Zwangsvollstreckung abwenden: Ratschläge für Schuldner

Das Wichtigste zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung

Gibt es eine Möglichkeit, die Zwangsvollstreckung abzuwenden, ohne dass ich mich gleich an das Gericht wenden muss?

Möchten Sie die Zwangsvollstreckung – etwa einer Immobilie – abwenden, sollten Sie zunächst mit dem Gläubiger verhandeln. Unter Umständen lässt sich dieser auf eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (Stundung) ein.

Welche rechtlichen Mittel gibt es, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern?

Es gibt verschiedene Rechtsmittel, mit denen sich eine Zwangsvollstreckung abwenden lässt. Hierzu gehören die sofortige Beschwerde, die Vollstreckungserinnerung, die Drittwiderspruchsklage und die Vollstreckungsgegenklage.

Der Gläubiger besitzt ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Was kann ich tun, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern?

Bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen kann unter Umständen eine Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Zahlung einer Sicherheitsleistung erreicht werden. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier.

Verhandeln Sie mit dem Gläubiger: Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Zahlung

Möchten Schuldner eine Zwangsvollstreckung abwenden, sollten sie zunächst mit den Gläubigern verhandeln.
Möchten Schuldner eine Zwangsvollstreckung abwenden, sollten sie zunächst mit den Gläubigern verhandeln.

Möchte er eine drohende Zwangsversteigerung abwenden, hat ein Schuldner meist nur die Option, auf die Gläubiger zuzugehen. Er sollte sich mit ihnen in Verbindung setzen und über einen Abbau der Schulden verhandeln.

Hat der Schuldner ausreichende finanzielle Mittel, sollte er die offene Forderung sofort befriedigen. Ist das nicht möglich, lassen sich Gläubiger oftmals auf eine Ratenzahlung ein.

Unter Umständen sind Gläubiger auch damit einverstanden, ihre Forderung zu senken, wenn sich der Schuldner zahlungswillig zeigt. So bleibt ihnen nämlich der Weg vor Gericht und eine Vollstreckung erspart.

Möchten Sie eine Zwangsvollstreckung vom Haus abwenden? Auch dann sollten Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Lassen es Ihre finanziellen Möglichkeiten nicht zu, die Schulden in Raten abzustottern, müssen Sie selbst tätig werden und Ihre Ausgaben senken oder mehr Geld einnehmen. Bringt auch das nichts, bleibt häufig nur der freihändige Verkauf der Immobilie, bevor das Verfahren zur Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Wie Sie am besten vorgehen, können Sie mithilfe einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung auf schuldenanalyse-kostenlos.de ** ausloten.

Wie kann man eine Zwangsvollstreckung durch Rechtsmittel abwenden?

Droht eine Zwangsvollstreckung, können sich Schuldner bzw. andere von der Pfändung Betroffene gewisse Rechtsmittel zur Nutze machen. Hierzu gehören die folgenden:

Bei der Abwendung einer Zwangsvollstreckung helfen gewisse Rechtsmittel.
Bei der Abwendung einer Zwangsvollstreckung helfen gewisse Rechtsmittel.
  • Sofortige Beschwerde: Der Schuldner wendet sich an die nächsthohe Instanz, welche die Entscheidung prüfen muss. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anordnung zur Zwangsvollstreckung noch nicht rechtskräftig ist.
  • Vollstreckungserinnerung: Diese ist eine Option, wenn Fehler bezüglich der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften auffallen. Das ist etwa der Fall, wenn unpfändbare Gegenstände gepfändet wurden. Beachten Sie jedoch, dass sich dadurch nicht die Zwangsvollstreckung an sich abwenden lässt, sondern nur die Pfändung bestimmter Gegenstände.
  • Drittwiderspruchsklage: Zu diesem Rechtsmittel können Schuldner greifen, wenn das Eigentum Dritter vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurde.
  • Vollstreckungsgegenklage: Gibt es keinen Grund mehr für die Durchführung der Vollstreckung, so hilft dieses Rechtsmittel weiter. Das ist etwa der Fall, wenn die Forderung des Gläubigers bereits beglichen wurde.
Ob und welches Rechtsmittel bei Ihnen in Betracht kommen könnte, erfahren Sie in einer Erstberatung kostenlos und unverbindlich auf Online-Schuldenanalyse **.

Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung: Was bedeutet das?

In Deutschland besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Vollstreckbarkeit. Das bedeutet, dass aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Unter Umständen wird dann festgelegt, dass der Schuldner eine Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Zahlung einer Sicherheitsleistung erreichen kann, wenn nicht der Gläubiger im Vorhinein eine Sicherheit leistet.

Durch dieses Vorgehen wird der Gläubiger geschützt. Es besteht sonst die Gefahr, dass der Schuldner im Zuge eines langen Rechtsmittelverfahrens zahlungsunfähig wird.

Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Zwangsvollstreckung abwenden: Den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung zu lassen, hilft nur kurzfristig.
Zwangsvollstreckung abwenden: Den Gerichtsvollzieher nicht in die Wohnung zu lassen, hilft nur kurzfristig.

Ein Gerichtsvollzieher ist unter anderem dafür zuständig, gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen. Damit ein Gläubiger an sein Geld kommt, stattet der Gerichtsvollzieher dem betreffenden Schuldner einen Besuch ab und führt eine Pfändung durch. Doch lässt sich eine Zwangsvollstreckung abwenden, indem Schuldner ihn gar nicht erst ins Haus oder die Wohnung lassen?

Meist erhalten Schuldner ein Schreiben, mit dem sich der Gerichtsvollzieher ankündigt. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ihn bei seinem ersten Besuch hereinzulassen. Allerdings wird der Gerichtsvollzieher dann einen richterlichen Beschluss erwirken. Mit diesem kann er den Zugang erzwingen.

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Zwangsvollstreckung abwenden: Ratschläge für Schuldner
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

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7 Gedanken zu „Zwangsvollstreckung abwenden: Ratschläge für Schuldner

  1. Samuel

    Hallo,

    ich hoffe, mir wird hier geholfen:

    Mein Vater hatte ein Unternehmen (GmbH), welches 2018 nach Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst wurde. Nun geht es ihm gesundheitlich schlecht, weswegen ich mich um seine Sachen kümmern muss. Von den Details seines Unternehmens und deren Finanzen weiß ich nichts.
    Gestern ist vom Finanzamt eine „Aufforderung zur Zahlung im Zwangsvollstreckungsverfahren“ aufgrund eines Haftungsbescheids eingetroffen (mit Mitteilung über die Beantragung einer richterlichen Durchsuchungsanordnung).

    Nun weiß ich absolut nicht, was zu tun ist. Mir stellen sich ein paar Fragen:
    – Was heißt das alles jetzt? Was kann man daraus schließen? Was könnte passiert sein?
    – Soweit ich weiß, hat das Unternehmen keinerlei Vermögen mehr. Inwieweit ist mein Vater persönlich haftbar?
    – Inwiefern kann ich eine Stundung beantragen?
    – Wenn mein Vater selbst mittellos ist, inwieweit kann man die Schulden abwenden?
    – Was kann alles passieren, wenn er die Schulden nicht tilgt / nicht tilgen kann?

    Leider kann ich meinen Vater dazu nicht befragen.

    Vielen Dank für Antworten.

  2. Hekga

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wurde vor 4 Monaten durch eine Firma gepfändet, was nun heißt ,ich musste ein P Konto eröffnen und ein Teil meiner Rente ist weg. Kann ich mich im nachhinein noch gegen die Pfändung wehren oder ist es schon zu spät ?

  3. Nicky

    Hallo
    Bei meiner Mutter würde das könnte gesperrt ohne das sie Kenntnise von Mahnungen, vollstreckungsbescheide, geschweige von einem vollstreckungstitel, Aussage der Bank es liegt eine Pfändung vor. dabei handelt es sich um mietschulden die gute 5 Jahre alt sind und mit ihrem damaligem Lebensgefährten zustande gekommen sind, er kassierte die Hälfte der monatlichen Miete und unterschlug sie immer wieder, meinte er regelt alles.

    Was sich als absolut unwahr heraus stellt.

    Und heut auf jeden Fall der absolute Beweis kam.
    Darf gepfändet werden ohne das meine Mutter Bescheide und titel bekannt sind????

    Viele Grüße vom sohnemann

  4. Martine S.

    Hallo
    Ich bin jetzt mehr als ratlos
    Mein Ex hat mich zum scheidungsfolgevereinbarung gezwungen die für mich sehr schlecht war, für ihm gut
    Er hat viele Sachen , Gelder nicht angegeben…
    Jetzt ist es soweit das er sich ein Titel geholt hat und mich und die beide Söhne aus dem Haus haben will
    Mein Sohn von 17 ist Krank
    Und ich habe null finanzielle Mittel um überhaupt auszuziehen !
    WAS tun ?
    Lg

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Martine,

      es empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  5. Gabriela K.

    Bie mir kommt er heute und ich bin nicht da ich arbeiten muss was kann man tun da der gerichtsvollzieher bescheid weiß und er trosdem kommen tut

    1. schuldnerberatung.de Beitragsautor

      Hallo Gabriela,

      können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sollten Sie schnellstmöglich mit dem Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und um einen neuen Termin bitten. Sind Sie zu einem vereinbarten Termin nicht anwesend, kann der Gerichtsvollzieher mit einem richterlichen Beschluss den Zugang erzwingen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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