Überschuldung: Wie kommt es dazu und was können Sie unternehmen?

Das Wichtigste zur Überschuldung

Was bedeutet Überschuldung?

§ 19 Insolvenzordnung definiert den Begriff. Danach ist eine juristische Person, z. B. eine GmbH überschuldet, wenn ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Wozu ist diese gesetzliche Definition wichtig?

Die Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Dieser gilt aber nur für juristische Personen.

Können auch Privatpersonen überschuldet sein und Insolvenz beantragen?

Ja, auch bei Verbrauchern kann der Schuldenberg höher sein als das Einkommen bzw. Vermögen. Betroffene können bei Zahlungsunfähigkeit die Privatinsolvenz anmelden.

Drohende Überschuldung: Wie kommt es dazu?

Neben Unternehmen sind von der Überschuldung auch private Haushalte betroffen.
Neben Unternehmen sind von der Überschuldung auch private Haushalte betroffen.

Null-Prozent-Finanzierung, sofort kaufen und später zahlen: Mit diesen und vielen weiteren Angeboten lockt die Werbung und macht Gegenstände, für welche die eigenen Finanzen momentan eigentlich nicht genug Reserven hergeben, scheinbar erschwinglich. Nicht nur große Investitionen können so gestemmt werden, sondern auch immer mehr „günstigere“ Konsumwaren, wie etwa Unterhaltungselektronik, werden so finanziert.

Schulden zu machen ist an sich nicht verwerflich und oftmals sogar nötig. Bedenklich wird es erst, wenn sich die eintrudelnden Rechnungen und Raten nicht mehr bezahlen lassen und es immer schwieriger wird, auch die Lebenshaltungskosten sowie die Miete zu zahlen: Die Schuldenfalle schnappt zu.

Doch wie unterscheidet sich die Überschuldung von der Verschuldung? Was können überschuldete Privatpersonen tun? Wann ist wegen der Überschuldung eine Insolvenz nötig? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie auch im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung auf Schuldencheck **.

Was bedeutet Überschuldung überhaupt? Eine Definition

Beim Thema „Schulden“ werden unterschiedliche Begriffe verwendet, deren genaue Bedeutung vielen Laien nicht sofort klar ist. Probleme bereitet häufig der Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung.

Schulden zu machen, ist in vielen Situationen für Otto Normalverbraucher unumgänglich. Sei es nun der Kredit für das neue Auto oder die Immobilienfinanzierung: In diesen und vielen anderen Fällen nehmen Personen einen Kredit auf und schulden dem Kreditgeber dann Geld. Jede Person, die irgendwo Schulden hat, und seien es nur wenige Euro, ist verschuldet.

Können diese Schulden fristgemäß abgezahlt werden, ist eine Verschuldung nicht negativ zu bewerten. Zu Problemen kommt es dann, wenn die Einnahmen eines Schuldners nicht mehr dazu ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten sowie andere Ausgaben, etwa die Miete, zu bezahlen.

In einem solchen Fall liegt dann laut Definition eine Überschuldung vor. Lebenshaltungskosten, Rechnungen und Raten können vom vorhandenen Geld nicht mehr bezahlt werden, die Person ist überschuldet.

Überschuldung privater Haushalte

Arbeitslosigkeit ist einer der häufigsten Gründe für Überschuldung.
Arbeitslosigkeit ist einer der häufigsten Gründe für Überschuldung.

Etwa 4,17 Millionen volljährige Personen sind in Deutschland dauerhaft überschuldet. Ihre Schulden liegen durchschnittlich bei 35.000 Euro pro Person. Das geht aus dem „Schuldneratlas 2016“, welcher von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zur Überschuldung in Deutschland erstellt wurde, hervor.

Gründe für eine Überschuldung gibt es viele. In den meisten Fällen haben Schuldner diese nicht selbst verursacht, sondern kamen durch äußere Umstände in finanzielle Schwierigkeiten. Am häufigsten löst eine eintretende Arbeitslosigkeit die Überschuldung privater Haushalte aus. Doch auch die folgenden Gründe können dazu führen, dass Personen ihre Schulden nicht mehr abbezahlen können:

  • Unfall oder Erkrankung
  • Sucht
  • Längerfristiges Niedrigeinkommen
  • Trennung, Scheidung oder Tod des Partners bzw. der Partnerin
  • Unwirtschaftliche Haushaltsführung

Wer bietet Hilfe bei einer Überschuldung an?

Viele Betroffene fragen sich, was zu tun ist bei einer Überschuldung. Wichtig ist zunächst, dass die Person sich klar macht, dass sie ein Problem hat. Viele Betroffene stecken den Kopf in den Sand und ignorieren Mahnungen und Rechnungen.

Doch dies bringt den Teufelskreis erst so richtig in Fahrt. Mahngebühren und Zinsen lassen den Schuldenberg immer weiter anwachsen. So wird es für Betroffene immer schwieriger, selbst aus der Schuldenfalle herauszukommen.

In einer solchen Situation ist professionelle Schuldenhilfe Gold wert. Gemeinnützige Organisationen, wie etwa die Caritas, bieten eine kostenlose Schuldnerberatung an. Dort wird in der Regel zunächst eine Übersicht der aktuellen Einnahmen und Ausgaben erstellt. Danach kann eine Strategie entwickelt werden, deren vorrangiges Ziel es sein sollte, dass die betroffene Person keine weiteren Schulden anhäuft.

Im Rahmen von Verhandlungen versuchen die Schuldnerberater, eine Lösung zur Abzahlung der Schulden zu finden, mit der sowohl Gläubiger als auch Schuldner zufrieden sind. Holen Sie hierzu eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung auf Online-Schuldenanalyse ** ein.

Unternehmen in finanzieller Not: Die Überschuldung einer GmbH

Nicht nur Privatpersonen können Schulden anhäufen. Auch Unternehmen nehmen Kredite auf, um etwa Geld für neue Investitionen zu erhalten. Bleiben wichtige Aufträge aus, kommen Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird Misswirtschaft betrieben, so können auch manche Firmen nicht mehr für ihre Verbindlichkeiten aufkommen.

Doch wann rutscht etwa eine GmbH in die Überschuldung? Droht die sofortige Insolvenz bei der Überschuldung einer Firma?

Die Überschuldung im Insolvenzrecht

Liegt eine Überschuldung vor? Die Berechnung anhand der aktuellen Bilanz ist für Unternehmen entscheidend.
Liegt eine Überschuldung vor? Die Berechnung anhand der aktuellen Bilanz ist für Unternehmen entscheidend.

Die rechtlichen Grundlagen zur Insolvenz sind in der Insolvenzordnung – kurz InsO genannt – zu finden. Laut den gesetzlichen Regelungen ist bei einer Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung eine Insolvenz unumgänglich.

Doch was ist genau der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung? Laut § 17 der InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn es ihm nicht möglich ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Stellt er seine Zahlungen an Gläubiger und Co. ein, so wird von der Zahlungsunfähigkeit ausgegangen.

Die insolvenzrechtliche Definition der Überschuldung lautet gemäß § 19 Abs. 2 InsO demgegenüber wie folgt:

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Doch wie kann festgestellt werden, ob eine Überschuldung vorliegt? Im Normalfall wird in einem ersten Schritt die bilanzielle Überschuldung ermittelt. Eine solche liegt vor, wenn die Schulden nicht mehr vom Vermögen gedeckt werden. Aus den Ergebnissen kann eine spezielle Überschuldungsbilanz abgeleitet werden.

Hierzu sollte ein Wirtschaftsprüfer zu Rate gezogen werden. Dieser fertigt ein umfassendes Gutachten an, welchem die tatsächliche Überschuldung zu entnehmen ist. In einem solchen Gutachten wird in der Regel auch festgehalten, wie die sogenannte Fortführungsprognose ausfällt – also wie hoch die Chancen eingeschätzt werden, dass das Unternehmen gerettet werden kann.

Der Insolvenzantrag muss spätestens drei Wochen, nachdem die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, eingereicht werden. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, machen sich Betroffene der Insolvenzverschleppung schuldig.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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Ein Gedanke zu „Überschuldung: Wie kommt es dazu und was können Sie unternehmen?

  1. Fred Z.

    Danke Ihnen für die erste Beratung

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