Gläubiger im Insolvenzverfahren – Was müssen sie beachten?

Das Wichtigste zum Thema „Gläubiger“

Was sind Gläubiger?

Gläubiger sind gemäß § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kraft eines Schuldverhältnisses dazu berechtigt, vom Schuldner eine Leistung einzufordern. Ein Gläubiger wird auch Kreditor genannt.

Können Gläubiger anstelle ihres Schuldners dessen Insolvenz anmelden?

Nicht nur der Schuldner ist berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Auch dessen Gläubiger können gewöhnlich eine Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz beantragen.

Welche Rechte und Pflichten haben Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Gläubiger profitieren im Insolvenzverfahren von einem umfassenden Mitspracherecht. Und sie können bei einem unredlichen Verhalten des Schuldners die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Detaillierte Infos zum Thema

Was ist ein Gläubiger? Eine Definition

Eine schuldrechtliche Definition des Begriffs „Gläubiger“ findet sich in § 241 Abs. 1 BGB. Dort heißt es:

Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.

Insolvenzverfahren: An die Gläubiger erfolgt eine Auszahlung durch den Insolvenzverwalter.
Insolvenzverfahren: An die Gläubiger erfolgt eine Auszahlung durch den Insolvenzverwalter.

Zwischen Schuldner und Gläubiger besteht also ein sogenanntes Schuldverhältnis. Leiht Person bzw. Unternehmen A Geld an Person bzw. Unternehmen B oder verkauft Waren an sie, kann Ersterer im Gegenzug eine Leistung einfordern. A ist in diesem Falle der Gläubiger, den Schuldner stellt B dar. Auch eine Bank kann ein Gläubiger sein. Zahlen Schuldner einen Kredit ab, sind die Raten bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen an die Gläubigerbank zu zahlen.

Häufig wird auch der Begriff „Kreditor“ anstatt „Gläubiger“ verwendet. Die Bedeutung lässt sich wie folgt erklären: Hierbei handelt es sich um ein Lehnwort aus dem Italienischen. Das Verb „credere“ bedeutet „glauben“. Der Gläubiger glaubt dem Schuldner, dass er die offenen Forderungen begleichen wird.

Manchmal stehen einem Schuldner mehrere Gläubiger gegenüber, zum Beispiel als Mitgläubiger oder als Gesamtgläubiger.

Wer ist der Gläubiger? Diese zunächst trivial klingende Frage ist nicht immer so einfach zu beantworten, wie es vielleicht scheint. Hat der Gläubiger etwa selbst Schulden angehäuft, kann es sein, dass sein Einkommen oder Vermögen von einer anderen Stelle gepfändet wird. An wen muss in einem solchen Fall der erste Gläubiger seine Zahlungen leisten? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weshalb Betroffene sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen sollten.

Pflichten und Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren

Per Definition besteht zwischen Gläubiger und Schuldner ein Schuldverhältnis.
Per Definition besteht zwischen Gläubiger und Schuldner ein Schuldverhältnis.

Liegt bei einem Unternehmen Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung vor, ist es dazu verpflichtet, die Regelinsolvenz anzumelden. Auch für zahlungsunfähige Selbstständige ist diese Form der Insolvenz vorgesehen. Überschuldete Privatpersonen durchlaufen hingegen die vereinfachte Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz.

Im Zuge der Insolvenz wird das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger ausgezahlt. Ist es nicht möglich, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen, folgt bei Unternehmen die Unternehmensauflösung bzw. bei natürlichen Personen die Restschuldbefreiung.

Nicht nur der Schuldner selbst hat die Möglichkeit, die Insolvenz anzumelden. Gemäß § 14 der Insolvenzordnung – kurz InsO genannt – können auch Gläubiger diesen Schritt vornehmen, wenn sie ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens haben. Zusätzlich müssen sie ihre Forderungen und den Eröffnungsgrund – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – glaubhaft machen.

Möchte ein Gläubiger den Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz stellen, muss er entsprechende Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht vorlegen. Es ist seine Aufgabe zu belegen, dass der Schuldner die offenen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Hierzu bietet sich etwa die Vermögensauskunft des Schuldners oder das von einem Gerichtsvollzieher angefertigte Protokoll über einen erfolglosen Pfändungsversuch an. Der Gläubiger sollte beachten, dass er die für das Eröffnungsverfahren anfallenden Kosten selbst tragen muss, wenn er den Insolvenzantrag stellt.

Der Gläubigerschutz spielt in Deutschland eine große Rolle. Die unter diesem Schlagwort zusammengefassten Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Gläubiger im Falle der Insolvenz eines Schuldners vor einem Forderungsausfall geschützt werden.

Mitwirkung im Insolvenzverfahren

Gläubiger sollten ihre Rechte wahrnehmen und an der Gläubigerversammlung teilnehmen.
Gläubiger sollten ihre Rechte wahrnehmen und an der Gläubigerversammlung teilnehmen.

Im Verlauf der Regel- oder Privatinsolvenz haben Gläubiger bedeutende Rechte und Möglichkeiten der Einflussnahme. Hierzu gehört es unter anderem, dass in gewissen Fällen gemäß § 22a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingerichtet werden kann. Vorläufig ist er deshalb, weil er schon dann in Aktion tritt, bevor das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wurde. Dieser vorläufige Gläubigerausschuss kann unter anderem in bestimmten Verfahren die Anforderungen an den Insolvenzverwalter festlegen bzw. eine bestimmte Person als Treuhänder festlegen.

Auch wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, können die Gläubiger weiterhin mitwirken. Die sogenannte Gläubigerversammlung wird zum Berichts-, Prüfungs- und Schlusstermin einberufen. Auf Antrag können auch weitere Termine festgesetzt werden. Gläubiger müssen zwar nicht teilnehmen, sollten diese Option jedoch in eigenem Interesse wahrnehmen.

Die Gläubigerversammlung kann unter anderem Auskünfte und Berichte vom Insolvenzverwalter einfordern und den Gläubigerausschuss einsetzen. Plant der Treuhänder bedeutsame Rechtshandlungen, so muss die Gläubigerversammlung unter gewissen Voraussetzungen zunächst zustimmen. Der Gläubigerausschuss ähnelt der -versammlung, ist jedoch flexibler und wird in der Regel nur bei umfangreichen Insolvenzverfahren eingesetzt. Dieses Gremium ist unter anderem dafür zuständig, den Insolvenzverwalter zu überwachen und ihn zu unterstützen.

Entgegen der landläufigen Meinung muss der Treuhänder im Insolvenzverfahren die Gläubiger nicht anschreiben, wenn sich der Stand des Insolvenzverfahrens ändert. Im Rahmen der Gläubigerversammlung hat ein Kreditor die Möglichkeit, neue Informationen einzuholen und aktiv am Verfahren teilzunehmen.

Forderungen bei der Insolvenz: Gläubiger und ihre Reihenfolge

In der Insolvenzordnung werden einige Gruppen von Gläubigern voneinander unterschieden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang Folgendes: Im Insolvenzverfahren folgen die Gläubiger einer bestimmten Reihenfolge. Je nach Stellung sind sie mehr oder weniger privilegiert und ihre Forderungen werden früher oder später befriedigt. Es gibt die folgenden Arten von Kreditoren:

Massegläubiger und ihre Forderungen werden befriedigt, bevor die Insolvenzgläubiger etwas erhalten.
Massegläubiger und ihre Forderungen werden befriedigt, bevor die Insolvenzgläubiger etwas erhalten.
  1. Aussonderungsberechtigte Gläubiger: Sie können vom Insolvenzverwalter die Herausgabe eines Gegenstandes fordern.
  2. Absonderungsberechtigte Gläubiger: Einem solchen Kreditor ist es erlaubt, seine Forderungen vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren befriedigen zu lassen, indem ein bestimmter Gegenstand aus der Insolvenzmasse verkauft wird. Der Erlös geht an den Gläubiger.
  3. Massegläubiger: Ihre Ansprüche entstehen ausschließlich durch oder während des Verfahrens. Hierzu gehören etwa die Kosten des Verfahrens. Diese Gläubiger sind den Insolvenzgläubigern gegenüber privilegiert. Ihre Forderungen werden in der Regel vollständig befriedigt.
  4. Insolvenzgläubiger: Ein solcher Kreditor besitzt zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Anspruch auf Zahlungen durch den Schuldner.
  5. Nachrangige Insolvenzgläubiger: Sie stehen in der Rangfolge ganz unten. Nur wenn nach der Befriedigung der Forderungen der anderen Gläubiger noch ein Teil der Insolvenzmasse übrig ist, können sie damit rechnen, etwas zu erhalten.

Aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger stellen keine Insolvenzgläubiger dar, da sie einen dinglichen Anspruch besitzen. Hinsichtlich der Auszahlung stehen Massegläubiger noch vor den Insolvenzgläubigern. Erstere haben die Möglichkeit, noch während des laufenden Verfahrens Ihre Forderungen gegen den Treuhänder vollstrecken zu lassen oder diese einzuklagen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

28 Gedanken zu „Gläubiger im Insolvenzverfahren – Was müssen sie beachten?

  1. Reiner

    Ich bin seit 3 Jahren in der Privatinsolvenz nun bekam ich Post von einem Gläubiger das er die Unterlagen an ein Inkassounternehmen übergeben hat ,wie verhalte ich mich da ? Und wie geht das jetzt weiter ?

  2. Anett

    Mein Mann bezahlt vorzeitig unsere Insolvenzmasse. Mein Mann hat ein Haus geerbt von seiner Mutter. Nun meine Frage. Unser Insolvenzberater sagte uns, daß sie auch an das Haus gehen können. Ist das rechtens? Verstehe ich nicht ganz, da wir ja unsere Insolvenzmasse bezahlt haben.Es sind alle Schulden vorzeitig gezahlt. Sind wir jetzt nicht Schuldenfrei? Da kann er doch nicht noch Geld vom Haus verlangen? Ich bin verzweifelt. Bitte um Antwort. Danke

  3. Tibu Ron

    Hallo,
    ich habe bei … etwas bestellt. Nach Angaben auf der Homepage hat man „beim Amtsgericht Charlottenburg Antrag auf Insolvenz gestellt“ und Kunden aufgefordert, sich an die Firma zu wenden und die Forderung anzumelden. In der Datenbank von insolvenzbekanntmachungen.de ist aber kein Eintrag zu finden. Ich habe den Verdacht, dass die Aussage auf der Homepage nur der Hinhaltung dient.
    Müsste die Insolvenz in der Datenbank stehen? Wo kann man erfahren, ob wirklich ein Insolvenzverfahren eröffnet ist?
    Viele Dank
    Tibu

  4. Heiko

    Ich bin seit 4 Jahren in der Privatinsolvenz , seit einigen Wochen bekomme ich regelmäßig Post von einem Inkasso Büro ! Dies ist einer der Gläubiger, weshalb ich ja in der Privatinsolvenz bin ! Er fordert mich auf dieses Geld zu zahlen, und bietet Ratenzahlung an ! Muss ich ich dieses Geld zahlen ?

  5. Alex

    Bei mir geht’s auf privatinsolzen zu. Ich habe 2 Banken und 3 private Gläubiger. Meine Eltern haben mir angeboten die privaten gläubiger auszuzahlen. kann ich dann meine Eltern bei der privatinsolzen als gläubiger angeben oder geht das nicht weil es die Eltern sind?

  6. Janine

    Guten Tag,
    ich habe einem Verwandten der Selbständig (GbR) war, im Februar Geld geliehen. Dieses Geld hat er mir im August auch zurück gezahlt. Im September hat er Insolvenz angemeldet. Nun habe ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten, dass ich das Geld in die Insolvenzmasse zurück zahlen muss. Zudem muss ich 20€ noch extra zahlen für den Antrag meiner Forderungen, weil die Frist dafür bereits verstrichen ist – ich habe den Brief des Insolvenzverwalters jedoch erst nach der Frist erhalten!
    Ist das so alles rechtens? Muss ich mein Geld wirklich wieder abgeben?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

  7. Renate

    Hallo zusammen,

    mein Freund ist selbstständiger DJ und hat in einem Restaurant regelmäßig aufgelegt. Es sind 3 Rechnungen aus dem Sommer (600€ noch offen). Diese Rechnungen wurden ihm bis dato nicht beglichen. Halloween hat er auch aufgelegt, dieses Geld bekommt er (Insolvenz des Restaurants wurde heute meinem Freund bekanntgegeben). Warum bekommt er das Geld für den Auftritt an Halloween und für die Auftritte im August nicht? Hat er darauf keinen Anspruch? Wenn ja warum? Ich bedanke mich für eure Hilfe

  8. Hermine

    Hermine
    Ich habe den Pfändungsbetrag ( Kontopfändung ) vollständig bezahlt. Heute erhalte ich ein Schreiben von der Kanzlei, wenn ich 250.–€ einzahle dann werden sie meine Kontopfändung aufheben. Wenn nicht, werden diese die Kontopfändung aufrecht erhalten. Ist das Rechtens? Muss ich für die Aufhebung soviel Bezahlen ?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  9. Fred E

    Ich habe seit ca. 19 Jahren einen Gerichtstitel über 3000 €uro.
    1) Gibt es eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, ob der Schuldner irgendwann im Laufe der Zeit Privatinsolvenz angemeldet hat?
    2) Ist ein Gläubiger mitteilungspflichtig über seinen Aufenthaltsort, wo er zu erreichen ist?
    Besten Dank!

    1. Eric

      Hallo,
      ich habe Jemandem € 50.000.- als Darlehen gegeben, welches zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgezahlt wurde. Nach mehreren vergeblichen Mahnungen habe ich vor Gericht geklagt und habe jetzt ein rechtskräftiges Urteil. Eine Zwangsvollstreckung war erfolglos. Jetzt hat mein Schuldner Insolvenz angemeldet.
      Meine Frage: Wenn die Insolvenz am Ende mit einer Verteilung der restlichen Vermögensmasse an die Gläubiger endet, habe ich dann aufgrund des vorliegenden Rechtstitels eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Gläubigern,oder hat das Urteil überhaupt keinen Wert bei der Rest-Verteiung?
      Für eine kompetente Antwort sage ich im Voraus vielen Dank.
      Eric

  10. Holger H

    Hallo,

    Ich bin seit 28 Monaten in der Privatinsolvenz, möchte aber versuchen, nach 3 Jahren da raus zu kommen. Nun gibt es ja die 30% Regelung. Ich könnte von meiner Familie finanzielle Unterstützung bekommen, um den fehlenden Betrag dafür aufzubringen. Hier nun meine Frage: Muss der Insolvenzverwalter mir Auskunft geben, wie viel mir noch fehlt, um nach 3 Jahren das Insolvenzverfahren zu beenden? Gibt es irgendwelche Fristen zu beachten?

    Mfg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Holger,

      über Ihren Antrag wird erst dann entschieden, wenn drei Jahre der Abtretungsfrist verstrichen sind. Sie können den Insolvenzverwalter um eine entsprechende Auskunft bitten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  11. Karina S.

    Hallo,

    folgende Situation steht im Raum:
    Wir haben eine Fenster Firma beauftrag in einer Eigentumswohnung die Fenster auszutauschen.
    Die Materialkosten wurden bereits alle bezahlt, die Arbeit jedoch nicht.
    Ein Fenster wurde bereits erneuert und 5 fehlen noch. Laut der Fenster Firma sind diese aber ihm im Lager gelagert.
    Nun haben wir die Nachricht erhalten, dass die Firma Insolvenz gegangen ist. Ein Insolvenzverwalter ist bereits auch eingeschaltet, der Fall wurde aber noch nicht Eröffnet!

    Wie stehen unsere Möglichkeiten?
    Was sollten wir jetzt tun?

    Mfg
    Karina

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Karina,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass Sie bei Eröffnung der Insolvenz entsprechende Forderungen anmelden können.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  12. Philipp

    Hallo,

    ein Interessanter Artikel. Danke dafür.

    Ich habe zwei Rückfragen.
    Ich war Kunde der B., die Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet hat. Zurzeit warte ich auf deren Schlussabrechnung. Ich vermute, dass ich von der B. ca. 300€ zurück bekommen sollte.
    Nun wäre ich dann ein Gläubiger der B. Egal ob 300€ oder nur 2€ noch ausstehen. Wie würden Sie in der Reihenfolge der auszuzahlenden Gläubiger die Position der ehemaligen Kunden einschätzen?
    In dem Artikel wurde beschrieben, dass eine Gläubigerversmmlung einberufen wird. Wie wird dies gemacht, wenn es mehere tausend Gläubiger gibt?

    Auf der Webseite der B, die eingerichtet wurde, wurde angegeben, dass man sich dann als Gläubiger in die Insolvenztabelle eintragen soll. Macht dies aus Ihrer Sicht Sinn? Stimmt es, dass ein Gerichtliches Mahnverfahren zu Lasten des Gläubiger dann gehen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß
    Philipp

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Philipp,

      nur wenn Sie eine Forderung anmelden, kann diese befriedigt werden. Wie es um Ihre Chancen steht, lässt sich aus der Ferne nur schwer einschätzen. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  13. Hans-Joachim R.

    Hall,
    wir haben ein Haus von jemandem gekauft und sind auch im Grundbuch mit Erwerbsvormerkung eingetragen. Alle Zahlungen wurden durch uns geleistet.
    4 Monate nach dem Notarvertrag wurde für den Verkäufer ein Insolvenzeröffnungsverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
    Dieser verweigert jetzt, obwohl alles laut Notarvertrag erfüllt wurde (incl. der kompletten Kaufpreiszahlung) die Freigabe der Übertragung im Grundbuch.
    Und zwar mit dem Hinweis, das der Kaufpreis zu niedrig war. Eine Marktwertermittlung, mit der er erst einverstanden war, ergab aber etwas weniger (ca. 5.000€) als den festgelegten Kaufpreis. Diese Ermittlung lehnt er jetzt ab, will aber auch keinen eigenen Gutachter bestellen. Ebenso will er keinen von uns bestellten Gutachter akzeptieren. Er fordert einfach eine Summe X (nicht unerheblich, fast 50% des Kaufpreises), erst dann will er die Freigabe erteilen. Ansonsten droht er auch mit einer Anfechtung des Kaufvertrages.
    Welche Art von Gläubiger sind wir jetzt und welche Rechte haben wir?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Hans-Joachim,

      in einem Fall dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  14. Stefan

    Hallo.
    Ich habe eine Forderung gegen Jemanden, der in der Verbraucherinsolvenz ist. Meine Forderung wird mit dem Rang 0 ausgewiesen. Bedeutet das, das meine Forderung vor dem Rang 1 befriedigt wird, oder was bedeutet Rang 0 ?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,

      mit Rang 0 gelten Sie als privilegierter Gläubiger.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  15. Pierre

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage.
    Ich war vor Jahren selbständig (einfaches Gewerbe ohne Mitarbeiter) und es bestehen aus dieser Zeit noch Schulden sowohl aus der Selbständigkeit, als auch privat. Da die Anzahl der Gläubiger ja Einfluss auf die Art der Insolvenz hat, wäre es interessant zu wissen, wie sich dies bei Inkasso-Unternehmen verhält…

    Wenn ein Inkasso-Büro mehrere Forderungen von unterschiedlichen Ursprungsgläubigern gegen mich hat, zählt sodann die Anzahl der Ursprungsgläubiger oder zählt das Inkasso-Büro auch mit mehreren Forderungen als ein Gläubiger?

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Pierre,

      wurde die Forderung nicht an das Inkassounternehmen verkauft, handelt das Unternehmen also nicht im eigenen Namen sondern im Auftrag eines Gläubigers, sollte Letzterer als Insolvenzgläubiger gelten. Das Inkassounternehmen sollte nur dann Gläubiger im eigenen Namen werden, wenn es Forderungen gekauft hat. Nähere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  16. andreas

    Hallo,
    eine Frage zu den Fristen. Hier ein Beispiel:

    Eine Bank hat seit 3 Jahren einen Titel und verkauft diesen an eine Inkassogesellschaft, ab wann zählt die 30-jährige Frist?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Andreas,

      es sollte der Zeitpunkt gelten, an dem die Titulierung zustande kam.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  17. Cerras

    Guten Tag,

    Die Firma in der ich derzeitig arbeite, ist seit mitte des Monats zur Insolvenz angemeldet, und ab diesen Monat wird durch das Arbeitsamt durch den Insolvenzverwalter bezahlt. Mir fehlen aber derzeit noch meine letzten 4 Gehälter. Mein Arbeitgeber will das ganze privat mit mir lösen. Ich bin im Moment also kein Gläubiger. Verfällt mein Recht auf das Geld, wenn ich mich nicht als Gläubiger anmelde? Ich weis leider nicht was ich wirklich tun soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Cerras,

      Ansprüche aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Sie schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  18. Heidrun H.

    ich habe bei einer Freundin Schulden.Nun wurde habe ich eine Forderungspfändung und meine gesamte Rente ist gepfändet .Kann keine Miete bezahlen .MIR
    Droht dadurch die Obdachlosigkeit und für den Lebensunterhalt ist auch kein Geld da.Auf eine Privatinsolvenz brauch ich mich nicht einlassen sie will ihr Geld. Was kann ich tun bin am Ende

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Heidrun,

      auch Renten können gepfändet werden. Allerdings sind dabei die gesetzlichen Regelungen zu den Pfändungsfreibeträgen zu beachten. Diese Freibeträge sorgen dafür, dass Schuldner weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ihnen darf also nicht das gesamte Geld genommen werden. Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen, müssen die Gläubiger nicht um Zustimmung gefragt werden. Ihre Freundin könnte sich also nicht dagegen stellen. Sie sollten sich schnellstmöglich mit einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt in Verbindung setzen, um die beste Lösung für das weitere Vorgehen zu finden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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