Kurz und Knapp: Das Wichtigste zu „Schulden bei Hartz-4-Bezug“
- Schulden werden nicht vom Jobcenter berücksichtigt und können demnach nicht mit dem Vermögen gegengerechnet werden. In der Regel wird das aktive Vermögen für die Berechnung von Hartz 4 herangezogen. Für Schulden erfolgt eine Anrechnung, wenn es sich dabei um Miet- und Immobilienschulden handelt, durch die eine Obdachlosigkeit drohen könnte.
- Bei vorhandenem Vermögen ist es sinnvoll, vor dem Bezug von Hartz 4 das Vermögen zu nutzen, um die Schulden abzubezahlen. Denn liegt ihr Vermögen über dem Freibetrag, müssten Sie dieses zuerst verwenden, bevor Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen dürfen.
- Wenn der Betroffene durch die Schulden die Wohnung nicht mehr bezahlen kann und deshalb eine Obdachlosigkeit droht, kann das Jobcenter dem Schuldner ein Darlehen geben, womit er die laufenden Schulden tilgen kann.
- Sind Sie arbeitslos und haben Schulden, können Sie unter Umständen in die Privatinsolvenz gehen. Diese ist jedoch erst abgeschlossen, wenn mindestens 35 % der Schulden getilgt sind.
- Beziehen Sie Hartz 4, wird eine Erbschaft während des Hartz-4-Bezugs als einmaliges Einkommen gezählt und auf den Regelsatz angerechnet. Somit kann das Erbe nicht für die Schuldentilgung verwendet werden.
Inhalt
Werden Schulden auf Hartz 4 angerechnet?
Wenn ein Hartz-4-Empfänger Schulden hat, können sich diese schnell anhäufen, da der Hartz-4-Satz in der Regel nur reicht, um den Grundbedarf zu decken. Wurden bereits vor der Arbeitslosigkeit Kredite aufgenommen, stellt sich die Frage, ob das Jobcenter die Schulden bei der Berechnung der Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB) berücksichtigt.
Grundsätzlich werden Schulden nicht vom Jobcenter berücksichtigt und können demnach nicht mit dem Vermögen gegengerechnet werden. In der Regel wird das aktive Vermögen für die Berechnung von Hartz 4 herangezogen.
Für Schulden erfolgt eine Anrechnung, wenn es sich dabei um Miet- und Immobilienschulden handelt, durch die eine Obdachlosigkeit drohen könnte.
Wenn Sie Hartz 4 beziehen und Schulden abzahlen müssen, wird die Tilgung von Schulden wie eine Vermögensbildung behandelt. Indem Hartz-4-Empfänger ihre Schulden tilgen, steigt ihr Vermögen aus dem Negativen. Hartz 4 soll jedoch nicht der Bildung von Vermögen dienen.
Aus diesem Grund ist es bei vorhandenem Vermögen sinnvoll, vor dem Bezug von Hartz 4 das Vermögen zu nutzen, um die Schulden abzubezahlen. Denn liegt Ihr Vermögen über dem Freibetrag, müssten Sie dieses zuerst verwenden, bevor Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen dürfen.
Schulden bezahlen mit Hartz 4: Wie funktioniert das?
Bekommen Hartz-4-Empfänger ein Darlehen vom Jobcenter für ihre Schulden?
Das Jobcenter greift in der Regel dem Hartz-4-Bezieher unter die Arme, wenn dieser Mietschulden oder Schulden durch nicht bezahlte Strom- oder Gasrechnungen hat.
Wenn der Betroffene durch die Schulden die Wohnung nicht mehr bezahlen kann und deshalb eine Obdachlosigkeit droht, kann das Jobcenter dem Schuldner ein Darlehen ausleihen, womit er die laufenden Schulden tilgen kann.
Die neuen Schulden beim Jobcenter muss der Hartz-4-Empfänger dann in der Regel als Raten zurückzahlen.
Häufig behält das Jobcenter monatlich 10 Prozent des Regelbedarfs des Hartz-4-Beziehers, bis die gesamte Darlehenssumme abgezahlt ist.
Wenn Sie Schulden haben und arbeitslos sind, ist es sinnvoll, eine kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, um schnell aus den Schulden herauszukommen. Unter Umständen können Hartz-4-Empfänger mit Schulden in die Privatinsolvenz gehen. Diese ist jedoch erst abgeschlossen, wenn mindestens 35 % der Schulden getilgt sind.
Beziehen Sie Hartz 4, wird eine Erbschaft während des Hartz-4-Bezugs als einmaliges Einkommen gezählt und auf den Regelsatz angerechnet. Somit kann das Erbe nicht für die Schuldentilgung verwendet werden.
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