Gläubigerversammlung in der Insolvenz einfach erklärt

Das Wichtigste zur Gläubigerversammlung

Was ist die Gläubigerversammlung?

Die Gläubigerversammlung ist ein Entscheidungsgremium, das im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren einberufen wird.

Was macht die Gläubigerversammlung?

Der Gläubigerversammlung obliegt die Vertretung der Rechte der Gläubiger gegenüber dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.

Welche Organe gibt es noch, welche die Rechte der Gläubiger wahrnehmen?

Ein weiteres wichtiges Organ ist der Gläubigerausschuss, in welchem den Gläubigern verschiedene Mitwirkungsrechte im Insolvenzverfahren zustehen.

Was ist eine Gläubigerversammlung? Begriffsdefinition

In Insolvenzverfahren ist die Gläubigerversammlung an allen Abwicklungsprozessen beteiligt.
In Insolvenzverfahren ist die Gläubigerversammlung an allen Abwicklungsprozessen beteiligt.

Wenn Unternehmen wegen finanzieller Missverhältnisse Insolvenz anmelden müssen, ist die Gläubigerversammlung maßgeblich an der Abwicklung des Insolvenzverfahrens beteiligt.

Aber was ist mit dem Begriff überhaupt gemeint? Damit es im weiteren Verlauf des Ratgebers nicht zu Verständnisproblemen kommt, soll zunächst eine allgemeine Begriffserklärung vorgenommen werden.

Die Gläubigerversammlung ist im Rahmen einer Insolvenz das wichtigste Selbstverwaltungsorgan. In diesem Entscheidungsgremium werden die Rechte von Gläubigern gegenüber insolventen Unternehmen, dem Insolvenzverwalter sowie dem Insolvenzgericht wahrgenommen. In der Gläubigerversammlung wird die Teilnahme grundsätzlich jedem Gläubiger ermöglicht.

Gläubigerversammlung im Ablauf: Einberufung, Teilnehmer und Inhalte

Die Einberufung der Gläubigerversammlung ist Aufgabe des zuständigen Insolvenzgerichts. Sobald das Verfahren der Unternehmensinsolvenz eröffnet wurde, werden alle beteiligten Gläubiger über die Einberufung in Kenntnis gesetzt.

Diese ist ferner laut Insolvenzordnung unter Angabe der Tagesordnung öffentlich bekannt zu machen. Als leitende Instanz trägt der jeweils zuständige Insolvenzrichter die Verantwortung für die Verhandlung. Diese findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Durchgeführt wird die Gläubigerversammlung grundsätzlich spätestens zwei Monate nach Verfahrenseröffnung. Als Tagungsort werden für die Zusammenkunft meistens Räume des jeweiligen Amtsgerichts zur Verfügung gestellt.

Nur wenn die Anzahl an Gläubigern sehr groß ist, müssen andere Räumlichkeiten beansprucht werden. Verantwortlich sind in diesem Zusammenhang das zuständige Insolvenzgericht sowie der für das Verfahren beauftragte Rechtspfleger.

Die Gläubigerversammlung tagt meistens in den Räumen vom zuständigen Amtsgericht.
Die Gläubigerversammlung tagt meistens in den Räumen vom zuständigen Amtsgericht.

Welche Inhalte in der ersten Sitzung im Allgemeinen besprochen werden, zeigt nachfolgende Liste:

  • Vom Insolvenzverwalter wird ein ausführlicher Bericht, über die wirtschaftliche Situation des Schuldners, dargelegt.
  • Ziel ist es dabei, dass alle Gläubiger mit sämtlichen, für das anschließende Verfahren relevanten, Informationen versorgt werden.
  • Formale Entscheidungen bezüglich des Insolvenzverfahrens werden gemeinsam getroffen.

Im Anschluss an Berichterstattung und Formalitäten geht es darum, dass die Gläubiger über die Zukunft des insolventen Unternehmens beratschlagen.

Hierbei kann es mitunter vorkommen, dass im Bericht des Insolvenzverwalters Rationalisierungsmaßnahmen oder Auslagerungen von Teilen des Unternehmens gefordert werden.

Stimmrecht: Was gilt bei Abstimmungen der Gläubigerversammlung?

Angenommen werden grundsätzlich nur Entscheidungen, denen eine absolute Mehrheit aller Erschienen und Vertretenen zu Grunde liegt. Ausschlaggebend ist bei der Abstimmung, wie hoch die angemeldeten Forderungen sind. Werden von der Gläubigerversammlung Beschlüsse gefasst, besitzen diese nur gegenüber am Insolvenzverfahren beteiligten Personen Rechtsgültigkeit.

Außerdem kann die Gläubigerversammlung vorab einen Gläubigerausschuss bestimmen. Gesetzlich verpflichtend ist dies jedoch nicht. Verschiedene Personengruppen sind in einem Gläubigerausschuss vertreten. Gerade bei großen Unternehmen und Betrieben sollen dadurch alle Interessen abgedeckt werden. Zum Personenkreis gehören:

  • absonderungsberechtigte Gläubiger (d. h. Gläubiger mit dinglichen Rechten)
  • Kleingläubiger
  • Gläubiger mit den höchsten Forderungen
  • Vertreter der Arbeitnehmer
  • sachkundige Nicht-Gläubiger (z. B. Fachanwälte für Insolvenzrecht)

Ausschussmitglieder haben aus rechtlicher Sicht Anspruch darauf, sämtliche Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie den Geldbestand und Geldverkehr prüfen zu lassen. Sie haben weiterhin ein Recht darauf, über den genauen Fortlauf der Geschäfte in Kenntnis gesetzt zu werden. Letztlich ist der von der Gläubigerversammlung bestimmte Ausschuss auch dafür verantwortlich, bei der Entscheidung, ob ein Unternehmen stillgelegt wird oder nicht, mitzuwirken. Gleiches gilt für die Aufstellung eines Insolvenzplans.

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Über den Autor

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Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

2 Gedanken zu „Gläubigerversammlung in der Insolvenz einfach erklärt

  1. Nourddine

    Ich hab Insolvenz beantragt mit 6276 Euro aber nach 2 Jahren habe ich 9012 Euro abbezahlt ist das nicht zu viel

    1. Stan

      Auf keinen Fall. Bedenke mal, dass der IV sich genug in die Taschen stopft.
      Ich habe 50617€ festgestellte Forderungen 40500€ eingezahlt (10000 von 3.Personen)
      Weil von 40500€ der Insolvenzverwalter knapp 21xxx€ bekommt und die Gläubiger nur 18xxx€
      Wären die 10000 nicht von 3. gekommen, hätten die Gläubiger nur 8000 zur Verfügung stehend.
      Der IV ist der Gewinner in meinem Verfahren…

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