Zweites Insolvenzverfahren anmelden für erneute Restschuldbefreiung?

Das Wichtigste zum Thema „Zweiter Insolvenzantrag“

Ist eine zweite Verbraucherinsolvenz zulässig?

Ja. Laut Insolvenzrecht kann ein Schuldner eine Privatinsolvenz rein theoretisch so oft durchlaufen, wie er möchte. Eine 2. Privatinsolvenz ist also möglich.

Worauf muss ich bei meinem zweiten Insolvenzantrag achten?

Schuldner müssen gewisse Fristen wahren, bevor Sie wieder einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen dürfen. Sie dürfen vor Ablauf der Sperrfrist zwar einen Insolvenzantrag stellen, aber keinen Antrag auf Restschuldbefreiung.

Welche Sperrfrist gilt nach einer bereits erteilten Restschuldbefreiung?

Wurde bei der ersten privaten Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt, ist ein erneuter Antrag erst nach elf Jahren möglich. Die Privatinsolvenz dauert dann fünf Jahre. Bei Versagung der Restschuldbefreiung im ersten Verfahren muss der Betroffene drei bzw. fünf Jahre warten, bis er diese Befreiung wieder beantragen darf.

Ist eine zweite Privatinsolvenz überhaupt möglich?

Neue Schulden: Ist ein zweites Insolvenzverfahren möglich?
Neue Schulden: Ist ein zweites Insolvenzverfahren möglich?

Die Privatinsolvenz hilft Menschen, die überschuldet sind und selbst keine Möglichkeit haben, die angehäuften Schulden aus eigener Kraft wieder abzubauen. Nach einer drei Jahre langen Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung. Damit ist der Betroffene endlich seine Schulden los.

Nun kann es aber durchaus vorkommen, dass das Verfahren nicht erfolgreich verläuft. Kommt der Schuldner gewissen Pflichten nicht nach oder wird ihm eine Insolvenzstraftat vorgeworfen, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Die Gläubiger können dann wieder Zwangsvollstreckungs­maßnahmen durchführen. Betroffene stellen sich dann oft die Frage, ob Sie danach ein zweites Insolvenzverfahren beantragen können.

Und auch Personen, welche eine private Insolvenz erfolgreich durchlaufen haben, können danach erneut in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Dürfen diese, wenn sie erneut Schulden angehäuft haben, einen neuen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen?

Grundsätzlich ist dies möglich. Die Insolvenzordnung (InsO) gibt keine Regelungen dazu vor, wie oft das Verfahren wiederholt werden darf. Allerdings müssen Schuldner gewisse Fristen abwarten, bevor Sie ein zweites Insolvenzverfahren anmelden mit Restschuldbefreiung können. Auf diese gehen wir im Folgenden ein.

Privatinsolvenz: Das zweite Mal nach erfolgter Restschuldbefreiung

Eine Privatinsolvenz ist zum 2. Mal also möglich, auch wenn der Schuldner bereits in der Vergangenheit eine Privatinsolvenz erfolgreich durchlaufen hat und ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Allerdings können Betroffene nicht sofort einen neuen Restschuldbefreiungsantrag stellen.

Vielmehr müssen Schuldner elf Jahre warten, bis sie einen neuen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Kombination mit einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen können. Das zweite Verfahren dauert dann fünf und nicht drei Jahre.

Ist ein 2. Insolvenzverfahren möglich nach Versagung der Restschuldbefreiung?

Wann Sie die zweite Privatinsolvenz anmelden dürfen, ist in der InsO festgelegt.
Wann Sie die zweite Privatinsolvenz anmelden dürfen, ist in der InsO festgelegt.

In der Regel endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung. In gewissen Fällen kann das Insolvenzgericht diese jedoch versagen. Das ist etwa möglich, wenn der Insolvenzschuldner seiner Erwerbsobliegenheit oder seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.

Auch wenn die Restschuldbefreiung versagt wurde, ist danach ein zweites Insolvenzverfahren möglich. Wann ein neuer Antrag gestellt werden kann, hängt davon ab, aus welchem Grund es zur Versagung der Restschuldbefreiung kam.

Der Schuldner muss fünf Jahre warten, wenn die Restschuldbefreiung versagt wurde, weil er wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde.

Die Frist, bis ein zweites Insolvenzverfahren angemeldet werden kann, beträgt drei Jahre, wenn die Restschuldbefreiung aus den folgenden Gründen versagt wurde:

  • Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Falsche oder unvollständige Angaben über das Vermögen
  • Verletzung der Erwerbsobliegenheit
  • Bei Herausstellung nachträglich bekannt gewordener Versagungsgründe gemäß § 297a InsO

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn und ist seit 2016 Teil des schuldnerberatung.de-Teams. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf unterschiedlichsten Fragestellungen rund ums Schulden- und Insolvenzrecht.

13 Gedanken zu „Zweites Insolvenzverfahren anmelden für erneute Restschuldbefreiung?

  1. Chris

    Hallo,
    gelten die 11 Jahre zwischen den Insolvenzen ab Datum Antragstellung oder ab Datum der Erledigung?

  2. Mohammed

    Hallo ich habe 2017 eine restschuldbefreiung erteilt bekommen. Wann darf ich einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?

  3. detlef

    wer kann helfen ?

  4. detlef

    Neue Insolvenz erst nach 10 Jahren

  5. Tanja

    Hallo
    Ich habe meine erste private Insolvenz Ende Aug22 beendet nach 10 Jahren.
    Wann kann ich wieder eine neue Insolvenz stellen?
    Wenn es nicht klappt kann ich auch die Frist abwarten? Aus gesundheitlichen Gründen muss ich wieder eine neue Insolvenz anmelden
    Danke fuer eure Hilfe

    1. Marc

      Hi Tanja,
      mir geht’s ähnlich. Weißt du da mittlerweile mehr?

  6. Maik

    Ist eine Verbraucherinsolvenz (mit Restschuldbefreiung) nach einer beendeten Regelinsolvenz (mit Restschuldbefreiuung) möglich? Und wenn ja, welche Fristen gelten dabei?

  7. Nicole

    HAlle. Ich habe folgendes Problem. Ich hatte einen Antrag auf Eröffnung der privat Insolvenz gestellt aber vergessen was anzukreuzen. (Stundung der gerichts kosten und das ich restdchuldenbefreiungefähr bentrage. Deshalb wurde der Antrag versagt. Ab wann kann ich einen neuen stellen

    1. Dagmar

      Hallo,Insolvenzverahren abgeschlossen,also Schuldenfrei. Jetzt möchte ein Gläubiger weiter Geld mit eidesstattlicher Versicherung. Was ist zu tun?

  8. Ratloser

    Ich habe eine Regelinsolvenz als Freiberufler mit Restschuldbefreiung in 2018 hinter mir. Aufgrund einer 2x-lugen Fehlinformatio des zuständigen Amtsgerichtes (für Freiberufler gelte auch allenfalls der Arbeitnehmerfreibetrag) durfte wegen einer sog. „Globalzession“ eine Bank trotz Insolvenz pfänden. So entstanden in der Zeit der Insolvenz neue Schulden wegen mangelnder Liquidität bei Finanzamt, Krankenkasse und Rentenversicherung. Finanzamt konnte ich zwischenzeitlich erledigen. Alle Versuche, mit der Krankenkasse eine Einigung zu erzielen scheiterten. Sie lässt jetzt über das Hauptzollamt pfänden. Seit Mai 2019 bin ich daran, einen höheren Pfändungsschutz zu bekommen. Wegen weiterer Fehlaussagen und Unkenntnis der Rechtspflegerin gibt es bis heute keinen abschließenden Beschluss, da immer wieder mit Beschwerde angefochten werden musste, das Liebe Grüße FFM verwies zurück, Einspruchsverfahren läuft noch. Die Krankenkasse lässt sich auf nichts mehr ein – man wird mir dort einfach nicht mehr glauben. Wenn jetzt wieder die Pfändung erfolgt, kann ich dichtmachten und werde ein HARTZ IV Fall. Altersmäßig keine Chance mehr innehaben auch keine Kraft mehr. Neue Insolvenz erst nach 10 Jahren (!) möglich, dann wäre ich 71 (falls ich es erlebe). Gibt es irgendeine Chance, da noch rauszukommen?

    1. Otto Müller

      Nein

  9. Hans

    Hallo mal eine Frage, ich habe seit ca.7 Monaten meine Firmen Insolvenz mit restschuld Befreiung beendet. Ich bin durch lange Krankheit in finanzielle Schieflage gekommen .kann ich jetzt eine private Insolvenz anmelden?

  10. Klaus

    Hallo
    Bin schon seit 2006 in der Insolvenz nach 6Jahren wurde mir die Restschuld versagt.Kann ich jetzt wieder eine Restschuldbefreiung stellen obwohl ich noch in der Insolvenz bin.Jetzt bin ich im 13Jahrin der Insolvenz.

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