Insolvenzverfahren: Ablauf der gerichtlichen Schuldenregulierung

Das Wichtigste zum Insolvenzverfahren und seinem Ablauf

Läuft jedes Insolvenzverfahren gleich ab?
Der Ablauf beim Insolvenzverfahren für eine Privatperson bzw. ein Unternehmen ist strikt vorgegeben. Dabei unterscheidet sich der Ablauf einer Privatinsolvenz als vereinfachtes Verfahren wesentlich von einer Regelinsolvenz. Hier ** erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung, wenn Sie Fragen zur privaten Insolvenz haben.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz für Verbraucher?

Für Privatpersonen dauert die Insolvenz drei Jahre plus Vorbereitungszeit und endet mit der Restschuldbefreiung.

Was bedeutet die Regelinsolvenz für ein insolventes Unternehmen

Im Ablauf der Insolvenz für ein Unternehmen wird dieses entweder saniert oder liquidiert. Im ersten Fall kann das Unternehmen gerettet werden, im zweiten wird es abgewickelt.

Kurz & Knapp im Video: Privatinsolvenz in nur drei Jahren beenden

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
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Private Insolvenz: Dieser Ablauf ist vorgegeben

Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Privatpersonen ist ganz klar vorgegeben:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
  2. Antrag auf Privatinsolvenz
  3. Gerichtlicher Einigungsversuch
  4. Insolvenzverfahren
  5. Wohlverhaltensperiode
  6. Restschuldbefreiung
Viele Schuldner und Gläubiger fragen sich: „Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?“
Viele Schuldner und Gläubiger fragen sich: „Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?“

Bevor die eigentliche Insolvenz starten kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Die Gläubiger müssen darüber informiert werden, wie er gedenkt, seine Schulden zu begleichen. Welche Optionen Sie bezüglich der außergerichtlichen Schuldenbereinigung haben, können Sie in einer unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** einschätzen lassen.

Schlägt dieser Versuch fehl, geht das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf in die nächste Phase. Nun kann der Schuldner die Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht anmelden. Wird der Antrag angenommen, leitet das Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch ein. Sind die Gläubiger auch mit diesem nicht einverstanden, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.

Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt, welcher für die Verwertung des pfändbaren Vermögens des Schuldners zuständig ist. Wurde die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt, folgt der Schlusstermin. Ergeben sich keine Einwände, wird das offizielle Verfahren abgeschlossen.

Ab Eröffnung vom Insolvenzverfahren ist im Ablauf die Wohlverhaltensphase vorgesehen. In diesem Zeitraum muss der Schuldner strenge Regeln befolgen. Unter anderem darf er keine neuen Schulden anhäufen. Kommt diese Phase zu ihrem Ende, kann dann die Restschuldbefreiung erfolgen. Alle noch offenen Forderungen gegen den Schuldner werden ungültig und er kann schuldenfrei in die Zukunft starten.

Wie lange läuft ein privates Insolvenzverfahren?

Ein Privatinsolvenzverfahren läuft drei Jahre, sofern der Schuldner seinen Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 gestellt hat. Hinzuzurechnen ist jedoch immer noch die benötigte Vorbereitungszeit.

Für Verfahren, die vor diesem Stichtag beantragt wurden, beträgt die Dauer sechs Jahre – jedoch monatsweise verkürzt. Unter gewissen Umständen können diese alten Insolvenzverfahren im Ablauf jedoch auf drei oder fünf Jahre verkürzt werden:

  • Die Insolvenz endet nach drei Jahren, wenn der Schuldner in dieser Zeit sowohl die Kosten für das Verfahren sowie 35 Prozent der Forderungssumme der Gläubiger begleichen konnte.
  • Eine Restschuldbefreiung ist nach fünf Jahren möglich, wenn in diesem Zeitraum zumindest die Verfahrenskosten bezahlt werden konnten.

Ablauf beim Insolvenzverfahren: Unternehmen oder GmbH

Im Insolvenzverfahren ist beim Ablauf zu unterscheiden: Handelt es sich um eine Privat- oder Regelinsolvenz?
Im Insolvenzverfahren ist beim Ablauf zu unterscheiden: Handelt es sich um eine Privat- oder Regelinsolvenz?

Auch für Unternehmen ist ein Insolvenzverfahren in seinem Ablauf strikt vorgegeben. Eine Insolvenz ist unabwendbar, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Grob gefasst durchläuft die Regelinsolvenz drei Phasen:

  1. Eröffnungsverfahren
  2. Eigentliches Insolvenzverfahren
  3. Abschluss des Verfahrens

Zunächst wird der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Es schließt sich das Eröffnungsverfahren der Insolvenz an, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt. Noch bevor das eigentliche Verfahren startet, hat das Insolvenzgericht dann die Möglichkeit, Maßnahmen zu treffen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Das Insolvenzverfahren geht im Ablauf in die nächste Phase, wenn es offiziell eröffnet wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter festgelegt, welcher das Restvermögen des Unternehmens sicherstellt. Dieses wird dazu verwendet, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Nach Sichtung aller Unterlagen wird entschieden, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert wird. Sollte eine Sanierung möglich sein, darf der Unternehmer nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder über die Insolvenzmasse verfügen, insofern diese noch vorhanden ist. Ist jedoch keine Besserung der Lage in Sicht, erfolgt die Liquidation – das Unternehmen wird aufgelöst.

Nach all diesen Schritten im Insolvenzverfahren geht der Ablauf in die letzte Phase. Das Gericht setzt einen Schlusstermin fest, in welchem die Aufhebung des Verfahrens beschlossen wird.

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Insolvenzverfahren: Ablauf der gerichtlichen Schuldenregulierung
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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10 Gedanken zu „Insolvenzverfahren: Ablauf der gerichtlichen Schuldenregulierung

  1. Noah

    Verstehe, die Insolvenz dauert für Privatpersonen 3 Jahre und eventuell länger, wenn man die Vorbereitungszeit dazu nimmt. Es kann sein, dass ich bald Insolvenz beantragen muss, da wir seit der Pandemie einfach nicht mehr vorankommen. Ich werde mich von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht, danke! https://www.anwaltskanzlei-kunze.de/kontakt

  2. Abromeit

    ich hatte beim Insolvenzgerich gegen meinem Arbeitgeber geklagt wegen einer Abfindung. Das Gericht hatte mir auch einen Betrag von über 8000 Euro zugesprochen aber einen Tag vor Ablauf der Frist hatte der Insolvenzverwalter einspuch erhobe das war 2004 heute mit Ablauf der Ausschüttung hat man mir einen Betrag von 18, 12 <überwiesen was ich nicht nachvollziehen kann. Können Sie mir bitte eine Antwort darauf geben?

  3. Dirk

    Moin was passiert wenn eine Insolvenz aufgehoben bzw abgebrochen wird aufgrund nichteinhaltung der Zahlung an den Insolvenzverwalter. Was mach ich mit den Gläubiger bzw was muss der Gläubiger mache?. Darf er nach 10 Jahren die Summe immer fordern? Oder gibt es da gewisse Fristen die auch ein Gläubiger einhalten muss?

  4. Eva

    Sehr geehrtes Team.
    Ich bin seit 2 Jahren in der Insolvenz.
    Meine Schuldnerberatung die für mich zuständig war hat 2 Jahre meine Unterlagen nicht zum Gericht weitergeleitet so das ich jetzt schon 4 Jahre in der Insolvenz wäre. Was kann iich machen. LG Eva

  5. Caro

    Ich bin momentan in der Wohlverhaltensphase und habe nun ein Schreiben UGV Inkasso bekommen. Darin wird mir mit Kontopfändung gedroht falls ich die geforderte Summe nicht innerhalb einer Woche bezahle. Die Forderung stammt von einem Mahnbescheid aus 2012. ich kann die geforderte Summe nicht aufbringen und verstehe auch nicht das diese Forderung nicht in die Privatinsolvenz eingeflossen ist. Wie soll ich mich verhalten?

    1. Eva

      Hallo bin seit 2 Jahren in der Insolvenz. Ich wäre aber schon 4 Jahre in der Insolvenz wenn. Mein schuldnerberater mich nicht vergessen hatte und den Antrag weitergeleitet hätte. auch nach mehrmaligen anrufen und Emails.war kein Kontakt mehr herzustellen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Eva

  6. M. Hapmouch

    Was bedeutet es, wenn im Schreiben vom Gericht steht „Restschuldbefreiung angekündigt“?

    Danke!

    Gruß

    M. Hapmouch

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo,

      dann wird sicherlich bald über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  7. Özbahar

    Guten Tag,
    mein Name ist Özbahar, meine Mutter hat ungefähr vor einem Jahr unser Haus verkauft damit die Rest Schulden bezahlt werden können.
    wir haben jede Menge Rechnungen Zahlen müssen. Trotz bekommt meine Mutter heute noch Rechnungen die Sie nicht Ganz nachvollziehen kann.
    Sie ist nicht in der Lage die Rechnungen zu Zahlen aktuell versuche ich Sie zu Unterstützen, Dauerhalt wird das schwer.
    Ich bitte um Rückmeldung für eine Lösung.

    Vielen Dank.

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Özbahar,

      Hilfe erhalten Sie unter anderem bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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