Kurz und Knapp: Das Wichtigste zur Insolvenzberatung
- Eine Schuldnerberatung hilft Schuldnern, aus ihrer finanziellen Notsituation zu kommen. Eine Insolvenzberatung dient der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Eine Insolvenzberatung hat unter anderem die Aufgabe, den Schuldner vor und während des Insolvenzverfahrens zu unterstützen.
- In der Regel sind gemeinnützige und staatlich geförderte Stellen für Insolvenzberatung kostenlos. Eine Insolvenzberatung durch einen Anwalt dagegen kostenpflichtig.
Inhalt
Schulden, Insolvenz und Insolvenzberatung
Privaten Personen und Unternehmen (Schuldner), die sich nicht mehr selbst aus ihren Schulden befreien können, steht das Insolvenzverfahren offen.
Das Vermögen des Schuldners wird in diesem Verfahren verwertet. Den Erlös verteilt der Insolvenzverwalter gleichmäßig unter den Gläubigern.
Der Schuldner hingegen bekommt die Gelegenheit eines schuldenfreien Neuanfangs: Für Unternehmen besteht die Möglichkeit einer Sanierung, also einem Fortbestehen nach der Insolvenz, während natürlichen Personen eine Restschuldbefreiung in Aussicht gestellt wird.
Es gibt unterschiedliche Formen von Insolvenzverfahren:
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht nur natürlichen Personen zur Verfügung und ehemaligen Selbstständigen mit überschaubaren Vermögensverhältnissen.
- Die Regelinsolvenz umfasst alle Insolvenzverfahren für Unternehmen und juristische Personen, aber auch für Privatpersonen, die keine Verbraucherinsolvenz anmelden dürfen.
Der Eröffnungsantrag (Insolvenzantrag) kann sowohl vom Schuldner (Eigenantrag) als auch vom Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden. Um ein Insolvenzverfahren beantragen zu können, muss einer der drei möglichen Gründe vorliegen:
- Zahlungsunfähigkeit: zielt auf die Frage ab, ob genügend Geldmittel vorhanden sind.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit.
- Überschuldung: nimmt das gesamte Vermögen im Blick.
Liegt eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit vor, sollten die betroffenen Schuldner schnell aktiv werden, damit die Schulden nicht so stark ansteigen, dass sie seine wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Zuallererst sollten sich Betroffene an eine Schuldner- und Insolvenzberatung wenden, die mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen dem Schuldner dabei helfen, seine Schulden Schritt für Schritt abzubauen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schuldner- und einer Insolvenzberatung?
Eine Schuldnerberatung hilft Schuldnern, aus ihrer finanziellen Notsituation zu kommen.
Das Ziel bei einer Schuldnerberatung ist in der Regel, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen, welche auch außergerichtliche Schuldenregulierung genannt wird.
Bei diesem Verfahren werden betroffene Personen ihre Schulden ohne Privatinsolvenz los.
Eine Schuldnerberatung, bei der die Schuldenregulierung im Vordergrund steht, bedarf stets einer anwaltlichen Beratung.
Wo die Schuldnerberatung aufhört, setzt die Insolvenzberatung an. Sie dient der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Eine Schuldnerberatung kann Schuldner aber auch in die Verbraucherinsolvenz begleiten.
Seit 1999 bieten die meisten Schuldnerberatungsstellen auch Insolvenzberatung an, seitdem gibt es auch die gesetzliche Grundlage für Privat- oder Verbraucherinsolvenz.
Um eine Verbraucherinsolvenz beantragen zu können, muss mit dem Antrag eine Bescheinigung eingereicht werden, die bestätigt, dass eine außergerichtliche Einigung versucht wurde.
Welche Aufgaben hat die Insolvenzberatung?
Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ist es empfehlenswert, eine Schuldner- oder Insolvenzberatung zu suchen. Die Mitarbeiter der Insolvenzberatung bieten Betroffenen dabei professionelle Hilfe und unterschützen sie dabei, in ein schuldenfreies Leben zurückzukehren.
Dabei ist es wichtig, dass der Schuldner bei dem Prozess mitwirkt. Eine Schuldenregulierung ist nicht von heute auf morgen möglich, sondern dauert ihre Zeit.
Eine Schuldnerberatung hat folgende Aufgaben:
- Einen Überblick über alle Schulden zu verschaffen und diese zu prüfen.
- Einnahmen und Ausgaben des Schuldners zu prüfen.
- Einen Haushaltsplan für den Schuldner zu erstellen.
- Verhandlung mit den Gläubigern, um mit ihnen eine außergerichtliche Einigung zum Schuldenabbau zu erreichen.
Eine Insolvenzberatung hat folgende Aufgaben:
- Die Voraussetzung zur Privatinsolvenz zu prüfen.
- Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Verbraucherinsolvenz.
- Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern ausstellen.
- Unterstützung bei der Beantragung der Insolvenzeröffnung.
- Beratung während des gesamten Privatinsolvenzverfahrens.
Wo können Sie Insolvenzberatung beanspruchen?
Viele Beratungsstellen bieten sowohl Schuldnerberatung als auch Insolvenzberatung an.
Wenn Sie bei einer Stelle einen Termin für die Insolvenzberatung vereinbaren, können Sie nachfragen, ob es sich bei dieser Institution um eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle handelt.
Professionelle Hilfe können Sie an folgenden Stellen bekommen:
- Staatliche und vom Staat geförderte Insolvenzberatungsstellen der Kommunen und der Bundesländer.
- Gemeinnützige Insolvenzberatungsstelle der Wohlfahrtsverbände.
- Anwaltliche Insolvenzberatung.
- Andere Stellen für Insolvenzberatung.
Ob eine Insolvenzberatung Kosten verursacht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Regel sind gemeinnützige und staatlich geförderte Stellen für Insolvenzberatung kostenlos.
Seriöse Dienstleister für Insolvenzberatung informieren ihre Kunden im Vorfeld darüber, welche Kosten wofür entstehen.
Eine Insolvenzberatung durch einen Anwalt ist in der Regel immer kostenpflichtig.
Wie kann ein überschuldetes Unternehmen denn einen Insolvenzberater bezahlen, insbesondere wenn sich nach ersten Gesprächen herausstellt, dass die Regelinsolvenz scheitert oder nicht zustandekommen?