Kurz & knapp: Das Wichtigste über drohende Zahlungsunfähigkeit
- Neben Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist drohende Zahlungsunfähigkeit ein Grund zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Während ein Unternehmen bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit die Pflicht hat, Insolvenz anzumelden, besteht bei drohender Zahlungsunfähigkeit keine Antragspflicht.
- Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Eintritt dieser wahrscheinlicher ist als deren Vermeidung.
- Um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, können Betroffene zunächst eine Schuldnerberatung konsultieren.
Inhalt
Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
Neben der Überschuldung ist die Zahlungsunfähigkeit ein Grund für die Eröffnung der Insolvenz, wobei das Insolvenzrecht bzw. die Insolvenzordnung (InsO) zwischen einer bestehenden und einer drohenden Zahlungsunfähigkeit unterscheidet.
Ist die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich eingetreten, ist der Schuldner nicht mehr in der Lage, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
In § 18 Abs. 2 InsO wird die drohende Zahlungsunfähigkeit wie folgt definiert:
Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Wenn ein Schuldner also absehen kann, dass die Zahlungsunfähigkeit in Kürze eintritt, dann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor. Zahlreiche Beispiele für Urteile belegen, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die Prognose ergibt, dass eine Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlicher eintritt als ihre Vermeidung (Unter anderem Az.: IX ZR 93/11). Es ist demnach der Fall, wenn Verbindlichkeiten vorhanden sind, aber kein Mittel, um die Zahlung zu tätigen. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist ein Unternehmen noch nicht dazu verpflichtet, eine Insolvenz zu eröffnen, dennoch ist ein Insolvenzantrag gemäß § 18 InsO möglich.
Wie können Sie eine drohende Zahlungsunfähigkeit feststellen?
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit kann gemäß InsO ein Grund zur Insolvenzeröffnung sein, demnach ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit eigentlich eine drohende Insolvenz. Doch wie lässt sich eine solche feststellen?
Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden zu können, muss zunächst festgestellt werden, ob eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Im Prognosezeitraum soll überprüft werden, ob die Verbindlichkeiten noch gezahlt werden können. Hierfür muss eine Liquiditätsbilanz aufgestellt werden, in deren Rahmen die gesamte Finanzlage bis zum Fälligkeitsdatum aller Verbindlichkeiten berücksichtigt werden muss. Laut eines Urteils des BGH kann eine Prognose auch auf künftig fällig werdende Verbindlichkeiten gestützt werden.
In der Regel endet der Prognosezeitraum, wenn die bestehenden Verbindlichkeiten fällig werden. Sind die Verbindlichkeiten langfristig, kann in der Regel bis zum Ende des nachfolgenden Geschäftsjahres prognostiziert werden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Haben Sie Antragspflicht?
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist ein Unternehmen verpflichtet, dies so bald wie möglich (spätestens innerhalb von drei Wochen), beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.
Ist eine Insolvenz absehbar und die Verantwortlichen des Unternehmens kümmern sich nicht oder nicht rechtzeitig um die Anmeldung der Insolvenz, können Sie für den Tatbestand der Insolvenzverschleppung belangt werden. Insolvenzverschleppung kann mit einer Geldstrafe oder unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Besteht eine drohende Zahlungsunfähigkeit, muss die GmbH noch keine Insolvenz anmelden. Gemäß § 18 InsO ist aber eine drohende Zahlungsunfähigkeit auch ein Grund zur Insolvenzeröffnung.
Drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden: Wie funktioniert das?
Wurde bei einem Unternehmen oder bei einer Privatperson drohende Zahlungsunfähigkeit festgestellt, kann das betroffene Unternehmen oder die betroffene Person zunächst eine Schuldnerberatung konsultieren und sich beraten lassen. Eine Schuldnerberatung kann dabei unterstützen, einen Finanzplan aufzustellen, um Sparpotential zu erkennen. Des Weiteren kann die Schuldnerberatung überprüfen, ob die Schulden sowie deren Höhe rechtmäßig sind.
Liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit vor, kann die Schuldnerberatung dem Betroffenen dabei helfen, sich mit den Gläubigern zu einigen und ggf. eine Ratenzahlung oder eine spätere Zahlung zu vereinbaren.
Unter Umständen können nicht mehr benötigte Wirtschaftsgüter veräußert oder Festgeldkonten aufgelöst werden. Des Weiteren können Gesellschafter Einlagen tätigen.
Um eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, muss das Unternehmen mit all seinen Bereichen analysiert werden, um auf dieser Grundlage ein Sanierungskonzept zu erstellen.
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