Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsbehelf des Vollstreckungsschuldners

Das Wichtigste zur Vollstreckungsabwehrklage

Was ist eine Vollstreckungsabwehrklage?

Die Vollstreckungsgegenklage ist ein Rechtsbehelf des Vollstreckungsschuldners. Er kann sich hiermit gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil wehren.

Wogegen genau richtet sich die Vollstreckungsgegenklage?

Diese Gestaltungsklage richtet sich nur gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, nicht jedoch gegen das Bestehen der titulierten Forderung. Der Titel an sich bleibt also bestehen. Lesen Sie hier mehr zu Bedeutung und Ziel dieser Klageart.

Unter welchen Bedingungen ist die Vollstreckungsabwehrklage statthaft?

Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner eine materiell-rechtliche Einwendung geltend machen kann, die nach der mündlichen Verhandlung zum Vorprozess entstanden ist.

Vollstreckungsgegenklage: Bedeutung und Ziel dieser Klageart

Mithilfe der Zwangsvollstreckungsgegenklage kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung ganz, teilweise oder zeitweise für unzulässig erklären lassen.
Mithilfe der Zwangsvollstreckungsgegenklage kann der Schuldner die Zwangsvollstreckung ganz, teilweise oder zeitweise für unzulässig erklären lassen.

Beginnen wir mit einem kleinen Beispiel zur Veranschaulichung: Das Gericht verurteilt den Schuldner Schuster dazu, seinem Gläubiger Gibson ein Darlehen zurückzuzahlen. Das Urteil wird rechtskräftig. Weil Schuster kurz darauf schwer erkrankt, gewährt ihm Gibson schriftlich einen Zahlungsaufschub von einem Jahr. Dennoch hält sich Gibson nicht an diese Stundungsvereinbarung und betreibt etwas später die Zwangsvollstreckung gegen Schuster.

Kann sich dieser gegen die Vollstreckungsmaßnahmen wehren, obwohl sein Gläubiger Gibson mit dem Urteil einen Vollstreckungstitel besitzt? Schließlich könnte Schuster gegen die Vollstreckung einwenden, dass sich Gibson auf eine Stundung der Darlehensrückzahlung eingelassen hat.

Ja, er kann – mithilfe der Vollstreckungsabwehrklage (auch Vollstreckungsgegenklage genannt). Sie ist in § 767 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Hat die Klage Erfolg, so beseitigt sie die Vollstreckbarkeit des Titels aus materiellrechtlichen Gründen. Die Zwangsvollstreckung ist damit unzulässig.

Die Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO richtet sich also nicht gegen den Titel selbst, sondern nur gegen dessen Vollstreckbarkeit. Für den Streit zwischen Schuster und Gibson bedeutet das folgendes: Schuster als Schuldner akzeptiert zwar, dass er das Darlehen aufgrund seiner Verurteilung zurückzahlen muss. Er möchte sich aber auf die getroffene Stundungsabrede verlassen und den Kredit wie vereinbart erst in einem Jahr zurückzahlen. Deswegen wehrt er sich gegen die Zwangsvollstreckung, die jetzt gerade – also viel zu früh – stattfinden soll.

Die Vollstreckungsabwehrklage ist eine Gestaltungsklage. Mit ihr macht der Kläger – der Schuldner, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben wird – Einwendungen geltend, die nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zum Ausgangsprozess entstanden sind. Ihr Ziel ist es, dass die Vollstreckung ganz, teilweise oder vorübergehend für unzulässig erklärt wird.

Ist die Zwangsvollstreckung hingegen nur formell fehlerhaft, weil bestimmte Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden, so kommt die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO in Betracht. Die Vollstreckungsgegenklage ist dann nicht der richtige Rechtsbehelf.

Voraussetzungen der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO

Die Vollstreckungsabwehrklage ist demnach nur statthaft, wenn der Schuldner eine materiell-rechtliche Einwendung gegen einen durch ein Urteil festgestellten Anspruch hat, die nach der mündlichen Verhandlung zum Ausgangsprozess entstanden ist.

Die Vollstreckungsabwehrklage ist z. B. statthaft, wenn der Schuldner die Verjährung des Anspruchs oder eine Stundung geltend macht.
Die Vollstreckungsabwehrklage ist z. B. statthaft, wenn der Schuldner die Verjährung des Anspruchs oder eine Stundung geltend macht.

In unserem Beispiel macht Schuster als Schuldner der Darlehenszahlung die Stundungsvereinbarung geltend. Diese Abrede wurde erst nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils, also lange nach der mündlichen Verhandlung zum ersten Prozess, getroffen. In diesem Falle wäre also die Vollstreckungsgegenklage zulässig.

Die Vollstreckungsgegenklage ist beim Vollstreckungsbescheid ebenfalls möglich. Schuldner können sich auf diesem Wege gegen einen Vollstreckungsbescheid wehren, …

  • wenn ihre Einwendung nach der Zustellung dieses Bescheids entstanden ist und
  • diese durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann.

§ 795 ZPO erklärt die Vorschrift über die Vollstreckungsabwehrklage auch auf andere Vollstreckungstitel für anwendbar.

Zuständigkeit und Klageantrag der Vollstreckungsabwehrklage

Die Schuldner der Zwangsvollstreckung – in unserem Beispiel Schuster – muss die Klage bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs erheben. Schuster müsste sich also an das Gericht wenden, das ihn zur Rückzahlung des Darlehens verurteilt hat.

Der Kläger bzw. Schuldner muss seinen Klageantrag darauf richten, dass die Zwangsvollstreckung ganz, teilweise oder zeitweise für unzulässig erklärt wird, ohne dass die Wirksamkeit des ursprünglichen Vollstreckungstitels beseitigt wird. Das heißt, das Bestehen der titulierten Forderung an sich – darf nicht Streitgegenstand sein.

In unserem Beispielfall könnte der Klageantrag von Vollstreckungsschuldner Schulze wie folgt lauten:

„Es wird beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem [näher bezeichneten Titel] bis zum […] für unzulässig zu erklären.“

Dabei muss der Schuldner in seiner Klage Einwendungen geltend machen, die nach der mündlichen Verhandlung zum ersten Prozess entstanden sind. Nicht immer handelt es sich dabei um eine Stundungsvereinbarung wie in unserem Beispiel.

Der Kläger kann mit seiner Vollstreckungsgegenklage eine Aufrechnung der titulierten Forderung geltend machen. Aufrechnung (Kompensation) bedeutet hierbei Verrechnung zweier sich gegenüberstehender Forderungen gleicher Art. Sie kommt dann in Betracht, wenn dem Vollstreckungsschuldner gegen seinen Vollstreckungsgläubiger ebenfalls eine Geldforderung zusteht.

Es ist keine gesetzliche Frist für die Vollstreckungsgegenklage vorgesehen.
Es ist keine gesetzliche Frist für die Vollstreckungsgegenklage vorgesehen.

Darüber hinaus sind z. B. auch folgende Einwendungen bei einer Vollstreckungsgegenklage möglich: Verwirkung, Verjährung, Abtretung der titulierten Forderung an einen neuen Gläubiger, Abschluss eines Vergleichs und Verzicht.

Für all diese Einwendungen gilt, dass sie erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung zum ersten Prozess entstanden sein dürfen. Sie müssen bei der Klageerhebung schlüssig dargelegt und nachgewiesen werden. Ob die geltend gemachte Einwendung tatsächlich besteht, prüft das Gericht dann im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage.

Der Klageantrag muss sehr sorgfältig geprüft und formuliert werden. Unrichtige Anträge oder Formulierungen können dazu führen, dass der Kläger den Prozess teilweise oder ganz verliert und dann unter Umständen auch die Kosten der Vollstreckungsabwehrklage tragen muss. Deswegen empfiehlt es sich immer, einen Anwalt bei der Klageerhebung zu beauftragen, auch dann wenn kein Anwaltszwang besteht.

Die Einlegung der Vollstreckungsgegenklage hemmt die Zwangsvollstreckung nicht. Hierfür muss der Schuldner außerdem den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einstellung der Vollstreckung beantragen.

Vollstreckungsabwehrklage nur bei entsprechendem Rechtsschutzbedürfnis zulässig

Für die Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage gilt keine Frist. Dennoch wird sie zeitlich vom Rechtsschutzbedürfnis begrenzt. Ein solches Rechtsschutzinteresse ist dann gegeben, wenn die Zwangsvollstreckung ernsthaft droht, beispielsweise dann, wenn der Gläubiger dem Schuldner den Vollstreckungstitel hat zustellen lassen.

In der Regel ist das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wenn die Zwangsvollstreckung unmittelbar bevorsteht oder gerade stattfindet und wenn die Zwangsvollstreckung noch nicht abgeschlossen ist. Hat der Schuldner jedoch z. B. Berufung eingelegt, so fehlt es an seinem Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsgegenklage.

Die verlängerte Vollstreckungsabwehrklage ist übrigens keine Gestaltungsklage, sondern eine Leistungsklage, die nach oder anstelle der Vollstreckungsgegenklage erhoben wird. Mit ihr verlangt der klagende Schuldner vom Gläubiger die Herausgabe dessen, was dieser durch die unberechtigte Zwangsvollstreckung erlangt hat.

Muster zur Vollstreckungsabwehrklage – Wann ist die Klage erfolgreich?

Auch bei der Vollstreckungsabwehrklage werden Gebühren für Gericht und Anwalt fällig.
Auch bei der Vollstreckungsabwehrklage werden Gebühren für Gericht und Anwalt fällig.

Ob dem Schuldner die geltend gemachten Einwendungen tatsächlich zustehen, prüft das Gericht im Rahmen des Prozesses. Die Klage ist nur dann erfolgreich, wenn ihm eine Einwendung mit der Wirkung zusteht, dass der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr oder nur eingeschränkt geltend machen darf.

Hierunter fallen beispielsweise folgende Rechte des Schuldners:

  • Erfüllung
  • Abtretung
  • Stundung
  • Verjährung
  • Verzicht
  • Vergleich
  • Erlass

Wie die eben benannten beispielhaften Einwendungen zeigen, gibt es zahlreiche Gründe, warum die Zwangsvollstreckung trotz eines Titels unzulässig sein kann. Aus diesem Grund gibt es für die Vollstreckungsabwehrklage kein gängiges Muster. Denn bei jeder Klage kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, sodass der Klageantrag und dessen Begründung individuell formuliert werden müssen.

Vollstreckungsabwehrklage: Welche Kosten entstehen und wer trägt diese?

Eine Vollstreckungsgegenklage verursacht verschiedene Kosten:

  • Anwaltskosten des Klägers bzw. Vollstreckungsschuldners (sofern ein Anwalt beauftragt wurde)
  • gegebenenfalls Anwaltskosten des Beklagten bzw. Vollstreckungsgläubigers
  • Gerichtskosten der Vollstreckungsabwehrklage

Wer diese Anwaltskosten und die Gebühren der Vollstreckungsabwehrklage zu tragen hat, bestimmt das Gericht in seinem Urteilstenor. Diese Kostenentscheidung richtet sich nach den §§ 91 ff. ZPO. Das bedeutet, dass in der Regel diejenige Partei die Kosten tragen muss, die den Prozess verliert.

Muster für eine Vollstreckungsgegenklage

Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO

Herr Max Muster, Musterstraße 1, 4896 Musterhausen, nachfolgend der Kläger, erhebt Klage gegen Musterfirma XY, Musterweg 2, 4896 Musterhausen, nachfolgend der Beklagte.

Grund der Klage: Unzulässigkeit der Vollstreckbarkeit des Vollstreckungsbescheids

Streitwert/Gegenstandswert: 5.000 Euro

Der Kläger erhebt Klage und beantragt,

  • dass die Zwangsvollstreckung gem. Insolvenztabelle [Genaue Angaben zur Insolvenztabelle/zum Aktenzeichen des Vollstreckungsurteils] für unzulässig erklärt werden.
  • dass besagte Zwangsvollstreckung einstweilig eingestellt wird.

Begründung:
Der vom Beklagten im Zuge des Insolvenzverfahrens angemeldete Betrag, beläuft sich lediglich auf 4.500 Euro.

Beweis:
Anbei liegt die Kopie der Insolvenztabelle vor.

Laden Sie hier das Muster für eine Vollstreckungsgegenklage kostenlos herunter

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Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsbehelf des Vollstreckungsschuldners
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

5 Gedanken zu „Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsbehelf des Vollstreckungsschuldners

  1. Fedde

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich will eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen, muss ich eine gewisse Form waren, gibt es Vordrucke ?

    Freue mich auf Ihre Rückmeldung

    MfG Fedde

  2. Horst

    Meine Nichte zählt aus ihrem Vermögen seit mehr als 50 Monaten im Rahmen einer Zwangsvollstreckung den Krankenkassenhöchstsatz. Sie ist Studentin im Masterstudium und wie nun bekannt wurde Psychisch krank und noch ohne Behandlung. Kann man gegenüber der Krankenkasse Rückforderungen stellen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt?

  3. AN

    keiner da, keiner will helfen, keiner Zeit. Einmal Schuld, immer Schuld. Ohne Moos nichts los?? Es darf ja Kosten.
    Die Kostenforderung des Gläubigers entspricht ü. ZV -100% der Urteilssumme incl. KFB? rechtmäßig und tragbar? Super, dann weiter sooo D.!

  4. Andreas N.

    Benötige dringend Hilfe. Nach Urteil 650,- plus 120,- Vorkosten plus KFB 288,- € plus Zinsen aus 2014 sollen nun nochmals 820,00€ vollstreckt werden, obwohl bereits Raten 725,- und Vollstr. 2.18 nochmals 565,00€ gezahlt wurden. Verhältnismäßigkeit stimmt keinesfalls und alle zocken daran ab!
    Das ist Deutschland 2019, da muß man sich nichtmehr wundern. Können Sie kurzfristig helfen und gegensteuern.
    A.N.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Andreas,

      wir bieten selbst keine Rechtsberatung an. Ein Anwalt in Ihrer Nähe kann Sie unterstützen. Informationen über geeignete Anwälte erhalten Sie unter anderem bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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