Regeln in der Privatinsolvenz – Welche müssen Sie befolgen?

Das Wichtigste zu Regeln in der Privatinsolvenz

Müssen Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Regeln einhalten?

Ja. Während der Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz müssen Schuldner unter anderem einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. sich um die Aufnahme einer solchen bemühen (sog. Erwerbsobliegenheit).

Gibt es noch andere Pflichten, denen der Schuldner nachkommen muss?

Ja. Er darf z. B. keine Zahlungen an die Insolvenzgläubiger leisten und muss bestimmte Melde- und Auskunftspflichten einhalten. Auch im Falle einer Schenkung oder Erbschaft während der Privatinsolvenz gelten gewisse Regeln, welche Sie hier nachlesen können.

Was passiert, wenn ein Schuldner sich nicht an diese Regeln hält?

Kommen Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nach und beachten die für die Privatinsolvenz festgelegten Regeln nicht, droht die Versagung der Restschuldbefreiung.

Gut zu wissen: Was ist eine Privatinsolvenz eigentlich?

In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.
In diesem Video erfahren Sie, was genau die Privatinsolvenz eigentlich ist.

Das ist vor der Privatinsolvenz zu beachten

Die Regeln für die Privatinsolvenz sind der Insolvenzordnung zu entnehmen.
Die Regeln für die Privatinsolvenz sind der Insolvenzordnung zu entnehmen.

Eine Person gilt dann als überschuldet, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Im Jahr 2018 waren laut Angaben des „Schuldneratlas 2018“ (Creditreform) rund 6,93 Millionen Menschen ab 18 Jahren in Deutschland davon betroffen.

In vielen Fällen können sich die Betroffenen selbst aus der finanziellen Notlage befreien und die bestehenden Schulden nach und nach abstottern. Manche Betroffene sind dazu jedoch nicht in der Lage. Möchten sie ihren Schuldenberg loswerden, bleibt ihnen häufig nur noch die Privatinsolvenz.

Dieses gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren endet in der Regel nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase mit der Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird dann – mit nur wenigen Ausnahmen – von seinen noch bestehenden Schulden befreit.

Betroffene müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die private Insolvenz nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Es handelt sich hierbei nämlich um ein langwieriges Verfahren, welches dem Schuldner einiges abverlangt. Dazu gehört es, dass bei der Privatinsolvenz gewisse Regeln befolgt werden müssen. Und das beginnt schon vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren. Fragen hierzu werden Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf Schuldencheck ** beantwortet.

Versuch einer Einigung mit den Gläubigern vor dem Insolvenzantrag

Zu den Regeln in der Privatinsolvenz zählt, dass Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen müssen.
Zu den Regeln in der Privatinsolvenz zählt, dass Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen müssen.

Ein Schuldner kann nicht einfach zum Insolvenzgericht gehen und dort einen Insolvenzantrag stellen. Zuvor muss er seine Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Scheitert dies, muss der Schuldner gemäß den für die Privatinsolvenz geltenden Regeln einen Nachweis darüber vorlegen können.

Dieser Nachweis muss von einer geeigneten Stelle oder Person ausgestellt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • Anwälte
  • Steuerberater
  • Notare
Mit dem Nachweis über die gescheiterte Schuldenbereinigung kann der Schuldner dann einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen. Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, geht das Gericht noch einmal auf die Gläubiger zu und versucht, eine Einigung zu erzielen. Ist diese erfolglos, wird das Verfahren eröffnet.

Private Insolvenz: Regeln während der Wohlverhaltensphase

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt die Wohlverhaltensphase, welche mit der Restschuldbefreiung endet. Der Schuldner ist dazu verpflichtet, gewisse Regeln während der Privatinsolvenz zu befolgen. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet § 295 der Insolvenzordnung (InsO).

Erstens: Erwerbsobliegenheit

Arbeiten in der Privatinsolvenz: Die Regeln besagen, dass eine Teilzeitstelle oft nicht ausreicht.
Arbeiten in der Privatinsolvenz: Die Regeln besagen, dass eine Teilzeitstelle oft nicht ausreicht.

Zu den in der Privatinsolvenz einzuhaltenden Regeln gehört allen voran die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Der Schuldner ist dazu verpflichtet, während der Wohlverhaltensphase einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

In der Regel ist nur bei einer Vollzeitstelle von Angemessenheit auszugehen. Deswegen kann es dazu kommen, dass ein Schuldner, der lediglich in Teilzeit arbeitet, dazu verpflichtet wird, eine Vollzeitstelle anzunehmen.

Diese Regelung sorgt dafür, dass der Schuldner ein eigenes Einkommen erwirtschaftet, welches im besten Falle über der Pfändungsfreigrenze liegt. So kann ein Teil des Geldes an die Gläubiger fließen.

Sollte der Schuldner arbeitslos sein, muss er sich laut den Regeln zur Privatinsolvenz nachweislich darum bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Wird ihm eine zumutbare Tätigkeit angeboten, darf er diese nicht ablehnen.

Sie können während der Privatinsolvenz meist auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Doch welcher Betrag kann gepfändet werden, wenn Insolvenzschuldner aufgrund ihrer Selbstständigkeit ein schwankendes Einkommen haben? Laut § 295 Abs. 2 InsO wird ein fiktives Einkommen angesetzt. Der Schuldner muss in einem Rahmen Zahlungen an die Gläubiger leisten, wie wenn er in einem angemessenen Angestelltenverhältnis stehen würde.

Welchen Umfang die Erwerbsobliegenheit bei Ihnen hat, ob Sie z. B. weiterhin in Teilzeit arbeiten dürfen, erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf Online-Schuldenanalyse **.

Zweitens: Verhalten bei einer Erbschaft oder Schenkung

Vermögen, welches ein Schuldner zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzt, fließt in die Insolvenzmasse und kann damit verwertet werden. Die Erlöse gehen unter anderem an die Gläubiger. Anders verhält es sich jedoch, wenn gewisse Geldsummen, etwa ein Erbe, während der Wohlverhaltensphase zufließen.

Zu den Regeln in der Privatinsolvenz gehört es, dass ein Schuldner dann nur noch die Hälfte einer Schenkung oder Erbschaft an den Treuhänder abgeben muss. Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, die Annahme eines Erbes zu melden. Schuldner haben jedoch auch die Wahl, eine Erbschaft auszuschlagen. Sie dürfen nicht vom Treuhänder zur Annahme gezwungen werden.

Gelegenheitsgeschenke und Geschenke von geringem Wert fallen nicht unter diese Herausgabepflicht.

Drittens: Melde- und Auskunftspflichten

Die in der Insolvenz zu beachtenden Regeln umfassen auch Vorgaben zur Meldung von einem Umzug.
Die in der Insolvenz zu beachtenden Regeln umfassen auch Vorgaben zur Meldung von einem Umzug.

Bis zur Restschuldbefreiung gehört es zu den in den Privatinsolvenz einzuhaltenden Regeln, dass der Schuldner dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder gewisse Informationen zukommen lassen muss. Zieht der Betroffene um oder wechselt die Arbeitsstelle, so muss er dies unverzüglich mitteilen.

Des Weiteren darf der Schuldner weder Einkommen von Erbschaften verheimlichen. Zusätzlich haben das Insolvenzgericht und der Treuhänder das Recht, Auskunft über die Erwerbstätigkeit, das Einkommen oder das Vermögen des Betroffenen einzuholen. Die Weitergabe der Informationen darf der Schuldner nicht verweigern.

Viertens: Zahlungen an Gläubiger

Während der Insolvenz ist ein äußerst wichtiger Grundsatz zu beachten: Die Gläubiger sollen gleichmäßig befriedigt werden. Keiner von ihnen darf bevorteilt werden. Aus diesem Grund zählt es zu den Regeln der Privatinsolvenz, dass ein Schuldner nur Zahlungen an den Treuhänder leisten darf. Dieser verteilt das Geld dann an die Gläubiger.

Es ist dem Schuldner nicht erlaubt, einem Gläubiger direkt Geldbeträge zukommen zu lassen. Dies würde nämlich dazu führen, dass dieser Gläubiger von einem Sondervorteil profitieren würde.

Was passiert, wenn Schuldner die Regeln in der Privatinsolvenz nicht befolgen?

Ziel der privaten Insolvenz ist, wie bereits erwähnt, die Restschuldbefreiung. Dank dieser wird der Betroffene endlich seine Schulden los und kann befreit einen neuen Lebensabschnitt beginnen. Nicht in allen Fällen endet die Privatinsolvenz jedoch mit der Restschuldbefreiung.

Diese kann ihm auch versagt werden und das gesamte Insolvenzverfahren wäre damit umsonst gewesen. Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann vom Gericht beschlossen werden, wenn ein Schuldner die Regeln für die Privatinsolvenz missachtet hat. Einer der Gläubiger muss dafür einen entsprechenden Antrag stellen.

Auch in anderen Fällen droht die Versagung der Restschuldbefreiung. Das ist etwa der Fall, wenn der Schuldner im Vermögensverzeichnis, welches bei der Antragstellung abzugeben ist, falsche Angaben gemacht hat.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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