Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Thema „neue Schulden nach der Privatinsolvenz“
Es gibt kein Gesetz, das neue Schulden nach der Privatinsolvenz verbietet. Vorsicht ist trotzdem geboten, damit Betroffene nicht erneut in die Schuldenfalle geraten.
Auch während der Wohlverhaltensphase sind neue Schulden nicht verboten. Allerdings werden diese mit der späteren Restschuldbefreiung nicht beseitigt.
Ja. Allerdings gelten in der Regel bestimmte Wartezeiten. Wie oft Sie Privatinsolvenz anmelden können, ist jedoch nicht beschränkt. Die Wartezeiten können Sie hier nachlesen.
Mehr Informationen und Hintergründe zu dieser geplanten Gesetzesänderung finden Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.
Inhalt
Neue Schulden sind nach der Privatinsolvenz nicht verboten
Verbietet es das Insolvenzrecht, nach Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung neue Schulden aufzunehmen? Nach einer Privatinsolvenz sind Betroffene meist erstmal frei von den alten Schulden sowie den Pflichten, denen sie während der Wohlverhaltensphase nachkommen mussten.
Ein Grund zum Feiern – doch lange nicht für jeden. Oft leben Schuldner während der Insolvenz am Minimum, müssen viel verzichten und können finanziell keine großen Sprünge wagen. Was ist, wenn das Auto den Geist aufgibt oder andere Umstände bereits gegen Ende der Insolvenz zu einem finanziellen Engpass führen? Neue Schulden sind nach der Privatinsolvenz nicht verboten.
Vorsicht ist jedoch trotzdem geboten. Wer in alte Verhaltensmuster zurückfällt, landet auch leicht wieder in der Schuldenfalle. Das Problem: Eine erneute Privatinsolvenz wäre erst nach einer gewissen Zeit wieder möglich, doch das möchten wir weiter unten im Ratgeber genauer klären.
Was ist, wenn während des Insolvenzverfahrens neue Schulden aufgenommen werden?
Viel bleibt dem Schuldner während der Privatinsolvenz meist nicht zum Leben. Da kann sich der eine oder andere schon mal dazu hinreißen lassen, neue Schulden aufzunehmen. Nach der Privatinsolvenz fragen sich Betroffene dann, ob die neuen Schulden mit der Restschuldbefreiung entfallen.
Das ist nicht der Fall. Neue Schulden müssen nach der Privatinsolvenz vollständig bezahlt werden. Es stimmt aber auch nicht, dass neue Schulden während der Wohlverhaltensphase die Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben. Die Schulden alleine sind kein Versagungsgrund.
Neue Schulden = neue Privatinsolvenz?
Können Schuldner ein zweites Insolvenzverfahren durchlaufen, wenn sie nach dem ersten erneut in die Schuldenfalle geraten? Ja. Grundsätzlich steht einem erneuten Insolvenzantrag nichts im Wege, selbst dann, wenn die erste Privatinsolvenz gescheitert ist.
Allerdings muss der Betroffene nach § 287a Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) erst einige Zeit warten, bevor ein neuer Antrag gestellt wird. Wer neue Schulden nach der Privatinsolvenz aufnimmt und erneut einen Insolvenzantrag stellen muss, kann dies erst nach folgenden Wartezeiten tun:
- 10 Jahre nach erfolgreicher Privatinsolvenz und erteilter Restschuldbefreiung
- 5 Jahre, wenn die Restschuldbefreiung im ersten Verfahren aufgrund einer Insolvenzstraftat versagt wurde
- 3 Jahre, wenn die Versagung der Restschuldbefreiung des ersten Verfahrens auf eine Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zurückzuführen ist
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