Einkommen in der Privatinsolvenz: Wie viel darf ich behalten?

Das Wichtigste zum Einkommen während der Privatinsolvenz

Was passiert während der Privatinsolvenz mit meinem Einkommen?

Der Schuldner muss sein pfändbares Einkommen während der Privatinsolvenz an den Insolvenzverwalter abtreten. Wie viel das ist, können Sie mit dem unten stehenden Rechner ermitteln.

Ich habe kein bzw. kaum Einkommen. Kann ich trotzdem Privatinsolvenz beantragen?

Ja, mithilfe eines Stundungsantrags ist es möglich, die Privatinsolvenz auch ohne Einkommen zu beantragen und so die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Wirkt sich meine Privatinsolvenz auch auf das Einkommen meines Ehepartners aus?

Normalerweise gilt die Insolvenz nur für denjenigen Ehegatten, der sie beantragt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen auch das Einkommen des anderen Partners herangezogen werden kann.

Wie viel darf gepfändet werden? Rechnen Sie es hier aus!

Gut zu wissen: Was ist eine Privatinsolvenz überhaupt?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

Gibt es auch in der Privatinsolvenz eine Einkommensgrenze?

Wie viel Einkommen darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?
Wie viel Einkommen darf ich bei einer Privatinsolvenz behalten?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, die Gläubiger zu befriedigen und so wenigstens teilweise die Schulden der insolventen Person abzubauen. Der Schuldner muss während der Privatinsolvenz sein Einkommen an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgeben, soweit es über der Pfändungsfreigrenze liegt. Hierfür unterschreibt der Schuldner bereits im Rahmen seines Insolvenzantrags eine entsprechende Abtretungserklärung.

Grundlage für die Ermittlung des Einkommensanteils, den der Verbraucher während seiner Insolvenz behalten darf, ist die Pfändungstabelle. Sie legt die Pfändungsfreibeträge fest, die ein Schuldner abhängig von der Höhe seines Nettoeinkommens und seiner bestehenden Unterhaltspflichten behalten darf. Diese Berechnungsgrundlage gilt nicht nur für die Zwangsvollstreckung, sondern auch für die Privatinsolvenz.

Das pfändbare Einkommen beträgt danach zum Beispiel (gültig vom 01.07.2023 – 30.06.2024):

  • Null Euro für eine Person, die weder Kinder hat noch verheiratet ist, wenn ihr Netto-Einkommen einen Betrag von 1.409,99 Euro nicht überschreitet.
  • 19,98 Euro für eine alleinstehende berufstätige Mutter, die 1.975 Euro netto verdient und ein Kind hat.
  • Den gesamten Mehrbetrag für Schuldner, die mehr als 4.298,81 Euro verdienen.

Die Pfändungstabelle wird jährlich zum 1. Juli vom Gesetzgeber aktualisiert und an die neuen Verhältnisse angepasst.

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Können zahlungsunfähige Schuldner Privatinsolvenz auch ohne Einkommen beantragen?

Da das Insolvenzverfahren der Schuldentilgung zugunsten der Insolvenzgläubiger dient, stellt sich schnell die Frage, ob auch mittellose Verbraucher Insolvenz beantragen können. Welche Chancen haben z. B. arbeitslose Menschen oder Hartz-VI-Empfänger?

Der Gesetzgeber möchte auch diesen Menschen die Chance auf eine Restschuldbefreiung geben. Das hat er bereits in § 1 Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben. Die Tatsache, dass sie kein pfändbares Vermögen besitzen, steht dem nicht entgegen. Sollte Ihr Einkommen bzw. Vermögen nicht einmal reichen, um die Verfahrenskosten zu decken, können Sie deren Stundung beantragen.

Beachten Sie, dass Sie die Restschuldbefreiung nur erhalten, wenn Sie gewissen Pflichten nachkommen und insbesondere eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich zumindest um eine solche bemühen. Was das konkret bedeutet in Ihrer Lebenssituation, erläutert Ihnen Online-Schuldencheck ** unverbindlich und kostenlos im Rahmen einer Erstberatung.

Privatinsolvenz: Muss der Ehepartner sein Einkommen ebenfalls abgeben?

Monatliches Einkommen ist auch bei einer Privatinsolvenz nur bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.
Monatliches Einkommen ist auch bei einer Privatinsolvenz nur bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar.

Die Frage, ob während der Privatinsolvenz auch das Einkommen des nicht insolventen Ehegatten berücksichtigt wird, muss differenziert betrachtet werden. Die Verbraucherinsolvenz gilt zunächst einmal nur für diejenige Person, die sie beantragt, sodass während der Insolvenz nur ihr Einkommen gepfändet wird.

Lebt das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sind beide Vermögen getrennt zu behandeln. Der Insolvenzverwalter darf dann Gegenstände und Einkommen, welche/s zweifellos dem anderen Ehegatten gehört/gehören, nicht pfänden.

Ein Problem kann sich aber z. B. ergeben, wenn das Paar ein Gemeinschaftskonto führt. Der Insolvenzverwalter darf hiervon Geld einziehen, ohne prüfen zu müssen, woher das Bankguthaben stammt und welchem Ehegatten es tatsächlich gehört.

Um zu vermeiden, dass während der Privatinsolvenz auch das Einkommen des nicht insolventen Ehepartners eingezogen wird, empfiehlt sich daher eine getrennte Kontoführung.

Der Grundsatz, dass die Privatinsolvenz nur für den insolventen Ehegatten gilt, hat zwei Ausnahmen: Steuerschulden und die Verfahrenskosten der Insolvenz. Für die Verfahrenskosten kann auch der andere Partner herangezogen werden, wenn er pfändbares Einkommen besitzt. Er haftet außerdem für die Steuerschulden seines Ehegatten, wenn beide vom Finanzamt gemeinsam veranlagt werden. Nach § 44 Abgabenordnung (AO) haften dann beide als Gesamtschuldner.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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