Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz

Das Wichtigste zum Thema „vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung“

Ist bei der Verbraucherinsolvenz eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich?

Ja, bei der Privatinsolvenz ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung laut § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) bereits nach drei bzw. fünf Jahren möglich.

Wann und unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen vorzeitigen Schuldenerlass?

Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen Sie vorzeitig von Ihren Schulden befreit werden, erfahren Sie hier.

Was muss ich noch tun für eine vorzeitige Restschuldbefreiung?

Schuldner müssen einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.

Achtung, wichtiger Hinweis! Dieser Ratgeber bezieht sich auf die alte Rechtslage, die bis zum 30.09.2020 galt. Sie findet nur noch bei älteren Privatinsolvenzverfahren Anwendung. Verbraucher, die ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben, durchlaufen nur noch ein dreijähriges Verfahren bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen zur generellen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre lesen Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.

Wann ist die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung möglich?

Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist laut InsO schon nach drei bzw. fünf Jahren möglich.
Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist laut InsO schon nach drei bzw. fünf Jahren möglich.

Ein privates Insolvenzverfahren hat als Ziel die Entschuldung der betroffenen Person. Der Ablauf der privaten Insolvenz ist dabei streng geregelt:

  1. Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
  2. Anmeldung der Privatinsolvenz
  3. Gerichtlicher Einigungsversuch
  4. Insolvenzverfahren wird eröffnet und die Insolvenzmasse verwertet
  5. Wohlverhaltensphase
  6. Restschuldbefreiung

In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann erfolgt also die Befreiung von den noch offenen Schulden. Unter gewissen Umständen ist jedoch eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich.

Die gesetzliche Grundlage hierzu liefert § 300 Abs. 1 InsO. Die vorzeitige Restschuldbefreiung ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Jederzeit: Wenn der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlt hat und kein Gläubiger eine Forderung angemeldet hat bzw. alle Forderungen der Gläubiger befriedigt wurden und auch die sonstigen Masseverbindlichkeiten berichtigt wurden.
  • Nach drei Jahren: Wenn sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 Prozent der offenen Schulden bezahlt wurden.
  • Nach fünf Jahren: Wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen hat.

Häufig wird die vorzeitige Restschuldbefreiung durch eine unerwartete Erbschaft möglich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beispielsweise Verwandte oder Freunde das benötigte Geld aufbringen und damit die Verfahrenskosten bezahlen.

Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Vielmehr müssen Schuldner einen entsprechenden Antrag beim Insolvenzgericht stellen, über den im Anschluss entschieden wird. Was dabei zu beachten ist, erläutern wir im folgenden Abschnitt.

Wie können Insolvenzschuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen?

Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung muss zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.
Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung muss zum richtigen Zeitpunkt gestellt werden.

Für die vorzeitige Restschuldbefreiung muss ein Antrag gestellt werden. Sollten sie die nötigen Voraussetzungen erfüllt haben, müssen Schuldner also selbst tätig werden – weder das Gericht noch der Insolvenzverwalter überprüfen im Insolvenzverfahren, ob die entsprechenden Zahlungen bereits geleistet wurden.

Die entsprechenden Formulare für den Antrag erhalten Schuldner beim zuständigen Insolvenzgericht. Wichtig ist, dass Personen die vorzeitige Restschuldbefreiung zum richtigen Zeitpunkt beantragen müssen.

Soll die Wohlverhaltensphase der privaten Insolvenz auf drei bzw. fünf Jahre verkürzt werden, darf der Antrag erst dann gestellt werden, wenn die entsprechende Summe der Verfahrenskosten und – wenn nötig – eines Teils der offenen Forderungen tatsächlich getilgt wurden.

Aus § 300 InsO geht klar hervor, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens bereits berichtigt haben muss, damit die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden kann. Daher ist darauf zu verzichten, schon vorzeitig einen entsprechenden Antrag zu stellen – auch wenn damit zu rechnen ist, dass die nötigen Summen in absehbarer Zeit abbezahlt sein werden.

Verfügen Schuldner nicht über das nötige Vermögen, um damit die Verfahrenskosten zu bezahlen, müssen sie die Stundung dieser Kosten beantragen – ansonsten wird das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet. In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten: Sind weder Masseverbindlichkeiten noch Insolvenzforderungen offen, ist die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht möglich, wenn zuvor eine Verfahrenskostenstundung erteilt wurde. Die Kosten müssen tatsächlich bezahlt worden sein.

Was geschieht, nachdem Schuldner den Antrag gestellt haben?

Vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen: Im Anschluss werden Schuldner, Gläubiger und Insolvenverwalter angehört.
Vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen: Im Anschluss werden Schuldner, Gläubiger und Insolvenverwalter angehört.

Laut § 300 Abs. 1 InsO entscheidet das Gericht erst dann über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn eine Anhörung der folgenden drei Parteien stattgefunden hat:

  1. Gläubiger
  2. Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder
  3. Schuldner

Wichtig ist, dass der Antrag nur dann erfolgreich ist, wenn der Schuldner dem Gericht darlegen und glaubhaft machen kann, dass er die entsprechenden Voraussetzungen für die vorzeitige Restschuldbefreiung erfüllt. Er muss also belegen, dass er Verfahrenskosten & Co bereits bezahlt hat.

In diesem Zusammenhang ist ein Punkt besonders zu beachten: Soll die private Insolvenz auf drei Jahre verkürzt werden, muss der Schuldner Auskunft über die Herkunft der Mittel geben, die an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder gezahlt wurden und die über die Beträge hinausgehen, die von der Abtretungserklärung erfasst sind. So ist es in § 300 Abs. 2 InsO geregelt. Wurden die entsprechenden Summen also beispielsweise von einem Verwandten aufgebracht, so muss dies dem Gericht mitgeteilt werden.

Im Video zusammengefasst: Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzen können.

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Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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63 Gedanken zu „Vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz

  1. Tino

    Hallo ich würde am 4.06.2023 vorzeitig rauskommen (3 jahre inclusive 35% und gerichtskosten beglichen) allederings bekomme ich am 31.05.2023 nochmal Lohn sollte man dennoch frühzeitig ein Antrag stellen oder kann man bis zum 2.06.2023 warten mit dem Restbetrag der Restbetrag liegt bis jetzt bei Summe X und von meinem Lohn würden nochmal Summe X abgehen.

  2. Tobias

    Mein Verfahren hat im Januar 2020 begonnen. Durch eine Erbschaft habe ich heute nach 3 Jahren und 5 Monaten 40% der Quote erfüllt. Kann ich nun noch eine Verkürzung beantragen oder ist das nach den 3 Jahren nicht mehr möglich und ich muss auf die Verkprzung auf 5 Jahre warten, obwohl ich die 35% Quote erreicht habe?

  3. Marco

    Hallo , folgender Fall.
    Insolvenzantrag wurde im Juni 2019 gestellt. Antrag auf 5 Jahre genehmigt.
    Insolvenz ende weil kosten bezahlt , aber nicht die 35% ist dann 2024.
    Kann man irgendwie auf die neu Insolvenzschiene kommen mit den 3 Jahren ?
    (35% sind nicht Stämmbar)

    Vielen Dank im voraus

  4. Simon

    Hallo,
    ich befinde mich seit Feb. 2021 in der Privatinsolvenz. Mit 78.000€ hat die Insolvenz gestartet. nun habe ich bereits ca. 30.000€ abbezahlt. Muss ich nun bin zur Restschulbefreiung warten, sprich bis zum 2024 Feb. oder könnte ich jetzt schon in die Restschuldbefreiung?
    Einen Antrag auf RsB (3 Jahre) habe ich zu beginnt eingereicht.

  5. Alessio

    Guten Tag, ich brauche ein wenig Hilfe…

    für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren suche ich einen Antragsformular (vgl. § 300 Abs. 3 InsO alte Fassung).

    kann mir Jemand sagen wo ich das finden kann ? ein Link wo ich das runterladen kann ?

    danke für eure Hilfe , Mit freundlichen Grüßen

    A.C

  6. Käthe

    Hallo,
    ich habe im Januar einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt. Aufgrund Corona verzögert sich jetzt die Bearbeitung.
    Angenommen, die Entscheidung verzögert sich weiter: Was passiert mit dem gepfändeten Betrag zwischen Antragsstellung und Entscheidung? Muss ich im Zweifelsfall damit leben, dass das Gericht monatelang für die Bearbeitung benötigt oder bekomme ich ggf. einen Teil zurück?

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