Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz
Bestanden die Schulden dieses Gläubigers bereits vor der Insolvenzeröffnung, so ist eine Ratenzahlung an ihn trotz Insolvenz nicht erlaubt, weil dies die anderen Gläubiger benachteiligen würde. Zahlen Sie dennoch, gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung.
Ja, die Möglichkeit besteht. Vermeiden Sie aber unbedingt unangemessene bzw. verschwenderische Schulden, auch wenn Sie diese in Raten abzahlen dürfen. Klassische Beispiele sind der Luxusurlaub und hochwertige, teure Unterhaltungstechnik.
Unangemessene Verbindlichkeiten und Vermögensverschwendungen berechtigen die Insolvenzgläubiger, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Das gilt auch für eine entsprechende Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz.
Inhalt
Keine Ratenzahlung während Privatinsolvenz an Insolvenzgläubiger
Überschuldete Privatpersonen erreichen ihre Schuldenfreiheit im Wege der Privatinsolvenz, wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit ihren Gläubigern misslingt. Zum Verfahrensende spricht das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung zugunsten des Schuldners aus. Er gilt dann als schuldenfrei, auch wenn im Insolvenzverfahren nicht alle Schulden beglichen werden konnten.
Dieser Schuldenerlass ist jedoch an bestimmte Bedingungen Obliegenheiten geknüpft, die einen regulierten Schuldenabbau gegenüber allen Gläubigern gewährleisten sollen. Eine dieser Obliegenheiten lautet salopp formuliert: „Keine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz“.
§ 295 Abs. 1 Nr. 4 Insolvenzordnung (InsO) drückt so folgendermaßen aus:
„Dem Schuldner obliegt es, in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.“
Insolvenzgläubiger sind jene Gläubiger des Schuldners, für deren Befriedigung das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Zu ihnen zählen alle Gläubiger, deren Forderungen bereits vor der Insolvenzeröffnung bestanden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese Gläubiger gleichmäßig und gleichberechtigt befriedigt bzw. bezahlt werden. Eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz an einen dieser Gläubiger läuft aber diesem Gedanken zuwider und ist deshalb nicht erlaubt. Zahlt der Schuldner trotzdem weitere Raten, muss er damit rechnen, dass die anderen Gläubiger eine Versagung seiner Restschuldbefreiung beantragen werden.
Neue Verbindlichkeiten: Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren
Während der Privatinsolvenz ist eine Ratenzahlung an einzelne Insolvenzgläubiger nicht zulässig. Und wie gestaltet sich die Lage, wenn der Schuldner nach der Insolvenzeröffnung neue Verträge abschließt und in diesem Rahmen eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz vereinbart? In einer solchen Situation gelten die folgenden Regelungen:
Der Schuldner darf während seiner Verbraucherinsolvenz weiterhin Verträge abschließen, soweit sie angemessen sind und zu einer bescheidenen Lebensführung passen.
Verschwendet er jedoch sein Geld oder geht er unangemessene Verbindlichkeiten ein, riskiert er damit eine Restschuldbefreiung – vorausgesetzt, er beeinträchtigt damit den Schuldenabbau im Rahmen seiner Insolvenz.
Für neue Schulden ist eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz also nicht per se verboten, sondern z. B. im Rahmen angemessener, notwendiger Verbindlichkeiten durchaus möglich. Der Schuldner sollte dann aber sicherstellen, dass er der Ratenzahlung trotz Insolvenz auch regelmäßig nachkommen kann. Diese neuen Schulden fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.
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Quellen und weiterführende Links
- § 295 Insolvenzordnung
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