Neue Schulden nach der Privatinsolvenz: Welche Folgen hat das?

Das Wichtigste zum Thema „Neue Schulden nach der Privatinsolvenz“

Fallen neue Schulden, die ein Verbraucher während seiner Privatinsolvenz macht, unter die Restschuldbefreiung?

Machen Sie neue Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz, unterliegen diese nicht der Restschuldbefreiung. Sie müssen diese Verbindlichkeiten also vollständig bezahlen.

Kann ich für neue Schulden erneut Privatinsolvenz beantragen?

Haben Sie die private Insolvenz erfolgreich durchlaufen und häufen danach wieder Schulden an, können Sie bei erteilter Restschuldbefreiung erst nach zehn Jahren die Privatinsolvenz wiederholen.

Darf ich während der Privatinsolvenz neue Verbindlichkeiten eingehen?

Ja, das dürfen Sie, solange es sich dabei nicht um unangemessene Verbindlichkeiten handelt. Erfährt hingegen ein Gläubiger, dass Sie während des Insolvenzverfahrens Vermögen verschwenden, kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Führen neue Schulden zur Versagung der Restschuldbefreiung?

Neue Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz werden nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen.
Neue Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz werden nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen.

Hat eine Person so hohe Schulden angehäuft, dass sie diese aus eigener Kraft nicht mehr loswerden kann, hilft in der Regel nur noch die private Insolvenz. Das Insolvenzverfahren endet mit der Restschuldbefreiung – bis auf wenige Ausnahmen werden alle noch bestehenden Schulden erlassen.

Damit es zur Restschuldbefreiung kommen kann, müssen Schuldner jedoch während der Insolvenz strenge Regeln befolgen. Hierzu gehört es unter anderem, dass sie während der drei Jahre langen Wohlverhaltensphase eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich darum bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden, falls sie arbeitslos sein sollten.

Doch wie verhält es sich, wenn Insolvenzschuldner neue Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz machen? Führt dies automatisch zur Versagung der Restschuldbefreiung? Zunächst ist Folgendes festzuhalten: Häufen Sie erneut Schulden an, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann werden diese nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. Die neuen Gläubiger können also Mahnungen schreiben, einen Schuldtitel erwirken und Konto- oder Gehaltspfändungen in Auftrag geben.

Machen Sie neue Schulden nach Eröffnung der Privatinsolvenz, heißt das nicht, dass dies automatisch zur Versagung der Restschuldbefreiung führt. Erfährt jedoch ein Gläubiger davon, dass sie unangemessene Verbindlichkeiten eingehen, so kann er einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Damit wäre die gesamte private Insolvenz umsonst gewesen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung auf schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Neue Schulden nach erfolgter Restschuldbefreiung: Eine erneute Insolvenz ist nicht sofort möglich

Neue Schulden loswerden: Nach erfolgter Restschuldbefreiung müssen Sie zehn Jahre  auf die nächste Insolvenz warten.
Neue Schulden loswerden: Nach erfolgter Restschuld­befreiung müssen Sie zehn Jahre auf die nächste Insolvenz warten.

Wie verhält es sich nun, wenn eine Person neue Schulden nach erfolgreich durchlaufener Privatinsolvenz macht? Zunächst sollten ehemalige Schuldner daran denken, dass es nach der privaten Insolvenz schwierig wird, einen Kredit zu bekommen. Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA speichern das Datum der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eine Löschung dieser Angaben erfolgt erst drei Jahre später. Diese Eintragung führt dazu, dass ehemalige Schuldner als wenig kreditwürdig eingeschätzt werden und deshalb oftmals keinen Kredit aufnehmen können.

Sollten Personen trotzdem einen Kredit bekommen und diesen dann nicht abbezahlen oder auf einem anderen Weg neue Schulden nach erfolgter Privatinsolvenz anhäufen, können die Gläubiger auf den bereits genannten Wegen die offenen Zahlungen einfordern. Es beginnt also der gleiche Kreislauf wie vor der ersten Insolvenz.

Der große Unterschied besteht jedoch in folgendem Sachverhalt: Machen Sie neue Schulden nach bereits erfolgter Privatinsolvenz, können Sie nicht sofort ein neues Verfahren anstreben. Vielmehr dürfen Sie gemäß § 287a Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) erst nach zehn Jahren einen neuen Antrag auf Eröffnung der privaten Insolvenz stellen. In der Zwischenzeit müssen Sie mit Pfändungen etc. rechnen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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3 Gedanken zu „Neue Schulden nach der Privatinsolvenz: Welche Folgen hat das?

  1. Michael

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich war von 2006 bis 2013 in Privatinsolvenz und habe erfolgreich die Restschuldbefreiung erhalten. unter anderem hate ich Schulden bei der Deutschen Postbank, die auch geltend gemacht wurden.
    Von meiner damaligen Lebnsgefährtin war ich ab Mitte 2007 getrennt; zuvor hatte sie allerdings Verfügungsberechtigung über mein Konto bei der Postbank.
    Nch Ende meiner Privatinsolvenz schrieb ein Anwalt meine ehemalige Lebensgefährtin an und wollte die Schulden vo ihr. Diese bertrugen ursprünglich 5.981,54 €. Da sie alleinerziehende Mutter zweier Kinder und arbeitslos war, einigte sie sich mit em Anwalt auf eine monatliche Zahlung in Höhe von 15 €, die sie seit numehr sieben Jahren bezahlt.
    Nun erhielt sie erneut ein Schreiben vom Anwalt, der nunmehr trotz der monatlichen Raten aufgrund von Zinsen eine Summe von 11.691,80 € einfordert, wobei er Zinsen seit 2005 geltend macht (5 % über Basiszinssatz).
    Ist das zulässig von ihr nun Zinsen einzuforden seit 2005, obwohl er erst 2013 aufgrund meiner Privatinsolvenz auf sie zugekommen ist? Waren diese Zinsen nicht Teil seiner Gläubigerforderung mir gegenüber?
    Für Ihre Unterstützung in diesem Fall wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Michael,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  2. Karin

    Habe 50000 Euro Schulden angehäuft nach Bestandener Privatinsolvenz 2013

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