Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Insolvenzplan
- Ein Insolvenzplan ist laut Definition eine Möglichkeit für Privatpersonen, besonders schnell schuldenfrei zu werden.
- Den Gläubigern wird dabei die Zahlung einer bestimmten Summe angeboten. Das Geld muss von einer dritten Person zur Verfügung gestellt werden.
- Auch Unternehmen können einen Insolvenzplan erstellen. Er hilft bei der Sanierung des Unternehmens.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Insolvenzplan bei der Regelinsolvenz?
Diese Sanierung kann erfolgen, indem das Unternehmen wie bisher bestehen bleibt. Es ist jedoch auch möglich, dass eine Übertragung von Teilen der Firma in eine neue Gesellschaft erfolgt. Doch egal, ob herkömmliche oder übertragende Sanierung: Ein Insolvenzplan spielt stets eine wichtige Rolle, wenn einem Unternehmen wieder auf die Füße geholfen werden soll.
Grundlegende Regelungen zum Insolvenzplan und dem Insolvenzplanverfahren sind der InsO zu entnehmen. Ziel des Plans ist es, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer offenen Forderungen verzichten. Das Unternehmen baut so demnach Schulden ab. Die Gläubiger können im Gegenzug damit rechnen, dass der Schuldner nach der Sanierung neu entstehende Forderungen begleichen kann.
Ein großer Vorteil: Das Insolvenzplanverfahren kann in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung weiterhin das Unternehmen leiten kann und diese Aufgabe nicht auf den Insolvenzverwalter übergeht.
Seit 2014 möglich: Insolvenzplanverfahren bei der Privatinsolvenz
Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass ehemalige Selbstständige, die weniger als 20 Gläubiger haben sowie gegen die keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, und Privatpersonen eine besondere Form der Insolvenz durchlaufen. Dabei handelt es sich um die Verbraucherinsolvenz, die vielen eher als Privatinsolvenz bekannt ist.
Im Zuge der bis zu sechs Jahre langen Privatinsolvenz wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet. Des Weiteren muss er während der sogenannten Wohlverhaltensphase einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Mit diesem Geld werden die Verfahrenskosten bezahlt und die Gläubiger zumindest zum Teil befriedigt.
Zwar ist der Schuldner nach maximal sechs Jahren dank Restschuldbefreiung seine Schulden in der Regel los, dafür hat er aber ein langwieriges und schweres Insolvenzverfahren hinter sich. Ein Insolvenzplan stellt demgegenüber die Möglichkeit dar, innerhalb von nur einigen Monaten wieder schuldenfrei zu werden.
Das Insolvenzplanverfahren für Verbraucher funktioniert wie folgt: Der Schuldner erarbeitet in der Regel mit einem Anwalt oder Schuldnerberater einen Insolvenzplan. Auf ein Muster für eine natürliche Person kann dabei nicht zurückgegriffen werden, da der Plan stets an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss.
Insolvenzplanverfahren: Welcher Ablauf ist vorgegeben?
Im Anschluss muss die Insolvenz beim zuständigen Gericht beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt zunächst das herkömmliche Insolvenzverfahren. Unter anderem wird dabei geprüft, ob die Forderungen, die von den Gläubigern angemeldet wurden, berechtigt sind.
Im Anschluss wird dann der Insolvenzplan ausgearbeitet. Dieser wird anschließend vom Insolvenzgericht geprüft. Hat dieses seine Zustimmung erteilt, findet ein Abstimmungstermin statt. Die Gläubiger, denen zuvor der Insolvenzplan zugestellt wurde, entscheiden hier, ob sie diesem zustimmen. Dabei ist die Mehrheit der anwesenden Gläubiger nach Köpfen und Summen entscheidend. Gläubiger, die nicht bei der Abstimmung anwesend sind, haben keinerlei Einflussmöglichkeiten.
Mit welchen Kosten ist bei einem Insolvenzplan zu rechnen?
Der erste davon ist die Summe, welche den Gläubigern mit dem Insolvenzplan angeboten wird. Diese muss über dem Betrag liegen, welchen die Gläubiger bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren erhalten würden. Für die Berechnung bedeutet das Folgendes: Schuldner müssen zunächst mittels der aktuellen Pfändungstabelle ermitteln, wie hoch ihr monatliches pfändbares Einkommen ist.
Dieses müssten sie bei einem herkömmlichen Insolvenzverfahren in der Regel 72 Monate lang an den Insolvenzverwalter abtreten. Das pfändbare monatliche Einkommen multipliziert mit 72 ergibt dann also die Summe, welche den Gläubigern im Insolvenzplan mindestens angeboten werden muss. Es sollte jedoch noch ein bestimmter Betrag hinzugerechnet werden, damit der Deal für die Gläubiger interessanter wird.
Der zweite Posten umfasst die anfallenden Verfahrenskosten, welche Verbraucher für das Insolvenzplanverfahren einkalkulieren müssen. Hierzu gehören Gerichtskosten, da das Insolvenzverfahren zunächst ordnungsgemäß eröffnet werden muss. Auch der Insolvenzverwalter muss vergütet werden. Erstellt er selbst den Insolvenzplan, kann er eine höhere Vergütung verlangen.
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