Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Thema „Pfändungsschutz”
- Der Gerichtsvollzieher darf nicht Ihren sämtlichen Besitz pfänden, denn gewisse Gegenstände oder Forderungen sind nicht pfändbar, sondern genießen Pfändungsschutz.
- Generell gilt: Der Pfändungsschutz soll gewährleisten, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weiterhin eigenständig bestreiten können. Deshalb dürfen Ihnen Gegenstände und Vermögen nur gepfändet werden, wenn sie gewisse Grenzen der Angemessenheit überschreiten.
- Bestimmte Sachwerte und Forderungen unterliegen automatisch dem Pfändungsschutz. Für andere wiederum (wie z. B. dem Konto) muss der Schutz eigens beantragt werden.
Inhalt
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Können Sie sich vor der Pfändung schützen?
Schulden werden immer dann zum Problem, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Ihren Gläubigern nicht mehr nachkommen können. Damit diese Ihr Geld nicht in den Wind schreiben müssen, haben Sie die Möglichkeit, eine Pfändung des säumigen Zahlers zu beantragen.
Für eine rechtskräftige Pfändung ist es unverzichtbar, dass der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirkt. Er darf Sie allerdings nicht selbst pfänden, sondern muss dies dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollziehungsbeamten überlassen.
Folgende Formen von Pfändungen können durchgeführt werden, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen:
- Sachpfändung
- Lohnpfändung
- Kontopfändung
- Pfändung von Forderungen
- Taschenpfändung
Welche Gegenstände unterliegen dem Pfändungsschutz?
Die Sachpfändung erlaubt es dem Gerichtsvollzieher, Gegenstände bzw. Sachwerte aus dem Besitz des Schuldners zu pfänden. Diese werden anschließend versteigert und der Gläubiger mit dem so gewonnenen Erlös entschädigt.
Folgende Sachwerte unterliegen bspw. dem Pfändungsschutz:
- Kleidung
- Haushaltsgegenstände (Betten, Kühlschrank, Fernseher etc.)
- Hilfsmittel (Gebiss, Brille, Prothesen)
- Nahrungs-, Befeuerungs- oder Beleuchtungsmittel für vier Wochen
- Tiere in begrenzter Zahl
- Für die Erwerbstätigkeit notwendige Gegenstände (Berufskleidung, Bücher usw.)
- Eheringe, Urkunden, Auszeichnungen
- Gebetbücher
Um dem Pfändungsschutz zu unterliegen, müssen die Sachwerte angemessen sein. Besitzen Sie eine Musikanlage, die das einzige Radio darstellt, darf diese eigentlich nicht gepfändet werden. Handelt es sich hier allerdings um ein neuwertiges Produkt von hohem Wert, kann der Gerichtsvollzieher eine Austauschpfändung vornehmen. Er nimmt also das hochwertige Fabrikat an sich und ersetzt es durch eine preiswerte Alternative. Auch ein Fernseher ist von der Mobiliarvollstreckung ausgenommen, sofern dieser das einzige Exemplar in der Wohnung und preislich angemessen ist.
Auto und Haus: Wie können Sie Ihr Eigentum vor der Pfändung schützen?
Luxusgegenstände fallen nicht unter den Pfändungsschutz und dürfen daher zum Zwecke der Schuldentilgung herangezogen werden. In der Regel gelten Autos als solche, weshalb viele Besitzer zu Recht befürchten, Ihr Fortbewegungsmittel zu verlieren.
Ein Wagen neueren Datums besitzt natürlich einen gewissen Wert und seine Veräußerung ist ein beliebtes Mittel, um höhere Gläubigerforderungen abzulösen. Deshalb ist es auch nicht einfach, das Auto vor der Pfändung zu schützen.
Haben Sie geringe Schulden oder ist das Kfz älteren Baujahrs, ist es für den Gerichtsvollzieher hingegen weniger interessant.
Nur wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug zwingend benötigen, kann es unter Umständen Pfändungsschutz genießen. Sind Sie bspw. Mitarbeiter im Außendienst und das Auto ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung des Berufs, kann von einer Pfändung abgesehen werden.
Wirklich effektiv können Sie eine Immobilie vor der Pfändung nicht schützen. Prinzipiell gehört auch ein Eigenheim zu dem Vermögen, das gepfändet werden kann, um die Ansprüche Ihrer Gläubiger zu befriedigen. Liegen allerdings noch hohe Schulden auf dem Haus, ist es denkbar, dass von der Zwangsvollstreckung abgesehen wird, weil diese unwirtschaftlich wäre. Mit dieser Begründung könnten Sie bspw. auch während einer Privatinsolvenz Ihre Immobilie aus der Insolvenzmasse freigeben lassen.
Pfändungsschutz bei Rechten und Forderungen
Während die Pfändung von Sachwerten eigentlich meist nur durchgeführt wird, wenn der Gläubiger Gegenstände von einigem Wert in der Wohnung des Betroffenen vermutet, ist insbesondere die Lohnpfändung ein sehr beliebtes und effektives Mittel der Zwangsvollstreckung. Dabei ist nämlich der Arbeitgeber verpflichtet, eine entsprechende Summe vom Gehalt des Mitarbeiters direkt an den Gläubiger zu zahlen.
Zur Beruhigung der Schuldner sei aber gleich gesagt, dass sie nicht ihr gesamtes Arbeitseinkommen verlieren. Ein gewisser Betrag unterliegt nämlich dem Pfändungsschutz, der bei einer Gehaltspfändung automatisch in Kraft tritt. Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, können die Betroffenen stets der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.
Laut § 850 a ZPO gilt der Pfändungsschutz auch für folgende Forderungen:
- Urlaubsgeld
- Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zulagen für auswärtige Arbeit
- Überstunden (aber nur zur Hälfte)
- Unterstützung bei Heirat und Familiengründung
- Erziehungsgelder
- Unterstützung durch Witwen-, Waisen-, Hilfs- oder Krankenkassen
- Kindesunterhalt
- Renten (nur unterhalb der Freibetragsgrenze)
Können Sie Ihr Weihnachtsgeld vor einer Pfändung schützen? Das Weihnachtsgeld darf in der Regel nicht gepfändet werden. Ausgenommen es macht mehr als die Hälfte eines Monatslohns aus oder fällt höher als 500 Euro aus. Sollte eine solche einmalige Zahlung dafür sorgen, dass die Pfändungsfreigrenze Ihres Kontos überschritten wird, können Sie (§ 850k Absatz 4 ZPO) einen Zusatzbetrag für den Monat beantragen.
Wie können Sie Ihr Geld vor der Pfändung schützen?
Der Pfändungsschutz dient natürlich dem Zweck, zu verhindern, dass der Schuldner nach der Pfändung buchstäblich vor dem Nichts steht, weil all sein Hab und Gut an den Gläubiger gegangen ist. Wie bereits angesprochen, unterliegen manche Dinge schon von sich aus dem Pfändungsschutz, während er für andere Gegenstände eigens beantragt werden muss.
So ist vielen Schuldnern nicht bewusst, welche Auswirkungen eine Kontopfändung tatsächlich haben kann. Versäumen Sie nämlich das Konto vor der Pfändung zu schützen, wird Ihr gesamtes Guthaben an den Gläubiger ausgezahlt. Für das Bankkonto besteht nämlich kein automatischer Pfändungsschutz, wie bei der Gehaltspfändung. Das bedeutet, es bleiben Ihnen keinerlei Reserven, um Miete, Strom- oder Wasserkosten zu bezahlen, was im schlimmsten Fall mit der Kündigung der Wohnung enden kann.
Wurden Sie von Ihrer Bank über die Kontopfändung informiert, müssen Sie deshalb möglichst schnell selbst aktiv werden. Ihnen bleiben vier Wochen, um bei Ihrer Bank Ihr gewöhnliches Girokonto in ein Konto mit Pfändungsschutz (P-Konto) umwandeln zu lassen. Dies stellt – neben der Bezahlung der Schulden – den einzigen Schutz vor einer Kontopfändung dar.
Ihnen sollte allerdings bewusst sein, dass Sie damit das Konto nur bedingt vor der Pfändung schützen. Der Pfändungsschutz gilt nämlich trotz P-Konto nur für einen Teil Ihres Geldes. Alles was den gesetzlich geregelten Freibetrag überschreitet, wird nach wie vor an den Gläubiger überwiesen. Ein Pfändungsschutzkonto garantiert Ihnen aber immerhin, dass Sie weiterhin genug Vermögen besitzen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
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