Kontopfändung: Welchen Ablauf schreibt das Gesetz vor?

Das Wichtigste zum Ablauf einer Kontopfändung

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Für die Kontopfändung gilt folgender Ablauf: Der Gläubiger beantragt mithilfe eines Vollstreckungstitels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die Kontopfändung.

Wie geht es nach der Beantragung weiter?

Daraufhin erlässt der Rechtspfleger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher der Bank des Schuldners zugestellt wird.

Wie lange wird mein Konto gepfändet?

Die Bank muss so lange Bankguthaben und Zahlungseingänge an den Gläubiger überweisen, bis die Schulden getilgt sind.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Wie läuft eine Kontopfändung ab?
Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Die Kontopfändung ist eine wirksame Methode für Gläubiger, um an das Geld eines säumigen oder zahlungsunwilligen Schuldners zu gelangen. Allerdings ist auch diese Form der Zwangsvollstreckung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Außerdem ist für die Kontopfändung ein gewisser Ablauf vorgeschrieben.

Kein Gläubiger ist sofort bei einem Zahlungsverzug seines Schuldners berechtigt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Vielmehr muss er zuvor einen sogenannten Vollstreckungstitel erwirken, z. B einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Erst diese amtliche bzw. öffentliche Urkunde, die seinen Anspruch ganz genau bezeichnet, berechtigt ihn zur Zwangsvollstreckung und damit auch zur Kontopfändung. Der weitere Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Mithilfe des Vollstreckungstitels beantragt der Gläubiger die Pfändung des Kontos beim Vollstreckungsgericht.
  • Das Gericht bzw. der Rechtspfleger erlässt daraufhin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Der Gläubiger stellt diesen Beschluss der Bank zu und dem Schuldner. Damit ist es der Bank verboten, Geld an ihren Kunden auszuzahlen.
  • Stattdessen muss das Geldinstitut Zahlungseingänge und vorhandenes Guthaben an den Gläubiger überweisen. Wie hoch der jeweilige Betrag ist, hängt davon ab, ob der Schuldner einen Pfändungsschutz für sein Konto einrichtet.

Die Kontopfändung dauert so lange, bis alle Schulden getilgt sind. Wird die Forderung sofort vollständig aus dem Bankguthaben beglichen, endet damit die Pfändung. Ist jedoch nicht genug Geld auf dem Konto, so kann die Kontopfändung Monate oder gar Jahre andauern – je nach Guthaben und Höhe der Forderung. Möchten Sie klären, wie Sie schneller einen Weg aus den Schulden finden können? Die kostenlose und unverbindliche Schuldenanalyse ** hilft Ihnen weiter.

Welche Bedeutung hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Kontopfändung für deren Ablauf? Die Kontopfändung erfolgt direkt bei der Bank, weswegen die Kontopfändung auch als Pfändung bei einem Drittschuldner eingestuft wird. Das ist in diesem Fall die Bank. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hat dabei folgende Funktion:

  • Der Pfändungsbeschluss wirkt wie eine Beschlagnahme. Er verbietet dem Schuldner die Einziehung von Bankguthaben und der Bank die Auszahlung an den Schuldner.
  • Der Überweisungsbeschluss erlaubt dem Gläubiger die Einziehung des Bankguthabens seines Schuldners.

Schutz vor einer Kontopfändung – rechtzeitig P-Konto einrichten

Ablauf einer Kontopfändung: Erst mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Pfändung von Bankguthaben beantragen.
Ablauf einer Kontopfändung: Erst mit einem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger die Pfändung von Bankguthaben beantragen.

Sobald der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der Bank eingegangen ist, sollte der Schuldner Maßnahmen einleiten gegen die Kontopfändung – möglichst vor Ablauf der obligatorischen vier Wochen. Solange hat er Zeit, um zu reagieren.

Tut er dies nicht, wird der Gläubiger das gesamte Kontoguthaben pfänden, ohne dabei ein Existenzminimum zu berücksichtigen. Zwar gilt auch bei der Kontopfändung der gesetzliche Pfändungsschutz, allerdings muss sich der Schuldner selbst darum bemühen.

Den schnellsten und einfachsten Schutz gewährt ein Pfändungsschutzkonto. Dieses schützt automatisch einen monatlichen Freibetrag, der jedoch nicht identisch ist mit der Pfändungsfreigrenze laut Pfändungstabelle. Das P-Konto schützt 1.410 Euro pro Monat.

Allerdings ist es möglich, den Freibetrag zu erhöhen. Hierfür müssen Schuldner eine entsprechende Bescheinigung z. B. der Schuldnerberatung, des Arbeitgebers oder der Familienkasse bei der Bank vorlegen. Möchten Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihren persönlichen Freibetrag zu erhöhen? Bei einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** können Sie diese und weitere Fragen ansprechen.

Kontopfändung durch das Finanzamt – abweichender Ablauf der Zwangsvollstreckung

Auch das Finanzamt kann eine Kontopfändung veranlassen. Der Ablauf unterscheidet sich nur ein klein wenig von der Kontopfändung durch andere Gläubiger. Normalerweise müssen sich Gläubiger an die Vollstreckungsorgane wenden, wenn sie eine Zwangsvollstreckung einleiten wollen. Sie müssen also die gewünschte Maßnahme beim Vollstreckungsgericht oder Gerichtsvollzieher beantragen. Nicht so das Finanzamt.

Die Behörde kann die Vollstreckung unter folgenden Voraussetzungen selbst betreiben:

  • Fälligkeit der geschuldeten Leistung – meist Steuern
  • Aufforderung des Schuldners zur Zahlung, gewöhnlich mit einem Steuerbescheid und der darin festgesetzten Steuerschuld
  • Fristablauf von mindestens einer Woche

Das Finanzamt benötigt also keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Es kann vielmehr auf der Grundlage eines Steuerbescheids vollstrecken. Ein Vollstreckungstitel ist also auch hier erforderlich.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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58 Gedanken zu „Kontopfändung: Welchen Ablauf schreibt das Gesetz vor?

  1. Andrea

    Mein Konto ist komplett wegen einer pfändung gesperrt. jedoch bin ich bereit das geschuldete Geld dem Gläubiger zu bezahlen . dafür wäre auch genug Geld auf dem Konto vorhanden .alle Unterlagen des Gläubigers und von mir die Zahlung auszulösen liegen seit 3 Wochen der Bank vor .nur tut sich nichts .mein Konto ist immer noch gesperrt und das Geld für den Gläubiger noch nicht abgegangen .was kann ich tun??

    1. Dieter

      Hallo Andrea

      Ich kenne das Problem.
      Mein Konto wurde ebenfalls gepfändet und ich gab den Auftrag zur Überweisung vor 2 Wochen genau am 27.08 und bisher ist es auch nicht abgegangen.
      Es ist eine Frechheit das Banken sowas dürfen.
      Ich habe jetzt Beschwerde bei der BAFIN eingereicht.
      Zudem wurde die Pfändung an sich auch nicht direkt bearbeitet.
      Diese kam Juni zur Bank vom lieben Finanzamt und erst Ende September durchgeführt.
      Meine Beschwerde bringt sicher nichts aber hoffe Mal das diese Infos das Fi Amt interessiert und die dann auch was machen😂.
      Hätte ja in der Zwischenzeit Millionen 😂 von Konto räumen können was nicht Sinn einer Pfändung ist😂.
      Hoffe die Bank bekommt einen drauf von denen bringt mir zwar nichts aber naja was soll’s.

    2. Barbara

      Damen und Herren
      ich bin bei der Bank .
      ich habe am 8.11.23 Brief von meiner Bank bekommen das ich Konto pfändung habe.
      ich habe die Gläubiger angerufen.
      die wollen das ich 18 Monat raten 70 Euro bezahle.
      Nur die haben gesagt das meine Bank damit einverstanden sein muss.
      ich bekomme absulut keine Antwort von der Bank.
      ich weiß nicht mehr weiter.
      ich BITTE um Hilfe.
      mit freundlichen Grüßen

  2. Kurt

    meine Lebensgfärhtin hat 1000.oo € für meine PKW repatur bezahlt,es bstand zu dieser zeit kein PF-Beschluß,sie ist 1.Gläubigerin. Aus einer strittigen Mietsache erhielt der sog. Gläubiger 15-Monate später einen Titel. Es wurden 620.oo € gesperrt.
    Frage: Meine Lebensgfährtin ist 1. Erstgläubigerin hat sie Anspruch und muß doch zuerst ihr Geld erhalten, danach kommt der Glaubiger mit seinem Titel an die Reihe oder ist das falsch ?

  3. Duran

    Hallo, am 06.03.23 habe ich einen KK Beitrag bezahlt. Am 08.03.23 veranlasste die KK auf meinem Konto eine Pfändung. OK,hat sich wohl mit der Zahlung überschnitten. Ich habe innerhalb von 10 Tagen einen übrigen Restbetrag überwiesen und somit alles bezahlt. Die KK hat es mir bestätigt und ich habe es der bank geschickt. Per Mail,per Post,(telefonisch kommt man nicht durch) ,direkt in der Filiale kann man nicht helfen weil es wohl über eine Pfändungsstelle der Bank in läuft. Ich habe abermals die KK informiert. Die haben der Pfändungsstelle auch nochmal geschrieben das seit dem 20.03.23 nichts mehr offen ist. Ich habe ebenfalls nochmal per Einschreiben die nötigen Dokumente geschickt,auch eine Kündigung dieses Kontos. Nichts,es kommt weder eine Antwort (nur eine Empfangsbestätigung und das man sich melden wird),noch eine Bestätigung und die Pfändung in Höhe von 2300 Euro ist immer noch drauf!! Die KK kann nach Auskunft auch nicht mehr machen. Was soll ich tun? Ich muss meine Rechnungen auch zeitig zahlen!

  4. Manuel

    Hallo ich habe ein pkonto und habe eine Nachzahlung vom Amt bekommen. war gestern bei der Schuldnerberatung gewesen und habe die Bescheinigung direkt bei der Postbank abgegeben. wann komme ich an das Geld dran?
    LG Manuel

  5. Holger

    Hallo, ich habe eine Frage!

    Ich habe eine Pfändung auf meinem P Konto. Wenn ich diese über die Bank direkt bezahle wie lange dauert es, dass das Restguthaben direkt frei geschalten ist? Außerdem habe ich über diese Pfändung schon mit der Ratenzahlung 500 Euro abbezahlt, aber die Bank überweist nur den Gesamtbetrag. Somit bekomme ich ca. 530 Euro vom Gläubiger zurück. Muss der Gläubiger den Übertrag zurück bezahlen, oder darf er diesen einbehalten? Wäre über eine Antwort dankbar!

    LG Holger

  6. Thorsten

    Hallo, ich habe eine Pfändung auf meinem Konto. den offenen betrag habe ich am 09.12.2022 aus meinem Bankguthaben überwiesen. Der Gläubiger hat dann am 12.12.22 per Fax eine Aufhebung der Pfändung an die Bank geschickt. Nun habe ich schon mehrfach bei der bank angerufen. Und immer wieder bekomme ich die Aussage man könne nicht sagen wann wieder frei gegeben wird.
    Wie schnell ist die Bank denn verpflichtet das Konto wieder frei zu geben?

  7. Jörg N.

    Guten Abend,

    Ich habe mir jetzt nicht alles zu diesem Beitrag durchgelesen, und hoffe das meine beiden kurzen Fragen nicht schon gestellt wurden.

    Erste Frage)
    Wieso kann ich mein Konto, trotz „P Konto“ Status überziehen? Das Konto wurde direkt bei der Konto Eröffnung als „P Konto“ angemeldet…Dachte, man könnte mit einem „P Konto“ jediglich auf Guthaben Basis agieren?

    Aber gut, Sparbücher kann man ja schliesslich auch als ein Konto benutzen (Überweisen, Abbuchen alles machbar)

    Zweite Frage)
    Wenn mein Geldeingang, unter dem Freibetrag liegt.Kann man irgendwie immer einpaar Euro beiseite legen, um so den offenen Pfändungsbetrag abzubezahlen.Auch, wenn es nur 5 Euro im Monat wären.Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.

    Vielen Dank erstmal und bleibt alle Wohlauf bzw. wenigstens Gesund in unserer momentanen Situation.

    LG Jörg

    1. Dana K.

      Hallo Schuldnerberatung,

      ich habe 2013 eine Pfändung von Telekom auf mein Pfändungskonto bekommen und zusätzlich noch eine Andere.
      T. bzw. E. habe ich vor einigen Jahren beglichen, aber die andere Pfändung war ein wenig höher und habe auch diese komplett beglichen. Nun wollte ich mein P-Konto zum normalen Konto wieder umwandeln, bis mir meine Bank mitteilte, das die Pfändung von T. noch aktiv ist und die Umwandlung nicht geht.
      Ich habe E., den Anwälten die es an E. weitergeleitet haben , kontaktiert um mir meine Bestätigung der Zahlung einzuholen. Die wiederum finden mich nicht mehr in Ihren System!
      Darauf hin kontaktierte ich T. direkt ( bin kein Kunde mehr) und gab meine Daten durch!
      Kundenkonto besteht nicht mehr, aber unter dem Buchungskonto konnten sie feststellen, dass es erfolgreich abgeschlossen war.
      T. behauptet aber, das es nicht gehen würde, mir ein Schreiben auf zusetzten, um zu bestätigen das es erledigt ist. Angeblich kein Zugriff auf meine Daten!
      Wie bekomme ich diese Pfändung von meinem Konto?
      Welche Schritte kann ich einleiten, damit ich wieder komplette Verfügung über mein Geld auf mein Konto bekomme?

  8. Anja

    Hallo, hab eine Frage, auf meinem Konto befinden sich derzeit fast 6000 Euro. Es ist ein PKonto, es wären auch einige Pfändungen vorhanden. Die auch abgeführt wurden. Seit einem halben Jahr wird keine Pfändung von der Bank abgezogen. Wie komme ich an mein Geld?

  9. Sabrina

    Hallo,

    ich hatte letztes Jahr eine Kontopfändung, die für den Gläubiger zufriedenstellend verlief, ich habe privat einen Geldbeträge über 10.000€ erhalten, alle Kontopfändungen sollten damit ausgeglichen werden, der Rechtsanwalt hat den ca. 510€ abgebucht, mit Pfändungsnummer, AZ. u.s.w. eingezogen, nach der Pfändung habe ich um einen Nachweis der bezahlten Forderung gebeten, dieser teilte mir eine Restforderung über 160€, da ich diese nicht nachvollziehen kann, habe ich die Zahlung verneint und der Gläubiger veranlasste eine erneute Kontopfändung und behauptet, die von mir getätigte Überweisung würde die Schulden nicht begleichen, ist nach einer Kontopfändung sowas möglich ?

  10. schob

    meine tochter hat fer mich bis anfang des jahres schuldenbetreur und ist fertig wie lange geht die verfuegung noch was soll ich tun

  11. Gerlach

    Ich habe ein P-Konto . Pfändung liegt vor. Nach ca 2 Jahren habe ich mittlerweile ein Guthaben von über 8000 €, ohne daß dieses Geld an die Gläubiger verteilt wird. Telefonisch erreiche ich niemanden und per Mail reagiert niemand. Was kann ich tun?
    MfG

    1. Kurt

      meine Lebensgfärhtin hat 1000.oo € für meine PKW repatur bezahlt,es bstand zu dieser zeit kein PF-Beschluß,sie ist 1.Gläubigerin. Aus einer strittigen Mietsache erhielt der sog. Gläubiger 15-Monate später einen Titel. Es wurden 620.oo € gesperrt.
      Frage: Meine Lebensgfährtin ist 1. Erstgläubigerin hat sie Anspruch und muß doch zuerst ihr Geld erhalten, danach kommt der Glaubiger mit seinem Titel an die Reihe oder ist das falsch ?

  12. André

    Hallo,
    Ich wurde durchs Jugendamt gezwungen meiner Ex einen Titel für den Unterhalt unseres Kindes zu unterschreiben.
    Als es dann zum Streit um Pflegegeld kam, haben wir das vor Gericht ausgetragen. Das Urteil ist längst gesprochen, die Finanzen ausgeglichen.
    Trotzdem pfändet meine Ex jeden Monat den höchst möglichen Betrag. Dieser ist mittlerweile mehr als drei mal so hoch wie der Streitwert war.
    Auch nach Aufforderung durch meinen Anwalt macht sie weiter.
    Ist das nicht strafbar?
    Was kann ich tun?
    Und wie bekomme ich den Unterhaltstitel zurück um weiteren Missbrauch zu verhindern?

  13. noushin

    Hallo,

    Auf meine Konto ist seit 7 Jahren Pfändung und ich bin jetzt Rentnerin kriege ich auch Grundsicherung,habe über 10,000,00 Schulden da ich jetzt auch in die Zukunft meine Schulden nicht ausgleichen kann, gibt es eine Möglichkeit die Pfändung von meine Konto wegzukriegen?

    M.f.g

  14. Wendy

    Hallo ,ich habe ein P konto mit schon erhöhtem Freibetrag von 1365 Euro.darauf befanden sich 2Pfändungen ,welche am 25.3.2021 per Gerichtsbeschluss aufgehoben sind .Meine Frage wäre,….was passiert mit dem Geld welches mir die Bank nicht auszahlen durfte aber auch nicht an den Gläubiger auszahlen durfte ?und muss die Bank nicht mein Konto Freischalten? Ich hoffe hier kann mir jemand antworten

  15. Klaus

    Kurze Frage: Muss eine Bank seinen Kunden über eine ihr vorliegende Kontenpfändung informieren?

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