Insolvenz in Lettland: Schneller schuldenfrei im Ausland

Das Wichtigste zur Insolvenz in Lettland

Kann ich eine Privatinsolvenz in Lettland anmelden?

Ja, wenn Sie noch keine Insolvenz in Deutschland angemeldet haben und Ihren Lebensmittelpunkt nach Lettland verlegen. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Wie läuft die Insolvenz in Lettland ab?

Eine Insolvenz in Lettland besteht aus dem eigentlichen Insolvenzverfahren und aus der darauffolgenden Wohlverhaltensphase, die mit der Restschuldbefreiung endet.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in Lettland?

Das eigentliche Insolvenzverfahren dauert in Lettland nicht länger als sechs Monate. Die Dauer der Wohlverhaltensphase richtet sich danach, wie schnell und wie viel Prozent der Restschulden abgezahlt werden können.

Schuldenfrei im Ausland: Privatinsolvenz in Lettland

Kann ich eine Insolvenz auch in Lettland anmelden und durchlaufen?
Kann ich eine Insolvenz auch in Lettland anmelden und durchlaufen?

Die Insolvenz ist oft der letzte Ausweg in die Schuldenfreiheit. In Deutschland handelt es sich dabei um ein langwieriges Gerichtsverfahren, das sich über mehrere Jahre erstrecken kann und nicht nur einen hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand, sondern auch Disziplin erfordert. Am Ende steht dann die Restschuldbefreiung, die dem ehemaligen Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen soll.

Um eine langanhaltende finanzielle Handlungsunfähigkeit zu vermeiden, welche eine deutsche Privatinsolvenz nun einmal mit sich bringt, suchen viele Schuldner nach Alternativen. Denn nicht überall ist ein Verfahren zur Schuldenbefreiung so kompliziert und lang. In einigen europäischen Ländern können Betroffene deutlich schneller Schulden wieder loswerden. Doch wo geht es am einfachsten?

Die Insolvenz in Lettland ist dafür bekannt, besonders schuldnerfreundlich zu sein, da das Verfahren schnell und unkompliziert vonstattengeht. Aber kann ich als Schuldner einfach ins Ausland auswandern und dort eine Privatinsolvenz durchlaufen? Gewisse Voraussetzungen müssen dafür natürlich erfüllt sein:

  • Es wurde bisher keine Insolvenz in Deutschland angemeldet.
  • Ihr Lebensmittelpunkt inklusive Wohnsitz muss sich in Lettland befinden (seit mindestens sechs Monaten).
  • Sie müssen als Steuerzahler in Lettland gemeldet sein (seit mindestens sechs Monaten).
  • Zahlungsunfähigkeit muss vorliegen und Verbindlichkeiten von mindestens 5.000 bzw. Schulden von 10.000 Euro bestehen, welche innerhalb eines Jahres fällig werden.

Um eine EU-Insolvenz in Lettland zu beantragen, benötigen Sie eine lettische Meldeadresse und eine Begründung der Zahlungsunfähigkeit. Zudem ist die Höhe der Forderungen anzugeben und ein Vermögensverzeichnis vorzulegen.

Bevor Sie also von heute auf morgen nach Lettland aufbrechen, um dort eine Insolvenz anzumelden, sollten Sie sich im Vorfeld von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt beraten lassen. Die Voraussetzung ist, dass es sich bei der lettischen Insolvenz um ein Hauptverfahren im Sinne der europäischen Insolvenzordnung (EUInsVo) handelt.

Ablauf einer Insolvenz in Lettland

Lettland: Eine Insolvenz läuft hier ähnlich wie das Verfahren in Deutschland ab, ist aber kürzer.
Lettland: Eine Insolvenz läuft hier ähnlich wie das Verfahren in Deutschland ab, ist aber kürzer.

Der Ablauf einer lettischen Insolvenz ähnelt im Grunde dem eines deutschen Insolvenzverfahrens. Allerdings geht hier alles wesentlich schneller und unkomplizierter vonstatten. Das lettische Insolvenzverfahren gliedert sich in zwei Phasen:

  • Insolvenzverfahren: Das Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt.
  • Wohlverhaltensphase: Das Einkommen des Schuldners wird zum Teil zur Befriedigung der Forderungen verwendet. Am Ende entscheidet das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wann ist eine Insolvenz in Lettland nicht möglich? Es wird unter anderem dann kein Insolvenzverfahren eingeleitet, wenn in den vorherigen zehn Jahren bereits eine Restschuldbefreiung erreicht wurde.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in Lettland?

Wie bereits erwähnt, ist eine Insolvenz in Lettland wesentlich kürzer als in Deutschland. Das eigentliche Insolvenzverfahren sollte grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauern. Ist bereits bei der Antragstellung keine Masse vorhanden, ist das Insolvenzverfahren nach einigen Wochen bereits beendet. Die Wohlverhaltensphase beginnt mit Beschluss des Gerichts und endet nach 6 bis 36 Monaten:

  • nach 6 Monaten: wenn mindestens 50 Prozent der Forderungen bezahlt wurden
  • nach 12 Monaten: wenn mindestens 35 Prozent der Forderungen bezahlt wurden
  • nach 18 Monaten: mindestens 20 Prozent der Forderungen bezahlt wurden

Besonderheiten ergeben sich, wenn der Schuldner bei der Insolvenz in Lettland voraussichtlich weniger als 20 Prozent der offenen Forderungen begleichen kann. Je nach Höhe der Schuldsumme muss der Schuldner dann über einen gewissen Zeitraum ein Drittel seines Einkommens an den Verwalter abführen:

  • ein Jahr, wenn die Schulden bei maximal 30.000 Euro liegen
  • zwei Jahre, wenn die offenen Forderungen bei über 30.000 Euro bis 150.000 Euro liegen
  • drei Jahre, wenn die Schuldsumme mehr als 150.000 Euro beträgt

Die Dauer der Wohlverhaltensphase richtet sich also danach, wie viele der Forderungen bezahlt werden können bzw. wie schnell die Restschulden abbezahlt werden können. In der Regel dauert ein lettisches Insolvenzverfahren insgesamt 12 bis 24 Monate, aber maximal drei Jahre.

Vorteile eines lettischen Insolvenzverfahrens

Lettland: Gemäß Insolvenzrecht wird das Verfahren durch das Land verwaltet, in dem die Insolvenz eröffnet wurde.
Lettland: Gemäß Insolvenzrecht wird das Verfahren durch das Land verwaltet, in dem die Insolvenz eröffnet wurde.

Das Insolvenzverfahren in Lettland ist ein noch relativ junges und unbekanntes Verfahren zur Entschuldung innerhalb der Europäischen Union. Viele Schuldner entscheiden sich für die lettische Insolvenz aufgrund der Einfachheit und der kurzen Dauer. Ein Umzug nach Lettland zum Zwecke der Privatinsolvenz hat aber noch weitere Vorteile:

  • geringere Lebenshaltungskosten und Steuerabgaben
  • geringe Einschränkungen während der Wohlverhaltensphase
  • mehr Hürden und höherer Aufwand bei der Forderungsanmeldung durch die Gläubiger und daraus resultierende geringere Gläubigerzahl
  • Restschuldbefreiung von sämtlichen Forderungen unabhängig von ihrer Art

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Über den Autor

Autor
Mario G.

Mario hat einen Master-Abschluss in Sozialmanagement an der FH Potsdam erworben. Seit 2016 ist er Mitglied unserer Redaktion von schuldnerberatung.de und informiert unsere Leser über allerlei wichtige Themen rund um Schuldenrecht, Privatinsolvenz und Schuldenabbau.

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