Nichtabgabe der Vermögensauskunft – Verweigerung möglich?

Das Wichtigste zur Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Wie kann ich es verhindern, die Vermögensauskunft erteilen zu müssen?
Es gibt einige Situationen, in denen der Schuldner keine Vermögenauskunft abgeben muss, z. B. wenn es ihm gelingt, mit dem Gläubiger zu verhandeln und eine Einigung zum Schuldenabbau zu erzielen. Dann kann dieser von der Auskunft absehen. Hilfe beim außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern erhalten Sie unter anderem auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Was bedeutet Nichtabgabe der Vermögensauskunft?

Entweder bleibt der Schuldner dem Termin unentschuldigt fern, verweigert die eidesstattliche Versicherung oder legt die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht vor.

Sind Schuldner gesetzlich verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben?

Ja, der Schuldner muss nach § 802c ZPO der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft nachkommen. Bei Nichtabgabe drohen ein Haftbefehl und die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Kann ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft einfach verweigern?

Was passiert bei Nichtabgabe einer Vermögensauskunft?
Was passiert bei Nichtabgabe einer Vermögensauskunft?

Bevor ein Gläubiger Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreibt, wird er sich über dessen Vermögensverhältnisse informieren. Nur so kann er herausfinden, ob überhaupt pfändbares Vermögen vorhanden ist und sich trotz der Verschuldung eine Pfändung beim Schuldner lohnt.

Hierfür kann der Gläubiger beim Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Dafür benötigt er jedoch einen Vollstreckungstitel, z. B. in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheids. Anschließend fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft auf, die auch unter den Namen „eidesstattliche Versicherung“ und „Offenbarungseid“ bekannt ist.

Der Schuldner muss dieser Aufforderung vollumfänglich nachkommen und alle Einkünfte und Vermögenswerte angeben, über die er verfügt. Doch was passiert bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft? Und wie kann der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft abwenden?

Für den Fall einer grundlosen Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Abgabetermin fernbleibt, ohne einen wichtigen Grund hierfür nachweisen zu können. Deshalb empfiehlt es sich immer, sofort Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht zum Termin erscheinen können.

Der Haftbefehl soll den Schuldner zur Abgabe der Auskunft veranlassen. Er stellt also ein Druckmittel dar und keinen strafrechtlichen Haftbefehl. Sobald der Betroffene über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilt hat, wird er aus der Haft entlassen. Hierfür kann er bis zu sechs Monate in Haft genommen werden – seine Verbindlichkeiten bleiben trotzdem in voller Höhe bestehen.

Im Falle einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft darf der Gerichtsvollzieher von seinen Auskunftsrechten nach § 802l ZPO Gebrauch machen und selbst Informationen über den Schuldner einholen:

  • Er darf Namen und Adresse des Arbeitgebers über den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ermitteln.
  • Der Gerichtsvollzieher kann ein Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern richten, um Kontoinformationen bei den Kreditinstituten abzurufen.
  • Außerdem ist er berechtigt, Fahrzeug- und Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt zu einem Fahrzeug zu erheben, „als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist“.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft und ihre Bedeutung für die Kreditwürdigkeit

Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl.
Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl.

Leisten Sie grundlos keine Abgabe der Vermögensauskunft, so kann dies auch andere Folgen haben. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch anordnen, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird, § 882c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Eintragung erfolgt nicht im Interesse der Gläubiger, sondern fungiert eher als Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Dieser Eintrag wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.

Zu einer solchen Eintragung kann es in den folgenden drei Fällen kommen:

  1. Der Schuldner bleibt dem Termin unentschuldigt fern.
  2. Er verweigert die Abgabe seiner Vermögensauskunft grundlos.
  3. Er vereitelt die Abnahme der Auskunft, indem er hierfür notwendige Dokumente nicht vorlegt.

Leisten Sie trotz Aufforderung keine Abgabe der Vermögensauskunft, kann die SCHUFA diese Information als Negativmerkmal hinterlegen. Ihre Kreditwürdigkeit sinkt damit deutlich.

Sollten Sie die Vermögensauskunft nicht verhindern können, so können Sie im Falle einer Nichtabgabe der Vermögensauskunft die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen, wenn bestimmter Voraussetzungen vorliegen. Eine solche vorzeitige Löschung vor Ablauf der Drei-Jahresfrist ist möglich, wenn Sie z. B. folgende Nachweise erbringen:

  • vollständige Befriedigung des Gläubigers
  • der Eintragungsgrund ist weggefallen oder fehlt, z. B. weil der zugrunde liegende Vollstreckungstitel des Gläubigers aufgehoben wurde

Abgabe der Vermögensauskunft verhindern – In welchen Fällen ist das möglich?

Trotzdem ist in bestimmten Fällen die Nichtabgabe der Vermögensauskunft zulässig. In folgenden Fällen müssen Sie in der Regel keine Auskunft erteilen:

  • Der Gläubiger sieht z. B. nach einer außergerichtlichen Verhandlung von der Zwangsvollstreckung ab.
  • Sie haben in den letzten zwei Jahren bereits eine Vermögensauskunft erteilt und Ihre Vermögensverhältnisse haben sich seitdem nicht wesentlich verändert.
  • Eine Verweigerung der Vermögensauskunft ist unter Umständen möglich, wenn ein Verfahrensfehler vorliegt und Ihnen zum Beispiel der Titel nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde.
  • Die Vermögensauskunft lässt sich verhindern, indem Sie die Schulden bezahlen oder aber einem Ratenzahlungsplan zustimmen. Diesen muss der Gerichtsvollzieher an die Gläubiger übermitteln.
  • Auch im Falle einer ernsthaften Erkrankung ist die Nichtabgabe der Vermögensauskunft zumindest vorübergehend gerechtfertigt. Der Gerichtsvollzieher verschiebt den Termin, wenn Sie ihm ein entsprechendes Attest vorlegen können.

Wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden, können Sie sich an eine öffentliche Schuldnerberatung oder einen anwaltlichen Schuldnerberater wenden. Diese helfen Ihnen nicht nur im Zusammenhang mit diesem Offenbarungseid, sondern erarbeiten mit Ihnen einen Plan zum regulierten Schuldenabbau. Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung erhalten Sie außerdem beim Online-Schuldencheck **.

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Nichtabgabe der Vermögensauskunft – Verweigerung möglich?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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14 Gedanken zu „Nichtabgabe der Vermögensauskunft – Verweigerung möglich?

  1. Greta

    Guten Tag, im September 2022 erwirkte ein Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft auf einen Titel aus dem Jahr 1991. Die letzten die Verjährungsfrist hemmenden Aktivitäten des Gläubigers (ein Inkassoinstitut) datieren aus Mai 1992. Dies ist so auch der mir jetzt zugegangenen detaillierten Forderungsaufstellung zu entnehmen. Von einer neuerlichen Vollstreckungsmaßnahme erfuhr ich erst durch die Gerichtsvollzieherin mit der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft. Ich nahm diesen Termin wahr, sprach die inzwischen vergangenen über 30 Jahre und die Untätigkeit des Gläubigers (Verwirkung) an und fragte, ob ich die Abgabe verweigern könne. Dies verneinte sie, sie müsse diese Abgabe von mir verlangen.
    Also erteilte ich Vermögensauskunft, woraufhin mir jetzt das (P-)Konto gepfändet und angeordnet wurde, meine Kontoauszüge offenzulegen.
    Kann ich dagegen Vollstreckungsgegenklage einreichen oder läuft aufgrund meiner (uninformierten oder durch die GVin fehlinformierten) Abgabe der Vermögensauskunft die Verjährungsfrist neu los?
    Danke für eine kurze Antwort im Voraus!

  2. Joachim

    er bezahlt eigentlich die haftkosten ,bei einer Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher ?

  3. Tahiraj

    Ich habe auch eine Vermögensauskunft geben müssen, wo ich aber nicht angetreten bin bzw habe das Geld ein Tag vorher überwiesen.! Jetzt habe ich mir eine Schufa Auskunft geben lassen wo ich als Privatinsolvenz eingetragen bin. Wie bekomme ich das weg.? Die Schufa selbst sagt mir ich muss mich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen er kann das direkt löschen lassen, aber er selbst sagt mir das geht nicht das würde erst nach ein paar Jahren selbst weg gehen.. jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.!?

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.!?

  4. Nico

    Ich habe von einen Gläubiger eine Pfändung auf mein Konto bekommen und nun in Nachhinein verlangen sie eine vermögensauskunft um es in die Schufa eintragen zu lassen. Ist das überhaupt möglich oder rechtens?

  5. Dennis

    Hallo
    Und zwar sollte ich vor ca 2 Jahren eine vermögensauskunft abgeben bei einem Gerichtsvollzieher in Stadt
    Da ich allerdings in wohne durfte er die vermögenauskunft von mir nicht annehmen und sagte zu mir er verweist mich nach einem Kollegen in ich solle ca sechs Wochen warten und dann würde ich Post bekommen
    In den sechs Wochen habe ich die Forderung beglichen und Post vom Gerichtsvollzieher aus ist nie gekommen
    Jetzt habe ich ein negativ Schufa Eintrag „Vermögensauskunft nicht abgegeben wie kann ich diesen Eintrag löschen lassen es sind alle Forderungen seid 2017 als erledigt vermerkt
    Mit freundlichen Grüßen dennis

  6. Patrick B.

    Guten Tag,
    wie kann man rausfinden von wem das kommt?
    Ich habe keine Schulden(nach meinem wissen), ich habe nie was von einem Gerichtsvollzieher bekommen und ich habe auch nie was bekommen dass jemand von mir eine Vermögensauskunft haben möchte.

    1. Patrick B.

      und dass ganze steht schon seit 01.11.2016 in meiner Schufa.

  7. K.

    ist eine Immobilie pfändbar?
    rund 5500Euro angeblich Schuld, soll die Eigenheimzulage 2007 zurückzahlen, obwohl 2 Kinder, 8 JAhre Kindergeld bis 2012,
    dann wurde 2009 das 25.lebensjahr auf das 27.lebensjahr / Kindergeld erhalt angehoben, so verrschiebt sich auch zugunsten
    meiner Familie die Lange der Zahlung der Eigenheimzulage,
    das Finanzamt, Berliner Umgebung Ost……, besteht jedoch darauf so weit, den Gerichtsvollzieher zu aktivieren,
    was soll ich tun, morgen??
    einen RAten plan nach §862b, ABs.2 ZPO,
    kann ich mich damit absichern, oder kann es an meine HAustür einen …..kuckuck heften,,
    in Brandenburg habe ich schon alles erlebt!!!!!auch von offitieller Seite….
    Bitte noch heute antworten, DAnk im Voraus K.

    1. Sarah

      Haftbefehl erlassen wegen der Vermögen nicht abgeben
      Jetzt Ratenzahlung
      Geht der Haftbefehl weg

  8. Jansen

    Guten Tag,
    ich habe noch Säunisschulden beim Finanzamt, jetzt soll ich eine Vermögensauskunft abgeben, Steuerschulden wurden von mir beglichen. Habe von meinem Arzt ein Attest bekommen, dass ich zu dem Termin nicht erscheinen kann. Finanzamt verlangt aber ein Attest vom Amtsarzt.
    Reicht mein Attest von meinem Arzt wirklich nicht aus ?

  9. Bernd M.

    Guten Abend mir wurde im Jahr 2015 von einer C.-Mitarbeiterin ein Rechtsanwalt empfohlen, der mein Betreuer werden sollte, weil er vom Betreuungsgericht ernannt werden sollte. Bis er noch nicht ernannt wurde, handelte er auf seine Rechnung für mich. Ich hatte in der Vergangenheit wärend dieser Zeit eine sehr starke psychatrische Krankheit, musste Psycopharmaka nehmen, war in psychatrischer Behandlung und war nur bedingt handlungsfähig. Wärend dieser Anwalt für mich tätig war, hatte er mit mir zusammen in seinem Büro ein Krankenkassenwechsel – Antragsformular ausgefüllt, es mich unterschreiben lassen, und er gab mir sein Versprechen, das er es bei der neuen Krankenkasse einreichen werde, was er aber nicht eingehalten hatte. [Beitrag gekürzt] Wie gehe ich damit um? Viele Grüße von Bernd M.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Bernd,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt verweisen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  10. Heinz-Otto S.

    inkassounternehmen verlangt die Abgabe der VAK durch Gerichtsvollzieher!
    Schickt während der 2 Wochenfrist Geldeintreiber zu mir!
    Daher habe ich verweigert und es dem Gvz. mitgeteilt!

    1. Hobbyjurist

      Da waren Sie nicht im Recht. Auch wenn der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragt hat, kann er nach wie vor die Zahlung direkt verlangen. Umgekehrt ist der Schuldner nach wie vor berechtigt, direkt an den Gläubiger zu zahlen. Sie haben allerdings das Recht, jede Zahlung quittiert zu bekommen und nach vollständiger Erfüllung auch den Titel zu erhalten. Es wäre besser gewesen, Zahlungen zu leisten, soweit Sie dazu in der Lage waren. Selbst wenn Sie nur eine Teilzahlung geleistet hätten, hätte dies die Grundlage eines Aufschubes der Vermögensauskunft sein können (wenn der Gläubiger einverstanden ist). Allerdings: Zusatzkosten für das Inkassounternehmen hätten Sie vermutlich ablehnen können, solange die vom Gerichtsvollzieher gesetzte 2- Wochen-Frist noch nicht abgelaufen war.

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