Privatinsolvenz: Mit welchen Folgen Schuldner rechnen müssen

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz und ihren Folgen

Was passiert mit meinem Vermögen?

Wertgegenstände wie Luxusartikel, hochwertige technische Geräte und auch Autos fallen in der Regel ebenso in die Insolvenzmasse wie Lebensversicherungen und andere Kapitalanlagen. Diese darf der Schuldner also nicht behalten. Persönliche Gegenstände, die er für eine bescheidene Lebensführung und seine Arbeit benötigt, sind hingegen unpfändbar. Dasselbe gilt für Gegenstände, die einem mit dem Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt lebende Person zu diesen Zwecken benötigt.

Wie viel Geld bleibt bei der Privatinsolvenz übrig?

Geschützt sind mindestens 1.409,99 Euro monatlich (Stand: 1.7.2023). Die genaue Antwort auf diese Frage richtet sich nach der Pfändungstabelle. Der pfändbare Betrag staffelt sich je nach Höhe des Netto-Einkommens und bestehender Unterhaltspflichten.

Welche Folgen hat die Privatinsolvenz noch für mich?

Schuldner müssen dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht wesentliche Änderungen über Wohn- und Einkommensverhältnisse mitteilen und einer angemessenen Arbeit nachgehen. Haben sie keinen Job, sind sie verpflichtet, sich ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen.

Privatinsolvenz: Was bleibt mir an Vermögen übrig?

Was sind die Folgen einer Privatinsolvenz?
Was sind die Folgen einer Privatinsolvenz?

Manche Haushalte sind so stark verschuldet, dass sie sich über eine Schuldnerberatung Hilfe holen müssen, um der Schuldenfalle zu entkommen. Wenn dann eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht funktioniert, bleibt ihnen oft nur der Weg in die Privatinsolvenz. In diesem Verfahren muss der Schuldner einen Teil seines Vermögens abgeben. Doch dies ist nicht die einzige Konsequenz einer Privatinsolvenz.

In dieser Zeit stellen sich für die Betroffenen zwei wesentliche Fragen: Wieviel Geld bleibt bei Privatinsolvenz für den Schuldner übrig? Welche Folgen hat die Privatinsolvenz für den Schuldner?

Der größte Vorteil der privaten Insolvenz liegt daran, dass überschuldete Personen im Rahmen des Verfahrens Restschuldbefreiung beantragen können. Doch vorher müssen Schuldner kürzer treten und sich so gut wie möglich um eine Schuldentilgung bemühen. Dieses Prozedere dauert drei Jahre.

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Insolvenzmasse und unpfändbare Gegenstände

Gerade zu Beginn der Privatinsolvenz sind die Folgen besonders deutlich zu spüren, weil Schuldner in dieser Phase einen wesentlichen Teil ihres Vermögens abgeben müssen. Diese Wertgegenstände werden in die Insolvenzmasse eingerechnet und dienen dazu, die Geldforderungen der Gläubiger zu tilgen.

Wertgegenstände wie neue Autos, hochwertige Fernseher, Laptops und andere technische Geräte werden in der Regel im Wege der Austauschpfändung verwertet. Der Schuldner erhält stattdessen ein geringerwertiges funktionstüchtiges Gerät als Austausch.

Privatinsolvenz: Was bleibt mir? Möbel und Hausrat sind gewöhnlich nicht pfändbar.
Privatinsolvenz: Was bleibt mir? Möbel und Hausrat sind gewöhnlich nicht pfändbar.

Der Insolvenzverwalter veräußert außerdem bestehende Lebensversicherungen und andere Kapitalanlagen zugunsten der Gläubiger.

Ausgenommen von der Pfändung sind folgende Gegenstände:

  • Möbel und Hausrat, die eine einfache Lebensführung ermöglichen
    (nicht hingegen teure Designer-Möbel)
  • eigene Bekleidung
  • Gegenstände, die zwingend für die eigene Erwerbstätigkeit benötigt werden. Dies gilt unter Umständen auch für das eigene Auto, soweit der Schuldner den Arbeitsplatz nicht mit anderen Verkehrsmitteln erreichen kann. Dies sollte der Schuldner jedoch nachweisen können.

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Wieviel Geld bleibt bei Privatinsolvenz für den Schuldner übrig?

Darüber hinaus muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Gehalts an den Treuhänder abtreten. Der Pfändungsfreibetrag (aktuell mindestens 1.409,99 Euro; Stand: 1.7.2023) muss ihm als Existenzminimum verbleiben, damit er auch weiterhin in der Lage ist, seine Lebensführung und gegebenenfalls Unterhaltskosten zu decken.

Zahlt der Schuldner jemandem gesetzlichen Unterhalt, steigt die Pfändungsfreigrenze auf:

  • 1.939,99 Euro bei 1 Unterhaltsberechtigten
  • 2.229,99 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten
  • 2.519,99 Euro bei 3 Unterhaltsberechtigten
  • 2.829,99 Euro bei 4 Unterhaltsberechtigten und
  • 3.109,99 Euro bei 5 oder mehr Unterhaltsberechtigten.

Nur der Gehaltsanteil, der nicht dem Pfändungsschutz unterliegt, darf zugunsten der Gläubiger verwertet werden. Die Höhe des Betrags, der gepfändet werden darf, richtet sich nach der Pfändungstabelle. Diese wird jährlich vom Gesetzgeber aktualisiert.

Weitere Folgen einer Privatinsolvenz: Mitteilungspflicht des Schuldners

Schuldner verlieren während des Privatinsolvenzverfahrens nicht nur einen Teil ihres Vermögens. Sie müssen auch bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Anderenfalls kann ihnen die Restschuldbefreiung zum Ende des Verfahrens verwehrt werden.

Hierzu gehört insbesondere die Mitteilungspflicht des Schuldners. Er muss den Treuhänder unverzüglich über folgende Änderungen informieren:

  • Änderung der Erwerbstätigkeit bzw. des Arbeitsverhältnisses
  • Wohnungswechsel
  • neue Geldeinnahmen wie z. B. eine Erbschaft, Schadensersatzleistungen oder die Auszahlung einer Versicherung

Außerdem müssen Schuldner jeden Monat einen Einkommensnachweis an ihren Treuhänder schicken.

Darüber hinaus kann eine Privatinsolvenz noch weitere indirekte Folgen für den Schuldner haben. Einerseits besteht das Risiko eines negativen SCHUFA-Eintrags. Dies hat zur Folge, dass Betroffene in der nächsten Zeit keinen Kredit aufnehmen können. Auch ein Wohnungswechsel kann hierdurch schwieriger werden.

Im Video zusammengefasst: Was ist die Privatinsolvenz und welche Folgen hat sie?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

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Privatinsolvenz: Mit welchen Folgen Schuldner rechnen müssen
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

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7 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Mit welchen Folgen Schuldner rechnen müssen

  1. Renate

    Hallo, wie verhält sich das mit den Zahlungen bei der Privatinsolvenz.
    Hatte gelesen um nach drei Jahren fertig zu sein muss außer den Gerichtskosten auch eine gewisse Summe abbezahlt sein, ist das so .
    Gerichtskosten sind klar , muss ich sonst noch Zahlungen leisten außer an den Treuhänder um nach den 3 Jahren das zu beenden und wie lange ist dann der Schufaeintrag noch vorhanden

  2. Theo

    Hallo liebe Berater!

    Privatinsolvenz wird meine Lebensgefährtin leider beantragen. Wir rechnen mit Pfändung durch den Vertreter der Bank, deren Kreditvon ihr nicht mehr bezahlt werden kann.

    Man liest, das Wertgegenstände gepfändet werden, auch von Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt. Da ich selber viel Elektronik und Werkzeuge besitze, die aber alle mindestens 2 Jahre alt sind, dass ich die Rechnungen nach Ablauf der Garantie entsorgt habe (als Elektroniker repariert man selber), mache ich mir Gedanken. Ab welchem Betrag ganz grob kann man erfahrungsgemäß von „Wert“ sprechen. Gesamtwert oder sind Einzelwerte gemeint?

    Danke für Infos, auch von Mitbetroffenen!

  3. Fischer

    Hallo
    Frage meine Frau 59 immer Hausfrau und ich 63 Erwerbsunfähig haben ein Prozess vor Gericht verloren und sollen jetzt über 45000 Euro zahlen . Meine Einkünfte sind 1335 Euro Rente , muss ich als Rentner nun mir noch Arbeit suchen . Meine Frau ist krank und kann keiner Arbeit nachgehen .

    Kann mir jemand sagen bei wenn ich privat Insolvenz beantragen kann

  4. Gorny S.

    Hallo
    Ich habe da mal eine Frage mein Mann und ich waren bei der Schuldner Beratung .
    Bei mein Mann ist ein Vergleich ausgehandelt worden mir seine Schuldner , nur bei mir ging es nicht.
    Deswegen soll ich in die Insolvenz gehen meine Frage ich gehe auf 450 Euro Basis arbeiten , mein Mann in Vollzeit
    Mir ist gesagt worden das alles zusammen gerechnet wird und da von die Summe die in der Insolvenz bezahlen müssen.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Gorny,

      die Einkommen werden nicht zusammengerechnet. Sie durchlaufen alleine die Privatinsolvenz. Ihr Mann wird Ihnen gegenüber jedoch wahrscheinlich zu Unterhalt verpflichtet sein.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Knorr

    Ich bin in die Privatinsolvenz geraten. Da ich auch 20% erwerbsunfähig bin konnte ich mein Auto behalten für den Weg zur Arbei und zurück.
    Nun hatte ich ein Unfall gehabt und mein Auto ist Totalschaden. Der Zeitwert beträgt 2.700,00 Euro was ich bekäme.
    Leider Vließt diese Geld in die Insollvenzmasse. Gibt es keinen Weg die Hälfte zurück zu bekommen um mir ein gebraucht Wagen zu holen.
    Denn ich fühle mich jetzt als Mensch 3. Wahl

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Knorr,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie bezüglich Ihrer Optionen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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