Kurz & knapp: Das Wichtigste zur verkürzten Privatinsolvenz auf 3 Jahre
Die Restschuldbefreiung ist laut § 300 InsO grundsätzlich möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie müssen mindestens die Verfahrenskosten sowie 35 Prozent der Schuldensumme beglichen haben.
Tatsächlich müssen die Verfahrenskosten nicht unbedingt vom Schuldner selbst bezahlt werden. Das Geld kann also auch von Bekannten oder Verwandten ausgelegt werden, sodass Sie die Insolvenz nach 3 Jahren beenden können.
Mehr Informationen und Hintergründe zu dieser geplanten Gesetzesänderung finden Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.
Inhalt
Privatinsolvenz nach 3 Jahren beenden: Vom Gesetz her möglich?
Normalerweise dauert die Privatinsolvenz mehr als 3 Jahre. Gut 6 Jahre lang durchläuft ein Schuldner die Wohlverhaltensphase, in welcher ihm gemäß der Pfändungstabelle nur das Nötigste zum Leben bleibt. Wenn er während dieser Zeit seine Obliegenheiten erfüllt, mündet die Privatinsolvenz in die Restschuldbefreiung.
6 Jahre sind eine lange Zeit. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingerichtet, die Insolvenz auf 3 oder 5 Jahre zu verkürzen. Grundlage dafür ist § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Allerdings ist die Verkürzung an bestimmte Bedingungen geknüpft, auf welche wir im nächsten Abschnitt eingehen werden.
Zunächst möchten wir aber auf eine ganz praktische Hürde hinweisen: Um die Insolvenz in 3 Jahren erfolgreich beenden zu können, müssen Sie einen Antrag beim Insolvenzgericht auf Verkürzung stellen. Dieser Antrag ist nicht mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung zu verwechseln, den Sie bereits zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingereicht haben. Tatsächlich ist die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz, 3 Jahre nach deren Beginn, gesondert zu beantragen.
Voraussetzungen für die Beendigung der Insolvenz mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Bevor Sie die Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre überhaupt erst beim Insolvenzgericht beantragen können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Bezahlen Sie die Kosten des Verfahrens vollständig.
- Begleichen Sie mindestens 35 Prozent der Schuldensumme.
- Kommen Sie Ihren Obliegenheiten als Schuldner nach (z. B. Erwerbsobliegenheit).
Gelingt es Ihnen nicht, Insolvenzverfahren und Abtretungsfrist schuldenfrei in 3 Jahren hinter sich zu lassen, haben Sie immer noch die Chance, die Privatinsolvenz statt auf 3 auf 5 Jahre zu verkürzen.
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