Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Thema „Haus retten bei Privatinsolvenz”
- Grundsätzlich zählt ein Eigenheim zur pfändbaren Insolvenzmasse. Ihr Insolvenzbetrauter entscheidet, was damit passieren soll.
- Droht Ihnen Privatinsolvenz, sollten Sie schnell das Gespräch mit der Bank suchen, um eine Lösung zu finden. Beispielsweise ist die Finanzierung mit ihrem unpfändbaren Einkommen möglich.
- Unter Umständen dürfen Sie Ihr Haus durch eine Neufinanzierung etwa Ihres Ehepartners behalten. Der Wert und die Verschuldung des Hauses sind dabei entscheidend.
Inhalt
Privatinsolvenz: Ist das Eigenheim bedroht?
Die Privatinsolvenz ist für Schuldner oft der letzte Weg, der Verschuldung etwas entgegenzusetzen und einer Aussicht auf ein Leben ohne Schulden näher zu kommen. Doch so viele Vorteile eine Privatinsolvenz auch mit sich bringt, wie etwa die Restschuldbefreiung am Ende der Insolvenz, stellt sie auch Hürden für Betroffene dar.
So kann es schwierig werden, in der Privatinsolvenz das Haus zu retten oder eine Eigentumswohnung behalten zu dürfen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie in der Privatinsolvenz Haus oder Wohnung behalten können und welche Wege der Finanzierung für Sie in Frage kommen könnten.
Privatinsolvenz und Eigenheim: Was kann passieren?
Eine Privatinsolvenz dient in Deutschland in erster Linie dazu, die Gläubiger zu befrieden, indem diese möglichst viele Schulden zurückerstattet bekommen. Wenn Sie als Privatperson einen Insolvenzantrag stellen, dieser bewilligt und somit das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wird Ihnen ein Insolvenzverwalter zugeteilt. Dieser entscheidet dann auf Grundlage der Insolvenzordnung (InsO), welche Ihrer Besitztümer und Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fließen und welche Sie behalten dürfen. Er entscheidet auch, ob Sie in der Privatinsolvenz Ihr Haus retten können oder dieses zwangsversteigert werden muss.
Die Entscheidungen darüber, was alles in die Insolvenzmasse einfließt, trifft der Insolvenzverwalter aber nicht etwa auf Grund von Sympathien, sondern auf Basis gesetzlicher Gegebenheiten. So zählen zum Beispiel Immobilien, Autos, Bausparverträge und wertvolle Gegenstände aus Ihrer Wohnung zu dieser Masse.
In der Privatinsolvenz das Haus retten: Sprechen Sie mit der Bank!
sind nicht immer miteinander vereinbar – sprechen Sie mit der Bank!
Es macht immer einen schlechten Eindruck bei der Bank, wenn diese nicht durch den Schuldner selbst von seiner Insolvenz erfährt, sondern beispielsweise durch einen der Gläubiger. Es sei also angeraten, wenn es mit den Rückzahlungen bereits eng wird, mit der Bank zu sprechen, das heißt bestenfalls, bevor ein mögliches Insolvenzverfahren eröffnet wird. So zeigen Sie, dass Sie durchaus gewillt sind, trotz einer Privatinsolvenz Ihr Haus zu retten und einen Weg finden, die Schulden zurückzuzahlen. So stärken Sie das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank.
Andernfalls kann es passieren, dass die Bank Ihren Darlehensvertrag einfach kündigt, weil diese befürchten muss, dass Sie den Kredit nicht mehr tilgen können. Das kommt aber auf den jeweiligen Vertrag an. Im Anschluss kann das Kreditinstitut die volle verbliebene Darlehenssumme von Ihnen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes einfordern. Die Hoffnung in diesem Fall bzw. kurz vor der Privatinsolvenz das Haus noch zu retten, bleibt dann evtl. unerfüllt.
Wann darf ich in der Privatinsolvenz meine Eigentumswohnung behalten?
Wenn Sie in der Privatinsolvenz Ihr Haus retten wollen und sich ggf. mit Ihrer Bank in Verbindung gesetzt haben, könnte die Möglichkeit bestehen, das Darlehen mit den Beträgen unter Ihrer Pfändungsfreigrenze zu zahlen. Einfach wird das zwar nicht, weil die Freigrenze so angesetzt ist, dass Ihnen nur das Nötigste zum Leben bleibt. Zudem müssen Sie das Kreditinstitut davon überzeugen, dass Sie es schaffen, die Summe allein zu stemmen. Sie können sich aber mit der Bank dennoch darauf einigen.
Eine andere Möglichkeit, wie Sie die Hausfinanzierung trotz Privatinsolvenz sichern können, ist das Aufkommen eines Freundes, Familienmitgliedes oder Ehegatten für die monatliche Rate Ihres Hauskredites. Das kann die Hausbank auch zusätzlich zu der oben beschriebenen Vereinbarung zur Forstsetzung Ihres Zahlungsverhältnisses für die Immobilie anordnen, um sich abzusichern. In so einem Fall könnten Sie denjenigen, der künftig für die Zahlung aufkommen soll, nach Rücksprache mit der Bank etwa als Bürgen eintragen lassen.
In der Privatinsolvenz das Haus durch Neufinanzierung retten
Sie brauchen eine Hausfinanzierung trotz Privatinsolvenz – wenden Sie sich an die Schuldnerberatung.
Rein theoretisch können Sie in der Privatinsolvenz Ihr Haus auch retten, wenn Sie es aus der Insolvenzmasse zurückkaufen. Das können Sie beispielsweise auch, wenn Sie in der Privatinsolvenz Ihr Auto behalten wollen. Allerdings müssen Sie dazu die Summe aufbringen, die das Haus noch wert ist und diese an den Insolvenzverwalter auszahlen. Für die meisten Schuldner stellt das allerdings keine machbare Option dar.
Zudem wird der Insolvenzbetraute eine Entscheidung darüber treffen, ob er Ihr Haus tatsächlich gewinnbringend verkaufen kann. Das ist dann der Fall, wenn die Summe, die er zum Beispiel bei einer Zwangsversteigerung dafür erhalten wird, die Kosten für die Schulden vollständig abdeckt. Würden trotz einer Versteigerung die Schulden bei den Gläubigern nicht ausreichend gedeckt, wird er wahrscheinlich von einem Verkauf des Hauses absehen. Ist Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung noch sehr hoch verschuldet, wäre der Verkauf nicht sehr sinnvoll. Ist der Großteil des Hauskredites allerdings abgezahlt, gestaltet sich die Lage etwas anders.
Zudem sollten Sie den Wert des Hauses bedenken, wenn Sie an eine Neufinanzierung etwa durch Ihren Ehepartner denken. Denn liegt der Wert höher als der Betrag für die offenen Schulden, machen Sie sich als Gatte oder auch als Schuldner des Bankrottes schuldig, wodurch Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Ein Gericht könnte dann zu der Annahme gelangen, Sie würden noch vor der Privatinsolvenz Ihr Haus retten wollen, indem Sie es auf jemand anderen umschreiben lassen, wodurch Sie Vermögenswerte beseitigen würden. Diese Summe kann dadurch nicht mehr den Gläubigern zu Gute kommen.
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