Kurz und knapp: Das Wichtigste zu Inkassokosten
- In der Regel entstehen immer Kosten, wenn Sie Inkasso beauftragen. Die Kosten für ein Inkassobüro haben in der Regel dieselbe Höhe wie die Kosten für einen Rechtsanwalt.
- Erhalten Sie eine Rechnung seitens eines Inkassos, sollten Sie sorgfältig überprüfen, ob die Inkassokosten zulässig sind. Unter Umständen müssen Sie die geforderten Inkassokosten nicht zahlen.
- Wenn Sie als Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen, sind die Kosten vom Schuldner zu tragen.
Inhalt
Was kostet ein Inkassounternehmen?
Bestehen offene Forderungen, die schwer einzutreiben sind, beauftragen Gläubiger häufig ein Inkassounternehmen, welches die Kommunikation mit dem Schuldner für sie übernimmt. Auf dieser Weise sparen sich Gläubiger nicht nur Zeit und Aufwand, sondern auch Personal, denn nicht jeder ist für diese Tätigkeit geschult und geeignet.
Wird ein Inkassounternehmen beauftragt, entstehen Kosten, die der Schuldner grundsätzlich übernehmen muss. Was verursacht also ein Inkassobüro für Kosten? Im § 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) wird dies geregelt.
Allgemein entstehen für ein Inkassobüro die gleichen Kosten für den Schuldner wie für einen Anwalt. Das heißt, dass ein Inkassounternehmen die gleichen Kosten verlangen darf, die ein Rechtsanwalt auch verlangen würde. Bei der Berechnung muss das Inkasso sich also an der Rechtsanwaltsgebührentabelle bzw. an der Inkassokostentabelle orientieren. Darüber hinaus hat das Bundesministerium die Möglichkeit, einen Höchstsatz festzulegen, wenn ein Gläubiger monatlich mehr als hundert gleichartigen Forderungen hat.
Was kostet es, ein Inkasso zu beauftragen? Die Höhe der Inkassokosten richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert, also nach der Höhe der Forderung. Unter Umständen können auch mehr Kosten anfallen, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig ist, dies wäre beispielsweise der Fall wenn
- die Forderung aus dem Ausland kommt und Fremdsprachenkenntnissen benötigt werden
- der Schuldner zu oft den Wohnsitz wechselt und sein Aufenthalt deshalb ermittelt werden muss
- der Schriftverkehr zu umfangreich und schwierig ist, beispielsweise wenn widerstreitende Argumente ausgetauscht werden
- aufwendige Recherche oder Aktenstudium betrieben werden müssen
- Außendienstbesuche erstattet werden müssen
Kosten für Inkasso als Nebenforderungen müssen auf der Rechnung aufgelistet sein, damit der Schuldner nachvollziehen kann, wofür er zahlen muss. Die Rechnung beinhaltet also neben der Hauptforderung noch Nebenforderungen. Des Weiteren wird eine Auslagenpauschale von maximal 20 Euro berechnet. Auslagen sind beispielsweise Porto und Büromaterialien und darf 20 % der Inkassokosten betragen.
Weitere Auslagen sind beispielsweise
- Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
- Aktenversendungspauschale
- Kosten für eine Kreditauskunft
- Recherchekosten
- Kosten für die Anschriftenermittlung des Schuldners
Darüber hinaus können auch Inkassokosten durch Registerauskünfte, Übersetzungen und das Einholen von Vermögensauskünfte entstehen.
Welche Kosten für Inkasso sind zulässig?
Ihr Gläubiger hat ein Inkassounternehmen beauftragt und Sie sollten die Inkassokosten bezahlen? Können Sie Inkassokosten abwehren? Wie hoch dürfen Inkassokosten sein? Worauf müssen Sie achten, wenn Sie eine Rechnung von einem Inkasso bekommen?
Wenn Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen, um von ihren Schuldnern Geld einzutreiben, könnten durchaus Probleme entstehen. Unter Umständen könnte es sich bei dem Inkasso um einen Betrug handeln. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich informieren, welche Kosten ein Inkasso verlangen darf und welche nicht bzw., wann Inkassokosten zu hoch sind.
Wenn Sie als Gläubiger ein Inkasso beauftragen, entstehen für das Inkassoverfahren folgende Kosten:
- Die Hauptforderung: Die offenen Schulden, die der Schuldner dem Gläubiger ohnehin zahlen muss. Es gilt immer zu prüfen, ob die Forderung sowie ihre Höhe gerechtfertigt sind.
- Zinsen auf die Forderungen: Oft werden Zinsen falsch berechnet oder der Zinsbeginn falsch angegeben. Es gilt in der Regel, dass der Schuldner keine höheren Zinsen tragen muss als 5%-Punkte über dem Basiszinssatz. Der Zinsbeginn ist dann ab dem Tag des Zugangs der ersten Mahnung des Gläubigers.
- Mahnkosten des Auftraggebers: Grundsätzlich ist die 1. Mahnung immer kostenfrei. Ab dem 2. Mahnschreiben sollen die Mahnkosten 2,50 Euro pro Mahnung nicht überschreiten. Wenn keine Mahnung erfolgte, dürfen auch keine Mahnkosten erhoben werden.
- Umsatzsteuer: Wenn der Gläubiger Rechnungen erstellt, welche Umsatzsteuer ausweisen, ist das beauftragte Inkassobüro nicht mehr dazu berechtigt, zusätzliche Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer zu verlangen.
- Gebühren für Telefon-Inkasso: Diese Kosten sind nicht zulässig und müssen vom Schuldner nicht bezahlt werden.
- Gebühren für den 1. Brief nach Titulierung der Forderung: Nach rechtskräftiger Feststellung der Forderung verlangen Inkassobüros eine weitere Gebühr für die erneute Aufforderung zur Zahlung. Jedoch sind diese Gebühren nicht zulässig und müssen nicht bezahlt werden.
- Kosten für Ermittlungen: Muss das Inkasso für beispielsweise Anfragen im Schuldnerregister, im Gewerberegister oder für Einwohnermeldeamtsanfragen Gebühren zahlen, so ist es zulässig, dass diese Gebühren wiederum vom Schuldner verlangt werden.
- Kosten für Bankrücklastschriften: Falls welche angefallen sind, müssen Sie diese tragen, wenn das Inkasso Ihnen dafür Nachweise bringen kann.
- Gebühr für eine Ratenzahlungsvereinbarung und Vergleichsgebühr: Grundsätzlich müssen Sie die Kosten nur tragen, wenn Sie der Übernahme dieser Kosten ausdrücklich zugestimmt haben. Andernfalls darf das Inkasso Ihnen die Kosten nicht berechnen.
Interessant, wodurch sich beim Inkasso Nebenforderungen ergeben können. Anscheinend ist es dann also ratsam nicht zu oft den Wohnort zu wechseln, wenn man Schuldner ist. Das könnte wohl am Ende unnötige Kosten verursachen.
Mein Onkel möchte einige offene Forderungen eintreiben lassen. Er möchte ein Inkassounternehmen damit beauftragen. Danke für den Tipp, dass bei einer Beauftragung immer Kosten entstehen und diese vom Schuldner zu tragen sind.