Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsunfähigkeit besteht, wenn der Schuldner die ausstehenden Forderungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist also eine Folge von Schulden.
- Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist zahlungsunfähig, wer drei Wochen lang weniger als 90 Prozent seiner Schulden nicht begleichen kann.
- Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit wird gesprochen, wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten, aber absehbar ist.
- Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit gehören zu den Gründen, die ein Insolvenzverfahren möglich machen.
- Für Unternehmen ist die Anmeldung einer Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit verpflichtend.
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Drohende Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit als Privatperson
Definition von Zahlungsunfähigkeit

Heutzutage gibt es eigentlich für jede größere Anschaffung die Möglichkeit, diese in Raten abzustottern oder auf Kredit zu kaufen. Was natürlich ungemein praktisch ist, wenn die Betreffenden nicht auf einmal eine solch große Summe zur Hand haben. Was vielen dabei nicht immer vollauf bewusst ist, ist der Umstand, dass sie damit Schulden machen.
Nun müssen Schulden nicht immer zu einem Problem werden. Wenn die Betroffenen die Raten pünktlich überweisen, sind sie bald wieder schuldenfrei. Allerdings können unvorhergesehene Umstände die finanzielle Situation grundlegend ändern, sodass die Rückzahlung plötzlich schwierig wird. Dann fallen häufig Begriffe wie Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz. Doch wann spricht man von Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit: Definition nach der Insolvenzordnung
Von Zahlungsunfähigkeit wird laut § 17 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO) stets gesprochen, wenn es dem Schuldner nicht möglich ist, seinen fälligen Zahlungspflichten gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Stellt der Schuldner seine Zahlungen ein, wird angenommen, dass in diesem Fall eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Droht die Zahlungsunfähigkeit hingegen einer Privatperson, kann sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, um ihre wirtschaftliche Situation analysieren zu lassen und gemeinsam einen Rückzahlungsplan zu erarbeiten. Das Ziel ist es, sie möglichst schnell von ihren Schulden zu befreien. Manchmal ist allerdings auch hier eine Privatinsolvenz nötig.
Der feine Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Auch die Überschuldung ist in der InsO in § 19 Absatz 2 genauer umrissen. Von einer Überschuldung wird immer dann gesprochen, wenn das vorhandene Vermögen (also Einkommen und Besitz) des Schuldners die Zahlungsverpflichtungen nicht mehr abdecken kann.
Wie bereits erwähnt, ist laut Insolvenzordnung zahlungsunfähig, wer seine fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann. Diese Definition hat in der Praxis allerdings Fragen aufgeworfen: Muss die Zahlungsunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum bestehen? Wie viele Ausstände muss der Schuldner begleichen, um noch als zahlungsfähig zu gelten?
Auf die Frage, „Wann ist man zahlungsunfähig?“, hat deshalb der Bundesgerichtshof (BGH) ebenfalls eine Antwort gefunden. Laut dem BGH liegt Zahlungsunfähigkeit beim Schuldner vor, wenn er über einen Zeitraum von drei Wochen mindestens zehn Prozent der Forderungen nicht erfüllen kann. Damit ist die Zahlungsunfähigkeit durch den BGH eindeutig definiert.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Definition
Manchmal ist allerdings nicht nur von der Zahlungsunfähigkeit allgemein die Rede, sondern von der drohenden Zahlungsunfähigkeit, die in § 18 Absatz 2 der InsO ebenfalls definiert wird. Demnach beschreibt sie den Zustand, dass der Schuldner Gefahr läuft, zahlungsunfähig zu werden. Das heißt, dass er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine Verbindlichkeiten zu dem gesetzten Termin zu erfüllen.
Die folgenden zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gesprochen werden kann:
- Momentan können die Forderungen der Gläubiger noch erfüllt werden.
- Aller Wahrscheinlichkeit nach wird innerhalb des Prognosezeitraums der Schuldner, z. B. die GmbH zahlungsunfähig werden.
Doch was kann auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hinweisen? Folgende Beispiele können Zahlungsschwierigkeiten ankündigen:
- starke Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Vorjahr wären ein Alarmsignal.
- Produktpreise mussten wegen Konkurrenzdruck gesenkt werden.
- Kunden verweigern die Bezahlung.
- Ausgaben übersteigen die Einnahmen.
- Konten sind teilweise nicht mehr gedeckt.
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Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

Die regelmäßige Prüfung der Zahlungsunfähigkeit ist Sache des Geschäftsführers, um Schwierigkeiten rechtzeitig zu erkennen und womöglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu muss er eine Liquiditätsbilanz erstellen, in der er das zur Verfügung stehende Geld den zu zahlenden Verbindlichkeiten gegenüberstellt. So zeichnet sich bereits ab, ob der Schuldner die Forderungen in dem untersuchten Zeitraum von drei Wochen begleichen kann.
Dabei darf die Unterdeckung, also die nicht abgedeckten Forderungen, nicht mehr als 10 Prozent ausmachen. Ist die Lücke größer und nicht absehbar, dass demnächst ein größerer Geldbetrag bei ihm eingeht, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.
Zahlungsunfähig: Was können Sie tun?
Die Zahlungsunfähigkeit hat bei Privatpersonen und Firmen unterschiedliche Konsequenzen. Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, die Ausstände zu begleichen, muss der Geschäftsführer rechtzeitig bei Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz anmelden. Dafür hat er nach der Feststellung dieses Umstandes drei Wochen Zeit.
Bei der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson hat diese laut Insolvenzrecht auch die Möglichkeit, die Privatinsolvenz zu beantragen. Dieser Schritt ist – im Gegensatz zum Unternehmen – allerdings nicht zwingend erforderlich. Außerdem muss sie dafür erst einmal die notwendigen Voraussetzungen für die Anmeldung der Privatinsolvenz erfüllen, sich z. B. nachweislich um eine Einigung mit dem Gläubiger bemüht haben.
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