Mahnbescheid beantragen: Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Das Wichtigste zum Mahnbescheid

Wozu dient der Mahnbescheid?

Ein gerichtlicher Mahnbescheid gibt einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und einfach offene Zahlungen einzufordern. Nur mithilfe dieses Mahnbescheids kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken.

Wofür braucht der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, der den Gläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung zu veranlassen.

Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Der Antrag auf einen Mahnbescheid kann online ausgefüllt werden. Sie müssen diesen anschließend ausdrucken und an das Vollstreckungsgericht schicken.

Nähere Informationen zum Mahnbescheid:

Was ist ein Mahnbescheid? Eine Definition

Ein Mahnbescheid wirft bei vielen Schuldnern Fragen auf.
Ein Mahnbescheid wirft bei vielen Schuldnern Fragen auf.

Allein von nordrhein-westfälischen Gerichten erhalten laut Angaben des Justizportals Nordrhein-Westfalen jährlich mehr als 2 Millionen Empfänger einen Mahnbescheid. Doch worum handelt es sich bei diesem Dokument eigentlich genau?

Ein Mahnverfahren wird von einem Antragsteller dann eingeleitet, wenn er Geldforderungen von einem säumigen Schuldner einfordern möchte. Es handelt sich zwar um ein gerichtliches Verfahren, allerdings kann es schnell und einfach veranlasst werden.

Es bietet dem Antragsteller unter anderem folgenden Vorteil: Ein durchgeführtes Mahnverfahren ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann. Dank diesem ist dann eine Zwangsvollstreckung möglich, wenn sich der Schuldner weiterhin weigert, seine Schulden zu begleichen.

Wie sieht ein Mahnbescheid aus?

Ein Mahnbescheid informiert einen Schuldner darüber, dass der betreffende Antragsteller eine Forderung gegen ihn erhebt. Dem Schreiben sind unter anderem die folgenden Angaben zu entnehmen:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Name und Anschrift des Prozessbevollmächtigten
  • Höhe der Hauptforderung
  • Rechtsanwaltskosten
  • Auslagen
  • Nebenforderungen
  • Zinsen

Möchten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie ein Mahnbescheid aussieht? Unser Muster zeigt, was Schuldner zu erwarten haben. Denken Sie jedoch daran, dass es sich hierbei lediglich um einen Entwurf handelt, welcher der Veranschaulichung dienen soll. Ein gerichtlicher Mahnbescheid wird, wie der Name schon sagt, stets von einem Gericht erstellt und verschickt. Er stellt ein offizielles Dokument dar.

Laden Sie das Muster zur Veranschaulichung hier kostenlos herunter

Europäischer Mahnbescheid: Grenzüberschreitendes Mahnverfahren

Mahnbescheid: Das Ausfüllen der Formulare ist auch online möglich.
Mahnbescheid: Das Ausfüllen der Formulare ist auch online möglich.

Wie verhält es sich, wenn Schuldner im europäischen Ausland ansässig sind? In diesem Fall kann ein sogenannter europäischer Mahnbescheid erlassen werden. Er dient der grenzüberschreitenden gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen.

Das zuständige Mahngericht für Deutschland ist das Amtsgericht Berlin-Wedding. Gemäß Artikel 2 der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (EuMahnVO) können Forderungen aus dem Bereich der Zivil- und Handelssachen geltend gemacht werden. Beachten Sie: Die EuMahnVO gilt in allen EU-Staaten. Einzige Ausnahme ist Dänemark.

Möchten Sie einen europäischen Mahnbescheid beantragen, können Sie das dazu nötige Formular online ausfüllen. Dieses müssen Sie dann ausdrucken und per Post an das zuständige Gericht schicken.

Gläubiger aus Deutschland können zwischen dem deutschen und dem europäischen Mahnverfahren wählen. Die für den Mahnbescheid anfallenden Gebühren – genauer die Gerichtskosten – sind dabei gleich hoch.

Voraussetzungen für ein Mahnverfahren

Wie können Gläubiger, die offene Forderungen eintreiben möchten, nun ein Mahnverfahren in Gang bringen? Zunächst müssen für einen Mahnbescheid gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört es, dass ein Anspruch nur dann geltend gemacht werden kann, wenn dieser auf die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet ist. Das bedeutet, dass Forderungen in ausländischer Währung oder solche, die keine Geldleistung zum Gegenstand haben, nicht durch einen Mahnbescheid geltend gemacht werden können.

Des Weiteren muss ein fälliger Anspruch bestehen oder eine vorherige außergerichtliche Mahnung ausgesprochen worden sein. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Fälligkeit eines Anspruchs auch dann zustande kommen kann, wenn diese zuvor nicht angemahnt wurde. Demnach kann ein Mahnbescheid auch ohne vorherige Mahnung beantragt werden.

Als weitere Voraussetzung für einen Mahnbescheid gilt, dass ein Mahnverfahren nur dann eingeleitet werden kann, wenn die Geltendmachung des Anspruchs nicht von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist. Hat der Gläubiger seine Leistung also noch nicht erbracht, kann er auch keinen Mahnbescheid erstellen lassen.

Eine Ausnahme bezüglich des letztgenannten Punktes besteht, wenn die beiden Vertragsparteien ausnahmsweise die Vorauszahlung des Schuldners vereinbart haben.

Wie lässt sich ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragen?

Nach dem Mahnbescheid: Der Ablauf des Mahnverfahrens ist strikt vorgegeben.
Nach dem Mahnbescheid: Der Ablauf des Mahnverfahrens ist strikt vorgegeben.

Was müssen Gläubiger unternehmen, die offene Forderungen im Zuge eines Mahnverfahrens eintreiben möchten? Zuständig ist hier in der Regel das zentrale Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes. Eine Ausnahme gilt für Nordrhein-Westfalen: Dort werden Mahnverfahren von zwei Gerichten bearbeitet. Ansprechpartner ist hier je nach Wohnort entweder das Amtsgericht Euskirchen oder das Amtsgericht Hagen.

Das für einen Antrag auf einen Mahnbescheid benötigte Formular können Gläubiger unter anderem in größeren Schreibwarengeschäften erhalten. Wurden die Unterlagen ausgefüllt, müssen die Antragsteller diese beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, online einen Mahnbescheid zu beantragen. Hierzu wurde eigens ein Internet-Portal eingerichtet, welches für alle Bundesländer gleichermaßen benutzt werden kann. Die Daten werden online erfasst und verschlüsselt an das zuständige Mahngericht weitergeleitet.

Bereits bei der Eingabe werden die Daten inhaltlich geprüft. Das hat den großen Vorteil, dass fehlerhafte Anträge weitestgehend vermieden werden können. War die Übertragung erfolgreich, gilt der Antrag als beim Mahngericht eingegangen. Damit die Online-Übertragung möglich ist, werden die folgenden Tools benötigt:

  1. Internet Explorer ab Version 5.0 (Javascript und Cookies müssen aktiviert sein)
  2. Zugelassene Kommunikations- und Übertragungssoftware, z. B. EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
  3. Eine unterstützte Signaturkarte plus Kartenlesegerät
Antragsteller, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können keine Online-Übertragung vornehmen. Stattdessen können Sie den Mahnbescheid mit Hilfe eines Barcode-Antrags anfordern. Hierbei wird nach der Eingabe der Daten in das Online-Formular ein PDF-Dokument erstellt. Dieses müssen Gläubiger dann ausdrucken und bei Gericht einreichen. Der aufgedruckte Barcode wird vom Gericht automatisiert eingelesen.

Wie beeinflusst ein Mahnbescheid die Verjährung von Ansprüchen?

Beeinflusst ein Mahnbescheid die Verjährung einer Forderung?
Beeinflusst ein Mahnbescheid die Verjährung einer Forderung?

Grundsätzlich verjähren Schulden gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach drei Jahren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Frist nicht sofort zu laufen beginnt.

Sie startet erst mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

Allerdings kann diese Verjährung durch einen Mahnbescheid gehemmt werden. In diesem Zeitraum wird die Verjährung ausgesetzt, was dem Gläubiger wichtige Zeit verschafft. Fällt die Hemmung weg, läuft die Verjährung dann ganz normal weiter. Sollte ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, beträgt die Verjährung sogar 30 Jahre.

Welche Kosten bringt ein Mahnbescheid mit sich?

Viele Gläubiger, die mit dem Gedanken spielen, ein Gericht einzuschalten, mögen sich die folgende Frage stellen: „Was kostet ein Mahnbescheid?“ Es entstehen Kosten für die Arbeit des Gerichts sowie für die Zustellung des Schriftstückes.

Wie hoch die Gerichtskosten für den Mahnbescheid ausfallen, hängt von der Höhe der offenen Forderung ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die Summe ist, mit desto höheren Gebühren für den Mahnbescheid ist zu rechnen. Das Gericht erhebt eine halbe Gebühr auf den Gebührenwert, mindestens sind es jedoch 32 Euro. Zusätzlich ist mit einer Auslagenpauschale in Höhe von maximal 20 Euro zu rechnen. Außerdem wird die geltende Umsatzsteuer erhoben.

Wird ein Anwalt damit beauftragt, den Antrag für das Mahnverfahren in Vertretung seines Mandanten einzureichen, werden zusätzliche Kosten fällig. Diese betragen mindestens 45 Euro und bemessen sich am Streitwert.

Mahnbescheid: Wer trägt die Kosten?

Mahnbescheid online beantragen: Die Kosten hängen vom Streitwert ab.
Mahnbescheid online beantragen: Die Kosten hängen vom Streitwert ab.

Einen Mahnbescheid beim Amtsgericht zu beantragen bringt also Kosten mit sich. Nun stellt sich für viele Antragsteller aber die Frage, wer diese zu tragen hat. Grundsätzlich gilt, dass die Gerichtsgebühren bereits mit der Antragstellung entstehen und damit vom Gläubiger im Voraus zu entrichten sind. Ist er nicht in der Lage, die Kosten für das Mahnverfahren zu tragen, hat er die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Damit der Antragsteller nicht auf den Kosten für den Mahnbescheid sitzen bleibt, sollten diese als Nebenforderung geltend gemacht werden. Die Gebühren werden dann also dem Schuldner auferlegt.

Gläubiger können einen Antrag auf einen Mahnbescheid zurücknehmen. Doch auch in diesem Fall muss er die entstandenen Kosten bezahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten?

Für Schuldner stellt die Zustellung von einem Mahnbescheid häufig einen Schock dar, erinnert er sie doch an die bestehenden Schulden. Auch wenn Betroffene die finanziellen Schwierigkeiten gerne vergessen würden, ist ein schnelles Handeln unverzichtbar. Sie sollten sich über Folgendes im Klaren sein: Bei einem Mahnbescheid ist eine Frist zu beachten, innerhalb derer Schuldner reagieren müssen.

Wie bereits erwähnt, gilt nämlich Folgendes: Das Amtsgericht, welches den Mahnbescheid erlässt, prüft im Vorhinein nicht, ob die Forderung tatsächlich begründet ist. Deshalb sollte der Empfänger stets versuchen zu ermitteln, ob der Gläubiger die genannte Summe zu Recht einfordert.

Ist die Forderung tatsächlich begründet, sollten Betroffene die im Mahnbescheid genannte Summe bezahlen – und zwar schnellstmöglich. Ist eine Einmalzahlung nicht möglich, sollten Schuldner versuchen, eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren. Reagieren sie hingegen nicht, wird der Gläubiger im Anschluss an den Mahnbescheid einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auf dessen Grundlage kann dann eine Zwangsvollstreckung – mit Lohn- oder Gehaltspfändung – durchgeführt werden.

Viele Schuldner fragen sich, ob ein Mahnbescheid einen SCHUFA-Eintrag nach sich zieht. Hiermit ist in der Regel zu rechnen, wenn der Gläubiger ein Partnerunternehmen der SCHUFA ist. Dies ist häufig bei Versicherungen, Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Inkassobüros der Fall.

Gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen

In der Regel werden Zinsen im Mahnbescheid angegeben.
In der Regel werden Zinsen im Mahnbescheid angegeben.

Was können Schuldner aber unternehmen, wenn die Forderung allem Anschein nach nicht berechtigt ist? In diesem Fall müssen sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, wenn sie einen Vollstreckungsbescheid verhindern wollen. Hierbei ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten. Diese beginnt bereits mit erfolgter Zustellung des Bescheids.

Der Brief gilt dabei nicht erst als zugestellt, wenn Schuldner ihn erhalten haben, sondern wenn er in den Briefkasten gelegt oder wenn sie schriftlich darüber benachrichtigt wurden, dass er abgeholt werden kann. Wichtig ist außerdem, dass der Widerspruch innerhalb der Frist beim Gericht eingehen muss.

Sollte ein Schuldner im Mahnverfahren Widerspruch einlegen, wird daraufhin ein zivilrechtliches Klageverfahren eingeleitet, insofern eine der beiden Parteien eine entsprechende Klage einlegt. In dessen Verlauf wird geklärt, ob die Forderung und ihre Höhe tatsächlich gerechtfertigt sind. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Forderung unbegründet ist, wird die Klage abgewiesen. Damit wird der Mahnbescheid hinfällig.

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Mahnbescheid beantragen: Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

Ein Gedanke zu „Mahnbescheid beantragen: Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

  1. Lothar

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 18.04.2020 einen Mahnbescheid erhalten. Ich habe das Büro des Anwaltes, welcher auf dem Bescheid stand , wegen eine Ratenzahlung angerufen. Da sagte man mir, dass ich den Vollstreckungsbescheid abwarten müsse, und mich dann nochmal melden soll.
    Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn sie mir sagen können, ob das richtig ist.
    Vielen Dank im Voraus
    Lothar

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