Kurz & Knapp: Das Wichtigste zur Sachpfändung
- Können Sie Ihre Schulden nicht zurückzahlen, kann Ihr Gläubiger eine Sachpfändung gegen Sie in die Wege leiten.
- Bei der Sachpfändung werden Gegenstände des Schuldners beschlagnahmt und anschließend versteigert. Den Erlös erhält der Gläubiger.
- Es wird zwischen pfändbaren (Schmuck, Kamera, Handy etc.) und unpfändbaren Gegenständen (z. B. Kühlschrank, Herd oder Bett) unterschieden.
- In der Regel können die Forderungen des Gläubigers nicht allein mit einer Sachpfändung befriedigt werden, deshalb wird sie in der Praxis nur selten durchgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Sachpfändung?
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann er einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen, um durch die Pfändung seine Forderungen gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.
Die Sachpfändung ist in §808 ff der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Bei der Sachpfändung werden pfändbare Sachen bzw. Gegenstände des Schuldners im staatlichen Auftrag beschlagnahmt. Diese werden in der Regel später versteigert und der hierdurch gewonnene Erlös dem Gläubiger ausgezahlt, um seine Forderungen zu begleichen.
Welche Gegenstände sind pfändbar?
Im Rahmen der Sachpfändung ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, pfändbare Gegenstände in der Wohnung des Schuldners zu suchen, um diese einzuziehen. Er kann in einem kombinierten Auftrag auch gleich mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt werden.
Auch wenn der Schuldner angibt, dass bestimmte Dinge nicht ihm, sondern einem Mitbewohner gehören, können diese gepfändet werden, weil der Gerichtsvollzieher die rechtlichen Eigentumsverhältnisse nach § 71 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) nicht prüfen darf.
Wenn die Gegenstände nicht gleich mitgenommen werden, kann die Pfändung beweglicher Sachen auch mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten Kuckuck dokumentiert werden. Mit der Aufbringung des Siegels gilt die Sache offiziell als gepfändet, kann durch den Schuldner allerdings weiter genutzt werden, solange die Nutzung ihren Wert nicht schmälert.
Die Pfändung körperlicher Sachen ist hier erlaubt:
- Schmuck (allerdings keine Eheringe)
- Bargeld (sofern es die Pfändungsfreigrenze überschreitet)
- Münz- und Briefmarkensammlung
- Gemälde
- Mikrowelle, Gefriertruhe
- Handy
- CD, Schallplatte, DVD
- Instrumente (sofern nicht für den Beruf erforderlich)
- Sportgeräte
Pfändungsfreie Gegenstände
Wie bereits gesehen, gibt es nicht pfändbare Dinge bzw. Sachen, die vor einer Sachpfändung geschützt sind. Die Pfändung von Gegenständen ist nicht erlaubt, wenn Sie für die Erwerbstätigkeit und für ein menschenwürdiges Leben von Bedeutung sind.
Nicht pfändbare Gegenstände in der Wohnung bei einer Sachpfändung:
- Tiere
- Hilfsmittel wie Brille, Gebiss
- Perücke
- Bett
- Kühlschrank
- Musikanlage (wenn es das einzige Radio ist)
- Fernseher (wenn es der einzige Fernseher ist)
- Gebetbuch
Sachpfändung: Ablauf
- Ankündigung der Sachpfändung: Der Schuldner wird über die geplante Sachpfändung und ihren genauen Termin schriftlich oder persönlich informiert.
- Die Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher bzw. Vollziehungsbeamte sucht Pfändungsgegenstände, die einen gewissen Wert besitzen und nimmt sie mit oder kennzeichnet sie mit dem Kuckuck.
- Vermögensauskunft: Wird bei der Sachpfändung nichts von Wert gefunden, nimmt der Gerichtsvollzieher Ihnen in der Regel die Vermögensauskunft ab. Diese soll dem Gläubiger helfen herauszufinden, wo bei Ihnen eine Pfändung aussichtsreich sein kann.
- Gläubigerbefriedigung nach der Sachpfändung: Die beschlagnahmten Gegenstände werden versteigert, um mit dem Erlös die offenen Rechnungen des Gläubigers zu begleichen. Wurde Bargeld eingezogen, kann ihm dies sofort ausgehändigt werden.
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