Konkurs einfach erklärt: Gründe & Folgen der Unternehmensinsolvenz

Das Wichtigste zum Konkurs

Was bedeutet Konkurs?

Der Begriff Konkurs hat dieselbe Bedeutung wie die Insolvenz: Damit ist die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eines Schuldners gemeint. An dieser Stelle lesen Sie eine ausführliche Erklärung.

Wer kann den Konkurs anmelden?

Jede Privatperson und jedes Unternehmen kann im Falle einer Überschuldung oder (drohenden) Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzeröffnung beantragen. Für Verbraucher und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen sieht die Insolvenzordnung die Privatinsolvenz vor, für alle anderen Schuldner, insbesondere für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Regelinsolvenz. Auch die Gläubiger eines insolventen Schuldners dürfen einen Insolvenzantrag stellen.

Was können Beschäftigte tun, deren Firma bzw. Arbeitgeber Konkurs angemeldet hat?

Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens können bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld (veraltet: Konkursausfallgeld) beantragen. Näheres erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Was bedeutet Konkurs? Eine Definition zum Begriff der Insolvenz

Konkurs - was ist das? Es bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Konkurs – was ist das? Es bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Kann ein Unternehmen seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, so ist es pleite oder droht zumindest, pleite zu gehen. Dieser Zustand wird im Insolvenzrecht auch Insolvenz genannt oder – umgangssprachlich – „in Konkurs gehen“. Die Insolvenzordnung definiert hierfür drei Gründe:

  • Ist ein Schuldner nicht in der Lage, seine fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen, so gilt er als zahlungsunfähig.
  • Wird der Schuldner hingegen voraussichtlich nicht in der Lage sein, seine Rechnung zu bezahlen, wenn diese fällig werden, so droht ihm die Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung hingegen bedeutet, dass das Vermögen des Schuldners seine Schulden nicht mehr deckt.

Juristen bezeichnen diese drei Gründe für einen Konkurs auch als Eröffnungsgründe, weil das Insolvenzgericht ein beantragtes Insolvenzverfahren nur dann eröffnet, wenn ein solcher Grund wirklich vorliegt.

Heutzutage versteht man unter dem Begriff Konkurs meistens die Insolvenz eines Unternehmens. Sie tritt dann ein, wenn es aufgrund der finanziellen Situation dauerhaft nicht mehr möglich ist, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, beispielsweise weil der Umsatz die laufenden Kosten nicht mehr deckt. Doch auch Privatpersonen können in eine derartige Notlage geraten, wenn die finanziellen Belastungen über längere Zeit höher sind als das Einkommen, das ihnen monatlich zur Verfügung steht.

Was passiert bei einem Konkurs? Folgen für den Schuldner

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wird dies auch für deren Geschäftspartner – Kunden und Lieferanten – riskant. Sie müssen mit Zahlungsausfällen und hohen Verlusten rechnen.

Deshalb hat der Gesetzgeber für Unternehmen mit bestimmten Rechtsformen eine Insolvenzantragspflicht festgelegt, sobald sie ihre Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung feststellen. Insbesondere die Geschäftsleitung folgender Unternehmensformen muss im Falle ihrer Insolvenz ein Konkursverfahren – die Regelinsolvenz – beantragen:

  • juristische Personen wie die GmbH, Aktiengesellschaft (AG) und die Genossenschaft (eG)
  • Personengesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist, beispielsweise die GmbH & Co. KG
Geht ein Unternehmen in Konkurs bzw. ist pleite, muss die Unternehmensführung unter Umständen die Insolvenzeröffnung beantragen.
Geht ein Unternehmen in Konkurs bzw. ist pleite, muss die Unternehmensführung unter Umständen die Insolvenzeröffnung beantragen.

Meldet die Geschäftsleitung der benannten Unternehmensformen nicht rechtzeitig Konkurs an und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkursverfahren) beantragen. Anderenfalls machen sich die Verantwortlichen wegen Insolvenzverschleppung (auch Konkursverschleppung) strafbar.

Das Insolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, die Gläubiger des Unternehmens zu befriedigen und so die Schulden abzubauen. Normalerweise führt der Konkurs zur Liquidation des Betriebs und dessen Abwicklung. Das heißt, alle Vermögenswerte des Unternehmens werden verkauft und zu Geld gemacht. Mit dem Erlös werden die noch bestehenden Verbindlichkeiten wie etwa noch ausstehende Löhne getilgt. Der Rest wird an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Anstelle der Liquidation besteht aber auch die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung, bei der das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig gemacht und vor dem wirtschaftlichen Untergang gerettet wird.

Auch der Konkurs einer Privatperson ist möglich, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihre Rechnungen zu bezahlen. Bei einem solchen Privatkonkurs können sie Privatinsolvenz anmelden. Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das speziell auf Verbraucher zugeschnitten ist und drei Jahre dauert. Am Ende des Privatinsolvenzverfahrens wird der Schuldner per Gerichtsbeschluss von seinen restlichen Schulden befreit (Restschuldbefreiung).

Konkurs oder Insolvenz? Die Entwicklung des Insolvenzrechts

Die Begriffe Konkurs und Insolvenz meinen im Grund dasselbe: die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Schuldners. Bis zum 31.12.1999 war das Verfahren in Deutschland in der Konkursordnung geregelt. Es wurde anschließend von der heute noch geltenden und zwischenzeitlich mehrfach reformierten Insolvenzordnung abgelöst.

Diese gravierende Gesetzesänderung war notwendig, weil die Konkursordnung veraltet war und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verändert hatten. Dadurch war es kaum noch möglich, die Interessen der Gläubiger hinreichend zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten oder marode Unternehmen zu sanieren. Aus diesen Gründen führte die neue Insolvenzordnung unter anderem folgende Neuerungen ein:

  • Eine Konkursanmeldung bzw. Beantragung der Insolvenzeröffnung ist nun bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich. Nach dem alten Recht war dies erst bei einem vollständigen Konkurs, also nur bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit möglich.
  • Dieser neue Eröffnungsgrund ermöglicht eine frühzeitige Unternehmenssanierung. Hierfür kann das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, der das Geschäft fortführt. Er entwickelt gemeinsam mit der Unternehmensleitung Sanierungspläne und setzt diese in die Tat um. 
  • Der Gesetzgeber schuf mehrere Anreize, damit Unternehmen frühzeitig Konkurs anmelden. So sind diese z. B. mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ihrer Gläubiger geschützt.  
  • Insolvenzgläubiger werden nach der Insolvenzordnung gleichbehandelt und Finanzamt sowie Sozialversicherung nicht mehr bevorzugt. Deren Forderungen sind gleichwertige Insolvenzforderungen wie die der anderen Gläubiger.

Das Insolvenzrecht befindet sich in einem stetigen Wandel. 2012 führte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zusätzliche wichtige Änderungen ein, das die Chancen einer Unternehmenssanierung erhöhen sollte.

Insolvenzrechtsreform von 2021: Dreijähriges Restschuldbefreiungsverfahren

Was mache ich bei einem Konkurs? Privatpersonen können sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.

Die jüngste Reform des Insolvenzrechts stammt aus dem Jahr 2021. Danach erteilt das Insolvenzgericht natürlichen Personen, sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, bereits nach drei Jahren die Restschuldbefreiung. Bisher dauerte der Konkurs bis zur Restschuldbefreiung im Normalfall sechs Jahre – eine Verkürzung war nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Mit der jüngsten Insolvenzrechtsreform gehen unter anderem folgende Neuerungen einher:

  • Bei allen ab dem 1.10.2020 beantragten Konkursverfahren ergeht die Restschuldbefreiung drei Jahre nach Eröffnung der Privat- oder Regelinsolvenz.
  • Hat das Insolvenzgericht bereits einmal einen solchen Schuldenerlass erteilt, gilt eine Sperrfrist von elf Jahren, bevor ein Schuldner erneut ein Restschuldbefreiungsverfahren beantragen kann.
  • Schuldner, die sich in der Wohlverhaltensphase zum Konkurs befinden und in dieser Zeit erben oder eine Schenkung erhalten, müssen die Hälfte davon an den Insolvenzverwalter herausgeben.
  • Gewinne aus Lotterien und ähnlichen Spielen sind in voller Höhe an den Insolvenzverwalter herauszugeben.
  • Schuldner dürfen während der Wohlverhaltensphase keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen, anderenfalls droht ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) die Sanierungsmöglichkeiten für Unternehmen weiterentwickelt. Dieses neue Gesetz beinhaltet ein neues Sanierungsverfahren, das das Unternehmen Wesentlichen außergerichtlich und selbstverantwortlich durchführen kann.

Voraussetzung für einen solchen Restrukturierungsrahmen ist, dass noch kein vollständiger Konkurs vorliegt, sondern lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Die Geschäftsleitung muss ihr Restrukturierungsvorhaben beim Gericht anzeigen und kann dann Sanierungsmaßnahmen einleiten, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Damit ist der Restrukturierungsrahmen nicht so formell wie ein Insolvenzverfahren, sondern bietet der Geschäftsleitung mehr Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Unternehmensrettung.

Konkursverfahren: Für Unternehmen gilt das Verfahren der Regelinsolvenz

Eröffnet das Gericht aufgrund der Konkursanmeldung die Insolvenz, so bestimmt es einen Insolvenzverwalter.
Eröffnet das Gericht aufgrund der Konkursanmeldung die Insolvenz, so bestimmt es einen Insolvenzverwalter.

Bei einem (drohenden) Konkurs beantragt das Unternehmen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Dieses prüft zunächst im Eröffnungsverfahren, ob einer der drei Eröffnungsgründe vorliegt und ob ausreichend Konkursmasse vorliegt, um die Verfahrenskosten zu decken.

Konkursmasse ist dabei der veraltete Begriff für Insolvenzmasse. Darunter fällt nach der Insolvenzordnung das gesamte Vermögen eines Schuldners, das ihm zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehörte und das es während des Verfahrens erwirbt.

Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren per Beschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter. Er führt das Unternehmen mit Eröffnung der Firmeninsolvenz fort. Bei ihm müssen alle Gläubiger des Unternehmens ihre Forderungen anmelden. Der Verwalter prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und analysiert, ob das Unternehmen saniert und gerettet werden kann oder ob der Konkurs nur eine Liquidation bzw. Auflösung des Unternehmens erlaubt. 

Der weitere Verlauf des Verfahrens richtet sich maßgeblich danach, ob das Unternehmen gerettet oder komplett aufgelöst werden soll.

Konkursausfallgeld: Insolvenzgeld für Arbeitnehmer bei Unternehmenspleite

Meistens bedroht der Konkurs von einem Unternehmen auch zahlreiche Arbeitsplätze. Wenn ein Arbeitgeber insolvent ist, kann er meist auch keine Löhne und Gehälter mehr bezahlen. Als Ersatz für das Arbeitseinkommen erhalten Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld). Dieser Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, in welchem ein Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet wird. 

Das Gesetz spricht in diesem Fall von einem sogenannten Insolvenzereignis. Ein solches liegt auch vor, wenn …

  • Konkurs festgestellt wurde, d. h. dass der Arbeitgeber seine offenen Schulden nicht mehr begleichen kann oder
  • der Arbeitgeber nichts unternimmt, um sein Unternehmen weiterzuführen.

Einen entsprechenden Antrag auf diese Zahlung können Betroffene bei der Agentur für Arbeit stellen. Sie müssen dabei jedoch eine Frist einhalten: Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung möglich. Sie benötigen hierfür:

  • Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenzgeldbescheinigung des Arbeitgebers oder vom zuständigen Insolvenzverwalter
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kündigungsschreiben
  • letzte drei Gehaltsabrechnungen

Das Insolvenzausfallgeld wird einmalig gezahlt. Es entspricht dem ausstehenden Lohn, der für die letzten drei Monate vor Eröffnung der Insolvenz zu zahlen gewesen wäre. Gewöhnlich entspricht es dem Netto-Festgehalt und kann unter bestimmten Bedingungen auch Überstundenvergütung und Weihnachtsgeld umfassen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (23 Bewertungen, Durchschnitt: 4,26 von 5)
Konkurs einfach erklärt: Gründe & Folgen der Unternehmensinsolvenz
Loading...

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

2 Gedanken zu „Konkurs einfach erklärt: Gründe & Folgen der Unternehmensinsolvenz

  1. Danut S.

    Ich brauche bitte Hilfen für meine Schulden bezahlen ich bin danut s.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert