GEZ-Schulden: Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?

Das Wichtigste zu GEZ-Schulden

Was kann ich tun, um Schulden bei der GEZ abzubauen?
Bei GEZ-Schulden ist eine Ratenzahlung, Stundung oder ein Vergleich möglich, wenn Sie Ihre Zahlungsrückstände nicht sofort begleichen können. Lassen Sie sich ggf. von einer Schuldnerberatung bei den Verhandlungen unterstützen. Eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten erhalten Sie außerdem beim unverbindlichen Online-Schuldencheck **.

Welche Folgen können GEZ-Schulden haben?

Schulden bei der GEZ bzw. dem Beitragsservice können im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.

Ich habe nur wenig oder kaum Einkommen. Muss ich trotzdem GEZ bezahlen?

Bestimmte Personengruppen können sich aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen vom Beitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Was passiert bei GEZ-Schulden?

GEZ-Schulden müssen bezahlt werden, selbst wenn es im Haushalt kein Radio gibt.
GEZ-Schulden müssen bezahlt werden, selbst wenn es im Haushalt kein Radio gibt.

Jeden Monat wird sie fällig: die GEZ-Gebühr, die heute Rundfunkbeitrag heißt. Bis 2013 sah die Rechtslage wie folgt aus: Wer einen Fernseher oder ein Radio besaß, musste die GEZ-Gebühr zahlen. Inzwischen ist jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, unabhängig davon, ob entsprechende Empfangsgeräte in der Wohnung stehen oder nicht.

Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen und GEZ-Schulden anhäuft, handelt sich mitunter eine Menge Ärger ein. Denn nur bestimmte Personengruppen können sich von diesem oft als „Zwangsgebühr“ bezeichneten Beitrag befreien lassen.

Jeder Haushalt (jede Wohnung) muss einen Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro bezahlen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zahlungsaufforderung bedarf. Den Betrag legen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht selbst fest. Stattdessen melden sie ihren Finanzbedarf für einen Vier-Jahres-Zeitraum bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) an, die dann den Beitrag bestimmt.

Der Beitragspflichtige kann ein entsprechendes Lastschriftverfahren einrichten oder die vierteljährlich fällige Summe selbst überweisen. Und wenn er beides unterlässt?

  • Die erste Folge ist eine Zahlungserinnerung, später folgt eine Mahnung, wenn Sie Ihre GEZ-Schulden nicht bezahlen.
  • Wer danach immer noch nicht zahlt, bekommt mehrere Beitragsbescheide zugesandt. Gleichzeitig steigen die GEZ-Schulden, weil zu den geschuldeten Beiträgen Säumniszuschläge hinzukommen.
  • Nach Zustellung des Festsetzungsbescheids können Sie den offenen Betrag innerhalb von zwei Wochen begleichen oder innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
  • Wenn Sie gar nichts unternehmen, können die Rundfunkanstalten die Zwangsvollstreckung veranlassen. Nach Ansicht des Landgerichts Tübingen dürfen sie jedoch nicht – wie staatliche Behörden – eigenmächtig vollstrecken, sondern müssen genauso vorgehen wie andere Gläubiger (LG Tübingen, Beschluss vom 16.09.2016, 5 T 232/16).
  • Lassen Sie sich allerspätestens nach der ersten Zahlungserinnerung von einer Schuldnerberatungsstelle unterstützen, wenn Sie nicht wissen, wie Sie die GEZ-Schulden bezahlen sollen.
Ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid macht in folgenden Fällen Sinn:
  • Der zu zahlende Betrag der GEZ-Schulden ist nicht korrekt.
  • Für ein und denselben Haushalt wurde mehrmals Rundfunkbeitrag erhoben. Pro Haushalt muss nur einmal gezahlt werden, unabhängig davon wie viele Menschen in der Wohnung leben.
  • Der grundsätzliche Einwand, es handele sich um eine „Zwangsgebühr“, ist hingegen zwecklos.

Wie können Beitragszahler GEZ-Schulden abbauen?

Ist die Belastung bei einer Einmalzahlung zu hoch, können Sie GEZ-Schulden auch in Raten zahlen.
Ist die Belastung bei einer Einmalzahlung zu hoch, können Sie GEZ-Schulden auch in Raten zahlen.

Auch wenn der obligatorische Rundfunkbeitrag stark umstritten ist und bei vielen Menschen auf heftigen Widerstand stößt, muss der Beitrag dennoch entrichtet werden. Im Folgenden zeigen wir einige Tipps und Hinweise auf, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihre GEZ-Schulden abzubauen.

Kann ich meine GEZ-Schulden in Raten abbezahlen?

Wer nicht in der Lage ist, Zahlungsrückstände zum Rundfunkbeitrag nicht auf einen Schlag zu bezahlen, kann sich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung ohne Zinsaufschlag vereinbaren. Allerdings muss der Beitragszahler folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Monatsrate steht in einem angemessenen Verhältnis zu den offenen Beitragsschulden.
  • Es liegen keine Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Beitragsservice vor, die nicht eingehalten wurden.
  • Es wurden noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.
  • Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur monatlichen Rate alle drei Monate der fällige Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss.

Anstelle einer Ratenzahlung können Sie auch eine Stundung der GEZ-Schulden beantragen, wenn aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage keine Raten gezahlt werden können. In diesem Fall können Sie den Zahlungsrückstand zu einem späteren Zeitpunkt ausgleichen, wobei ein Aufschub von maximal zwei Jahren gewährt wird. Laufende Rundfunkbeiträge müssen jedoch auch in diesem Fall bezahlt werden.

Eine dritte Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Vergleichs mit dem Beitragsservice. Um einen solchen auszuhandeln, benötigen Sie die Bescheinigung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung, eine aktuelle Beitragsbefreiung oder ähnliche aussagekräftige Unterlagen über Ihre Zahlungsunfähigkeit. Auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de ** erfahren Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, welche Möglichkeiten Ihnen diesbezüglich offenstehen.

Können GEZ-Schulden verjähren?

Ja, auch Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung. Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die regelmäßige Verjährung. Diese Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Was passiert mit GEZ-Schulden während der Privatinsolvenz?

Schulden bei der GEZ müssen auch bei Privatinsolvenz bezahlt werden, wenn sie nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Schulden bei der GEZ müssen auch bei Privatinsolvenz bezahlt werden, wenn sie nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entbindet nicht von der Pflicht, weiterhin Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Vielmehr müssen Beiträge, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, trotzdem beglichen werden. Sie können jedoch unter Umständen eine Befreiung oder Ermäßigung des Beitrags beantragen.

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Beitragsservice eine Befreiung oder Ermäßigung. Dies kann aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen geschehen, z. B. wenn Sie Hartz IV, Bafög, Grundsicherung oder ähnliche Leistungen beziehen.

Menschen mit Behinderung haben in gewissen Fällen die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Dazu gehören:
  • Blinde Menschen (mit Merkzeichen „RF“)
  • Dauerhaft sehbehinderte Menschen (mit Merkzeichen „RF“ und einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60)
  • Hörgeschädigte und gehörlose Menschen (mit Merkzeichen „RF“; eine ausreichende Verständigung über das Gehör ist auch mit Hörhilfen nicht möglich)
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 (mit Merkzeichen „RF“; die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ist nicht möglich)

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GEZ-Schulden: Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Seit 2017 verstärkt Franziska das Redaktionsteam von schuldnerberatung.de. In ihren Texten vermittelt sie Wissen rund um Schuldenabbau, Finanzen sowie Verbraucherschutz und beantwortet Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung. Entsprechendes Fachwissen bringt sie aus ihrer juristischen Ausbildung mit.

Bildnachweise

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32 Gedanken zu „GEZ-Schulden: Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?

  1. Watzke

    Betrifft- Mahnung Beitragsnummer
    Sehr geehrte Damen und Herren
    Laut der letzten Mahnung sind noch 264,30 Euro Beitrag offen, es wurde nicht angerechnet
    die Beträge die ich im Jahr2022 bezahlt habe. wie bekomme ich Antwort auf den Verbleib des gezahlten Geldes, Auszüge liegen vor. Habe heute noch 100 Euro eingezahlt.

  2. S.Zander

    Aber hallo
    Seit 2013 bis Heute verlangt der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio auf eine Ausbau Garage eine staatlich verordnete Rundfunkgebühren Auf eine meldeaderesse in eine Wochenende Siedlung.
    Wo ein Ausbau, für eine Hauptwohnsitz dort nicht genehmigt, erlaubt ist.
    Man bezieht sich auf die Meldeadresse seit nun 10 Jahren und begründe dieses damit eine Meldeadresse sei eine Wohnung also eine Wohnen ein Beitrag keine innehaben kein Beitrag.
    Mann erlässt seit 2013 Festsetzungen, bis man ein Hauptwohnsitz als Wohnen-Wohnung habe.
    Hierbei werden seit nicht innehaben einer Wohnung diese Nichtbeitragszahlungen mit den jetzigen Zahlungen verrechnet. Damit verweise und begründet man nun Schuldner zu sein.
    Zu den Festsetzungen, Erpressungsversuchen werden widersprucheingaben von der Beitragsservice ARD ZDF-Deutschlandradio ignoriert und Rechtsbehelfe nicht bearbeitete.
    Man genießt ja den staatlichen Behördenschutz zum erpressen ,kann ja ungerechtfertigt Pfändung erlassen.
    Hierzu sei folgendes gesagt Dummheit in Ehren kann man nicht verwehren, Kurzsichtigkeit ließe sich von einem Arzt behandeln.
    In dem Fall nützt nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.
    Gruß
    Pl.Sigi.

  3. Cathrin

    Ich habe 400Rente die wollen 2014Geld erpressen.Pfändungschutzkonto?! Aus meiner damaligen Unterkunft wurden Papiere gestohlen hatte damals auch bei der Polizei anzeige gemacht?! Sie wollen 300Euro Betrug und Erpressung.

  4. Siggi

    Hallo Team Schuldnerberatung,
    wie sieht es aus wenn man den Befreiungsschrieb der Sozialbehörde in Regelmäßigkeit der Gebühreneinzugszentrale dann „“ zugesandt hat und jetzt nachdem man umgezogen ist kommt eine Vollstreckungsankündigung zum neuen Wohnsitz (09.21 Umzug) mit einer Höhe von weit über 1000€? Irgendwie bin ich Perplex, zumal man das Jahrelang weggeschickt hat und NIE eine Forderung erhalten hat, Bitte wie sollte man sich da Verhalten?
    Sozialleistungen wurden mit kurzen Unterbrechungen aufgrund zu geringen Einkommens seit 2005 Gezahlt, sogenannte Aufstockung.
    Hier versteht man die Welt nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen
    Siggi

  5. Jenny

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.
    Seit 2018 wohne ich in einer WG mit meiner Mutter, diese ist von der GEZ befreit.Muss ich trotzdem Beiträge zahlen?
    Auf jede Mahnung die ich von der GEZ erhalte bekommen sie einen Brief von mir zurück,jedoch wird darauf nie reagiert
    nun drohen sie mit der Zwangsvollstreckung

    Kann mir jemand helfen?

    LG

  6. Kathi

    Ich streite mich bereits seit Jahren mit der GEZ rum. Sie behaupten, ich hätte sämtliche offene Beiträge, ich habe jedoch keine offenen Beiträge.

    Ich antworte immer per Kontaktformular und füge eine Übersicht der fälligen und bezahlten Beiträge bei.

    Nach einigen Festsetzungsbescheiden habe ich heute (22.12.2020) eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung im Briefkasten gehabt.

    Was kann ich tun?

    MfG

  7. Aileen

    Hallo,
    ich habe heute am 07.10.2020 post von der GEZ bekommen und soll Beiträge bis Jahr 2004 nachzahlen .
    Ist das wirklich rechtens ?

  8. Daniela

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe nun eine Pfändung aufgrund Gez Gebühren ab 2014 trotz der Verjährungsfrist. Zudem habe ich die Beitragsnummer meines ehem.Schwiegervaters angegeben mit denen ich in einer häusl.Geneinschaft bis Mitte 2019 gelebt habe. Diese wird nicht anerkannt, da er aufgrund einer Hörschädigung einen ermäßigten Beitrag zahlt. Ist das so rechtens?

  9. Frrauke

    Hallo,

    ich habe einen Festsetzungsbeschluss erhalten weil ein Zeitraum 5/2018 bis x/2018 ungeklärt ist.

    Historie:
    Ohne bis 5/2018 in der Wohnung A gewohnt oder gemeldet zu sein, habe ich für eine Bekannte den Beitrag bezahlt. Fristgerecht v o r dem Auszug wurde der Haushalt abgemeldet – liegt dem Beitragsservice auch vor. In der Abmeldung steht der Name lt. Mietvertrag und nicht des Beitragszahlers.
    Nun kann der Beitragsservice die Abmeldung nicht zuordnen und verlangt die Beitragsnummer des Nachmieters für Wohnung A. Bis diese nicht vorliegt wurden sämtliche Zahlungen für die neue (eigene) Wohnung B einfach auf die alte Wohnung gebucht was jetzt mit einem Festsetzungsbescheid endet.
    Dass ich niemals in der Wohnung A gemeldet war, musste ich mit erweiterten Meldebescheinigung beweisen. Trotzdem soll ich die Beitragsnummer des neuen Mieters vorlegen oder weiter zahlen.

    Fragen:
    1. Verstoße ich mit der Weitergabe von Mieter – oder Vermieterdaten nicht gegen den Datenschutz und was wäre gewesen wenn die Wohnung Leerstand hätte?
    2. Muss ich die Beitragsnummer beschaffen?

    Es eilt.
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    p.s.: Die Gebühren sind für jeden Haushalt pflichtgemäß bezahlt worden. Die Weigerung die Wohnung A abzuschließen führt zu doppelten Einnahmen.

  10. Rita

    Hallo
    Ich habe heute von der Gemeinde Verwaltung meines Wohnortes eine Vollstreckungs Ankündigung erhalten, obwohl ich nachweislich ,und regelmäßig Monatlich !! 23,-€ bezahle !! ( seit 2016 ) .habe mit der GEZ vereinbart ,daß ich Ratenzahlungen mache, aber anscheinend geht es “ denen zu langsam “ oder DIE haben Angst ,daß ich vorher abnipple ,und den Betrag nicht mehr abbezahlen kann. Meine Verhältnisse sind bekannt ,und meine Zahlungs-willigkeit ist nach zu weisen……. Ist die Vollstr. Ankündigung trotzdem rechtens ??
    L.Gr. Rita

  11. Anna

    Hallo liebes Team,
    bei mir liegt eine etwas speziellere Situation vor bzw. es geht um meinen Freund:
    Der hat mittlerweile GEZ-Schulden i. H. v. ca. 800€. Er ist seit 2016 Student und bezieht Bafög, bis auf ein Urlaubssemester war er also theoretisch durchgehend beitragsbefreit.
    Aus u.a. psychischen Gründen hat er aber nie einen Antrag auf Befreiung gestellt sondern die Briefe immer ignoriert, sodass mittlerweile natürlich auch Inkassoverfahren von der GEZ eröffnet wurden (was die Schulden nur erhöht). Nun meine Frage: er hat ja eine Bescheinigung, dass er BAFÖG in diesem Zeitraum bekommen hat bzw. wurde auch in seiner alten WG der Beitrag von seiner Mitbewohnerin bezahlt, sodass er ja von dem Großteil der Beträge eigentlich befreit war – er hat sich nur nie befreien lassen.
    Kann man diese Beitragsbefreiung noch trotz Schulden nachträglich beantragen (sodass ein Großteil der Schulden verfallen würden) oder ist der Zug quasi abgefahren? Gibt es eine Frist, bis zu der man seine Bescheinigung eingereicht haben muss?
    Seit Mai wohnen wir übrigens zusammen und ich bezahle den Rundfunkbeitrag, er ist also mittlerweile abgemeldet (da es ja über mich läuft).
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna

  12. Tina

    Ich habe leider auch Schulden bei der gez aus meiner letzten Beziehung, habe mich darauf verlassen das er überweist aber das hat er nicht und die Mahnungen kamen auch nicht bei mir an.jetzt muss ich dafür gerade stehen.kontopfändung habe ich auch aber zum glück habe ich ein p Konto.nur jetzt habe ich das Problem das ich gut verdient habe und mein ganzes Geld von der Bank zurückgehalten wird und ich jetzt gar nichts bezahlen kann auch nicht meine Rate an die gez.geschweige denn das ich bis zum 1 des nächsten Monats Geld zur Verfügung habe .

  13. Benjamin

    Hallo,

    Ich habe von der GEZ einen Festsetzungsbescheid in Höhe XXX bekommen. Meine Frage dazu ist die folgende: Das dieser Betrag bezahlt werden muss ist klar,allerdings wären nach dieser Zahlung noch ein Restbetrag von der Gesamtschuld vorhanden in nicht geringer höhe. Muss nur der Betrag der Festsetzung überwiesen werden und der Rest kann weiter in Raten bezahlt werden wie eigtl.vereinbart oder muss jetzt die kpl.Gesamtschuld auf einen Schlag bezahlt werden…Steige da nicht wirkl.durch!!!

  14. Katja

    Ich habe auch Probleme mit gez. Die fordern einen Betrag von 330 Euro für den Zeitraum 12/17- 2/19 . Ich könnte alle Zahlungen nachweisen, würde nicht akzeptiert . Diese Zahlungen würden auf eine frühere Schuld umgelegt gibt s das . Gruss Katja

  15. Sandra

    Ohne Mahnung sofort Festsetzungs- und Vollstreckungsbescheid erhalten – rechtmässig?

    Liebes Team der Schuldnerberatung,
    ich lebe nichtehelich mit meinem Partner zusammen, der beim Beitragsservice angemeldet ist. Er ist gebührenzahlungspflichtig, weil sein Einkommen dafür hoch genug ist.
    Ich dagegen habe lediglich ein Einkommen von 600€ Witwenrente, die mir mangels sonstiger Einkünfte als Sozialleistung gezahlt wird.

    Ohne mein Wissen hat mein Partner leider längere Zeit die Gebühr nicht bezahlt.
    Am 4.10. 2019 habe ich ohne vorherige Mahnung (!) völlig unerwartet einen Festsetzungsbescheid über 819,50 erhalten, weil ich als 2. Haushaltsmitglied offenbar für den Rückstand mithaften muß.
    Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung, daß ich Anspruch auf Befreiung habe und für meinen Partner nicht haften kann.
    Heute habe ich nun einen Zwangsvollstreckungsbescheid vom hiesigen Amtsgericht erhalten, der vermutlich in meiner SCHUFA eingetragen wird.
    Was kann ich tun, um einen Verlust meiner Kreditwürdigkeit zu vermeiden?
    Es gibt zwar ein Urteil, daß der „Beitragsservice“ nicht in dieser Form als Vollstrecker auftreten darf, ( 5. Zivilkammer des LG Tübingen, 2016) schon gar nicht ohne vorherige Mahnung, aber die Vollstreckung gegen mich liegt nun beim Amtsgericht vor und ist eingeleitet.
    Mein Partner wird den Betrag nun zahlen, er ist angemeldet und hat auch zahlreiche vorherige Mahnungen erhalten – ich wie gesagt keine einzige.
    Was kann ich tun, um meine finanzielle Sicherheit und persönliche Kreditwürdigkeit zu verteidigen, auch wenn mein Partner verzögert zahlt?
    Für einen Rat wäre ich sehr, sehr dankbar.

    Für eine R

  16. Rebecca

    Hallo,

    auch ich habe Krempel mit dem netten Beitragsservice. Die rechnen jeden Monat meine gezahlten Gebühren auf alte Forderungen an, die m.E. längst verjährt waren. Zu dem hatte ich teilweise eine Befreiung in der Zeit. Dürfen die laufende Zahlungen auf alte Forderungen anrechnen, obwohl ich denen mehrfach schrieb, dass ich für die laufende Zeit bezahle und nicht für alte Forderungen? Da wird dann jedes mal noch zusätzlich ein Säumniszuschlag fällig und ich bin der Meinung, dass das Abzocke ist.

    Um eine Antwort wäre ich dankbar, liebe Grüße Rebecca

  17. Markus

    Hallo
    Ich bin alg 2 Bezieher und habe heute ein Brief erhalten und zwar eine Zwangsvollstreckung wegen nicht bezahlter gez Gebühren, da steht drin das ich 2 Wochen Zeit habe die Rechnung zu begleichen mein Fehler war es das ich seit 2017 die Befreiung nich weggeschickt habe
    Meine Frage ist kann ich im Bezug der befreiung immer noch die Bescheide des Jobcenters abgeben oder hat es keine Wirkung mehr

  18. Geselle

    Hallo liebes Team,
    am Freitag 10.05.19 kam ein Gerichtsvollzieher von der Stadt vorbei, und überreichte mir eine Forderung der GEZ von Oktober 2015 bis Juni 2016.Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist die Verjährung 3Jahre.Ich war in der Zeit von Oktober 2012 bis Oktober 2018 in der Privatinsolvenz muß ich denn noch die
    Forderung zahlen obwohl die Forderung Verjährt ist.

    Mfg
    Jörg Geselle

  19. Kerstin

    Hallo, ich hätte auch eine Frage: ich hatte damals meinen Umzug inkl. neuer Anschrift an die GEZ per Fax mit Protokoll bzgl. Empfang gemeldet (das war 2004). Ich hatte seitdem nichts mehr von der GEZ gehört in meiner neuen Wohnung. Damals (mit 18 bei Auszug) hatte ich beim Einwohnermeldeamt als Zweitsitz mein Elternhaus angegeben (wo ich aber seit 1992 mit Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr gewohnt habe). Nun, nach 15 Jahren erhalte ich auf die Anschrift des Elternhauses eine Bescheinigung, ich solle nachzahlen. Über 700 Euro. Ich muss dazu sagen, dass die Wohnung im Elternhaus von meiner Großmutter auf mich geschrieben ist. Meine Großmutter ist seit zwei Jahren gestorben und die Wohnung steht leer. Ich bin etwas perplex. Da ich in den 15 Jahren nie etwas erhalten habe und nun nachzahlen soll … Zumal dieser Bescheid nicht direkt an mich, sondern quasi an die Zweitanschrift gesandt wurde …

    1. Andre

      Hallo liebe Team und Kerstin,
      dürfte ich Fragen was mit der Sache passiert ist, ich habe da momentan ein sehr ähnliches Problem.

      Danke
      Mit freundlichen Grüßen

  20. Christian W.

    hallo
    ich hatte mich vor 24 Jahren bei meinem Bruder, der Besitzer eines Hofes ist, als Zweitwohnsitz angemeldet.
    Mein Bruder lebt aber seitdem im Ausland und der Hof ist seit mehr sls 20 Jahren unbewohnt.
    Nun will die GEZ den Rundfunkbeitrag für diesen Hof von mir einklagen, da sie meines Bruders nicht habhaft wird.
    Ich sehe das nicht ein, da mein Bruder Besitzer und erster Ansprechpartner fuer die Rundfunkgebühren dieses Hofes ist.
    wie ist hier die Rechtslage?
    Vielen Dank für eine klärende Antwort.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Christian,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie zum Vorgehen beraten.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  21. andré f.

    Hallo, ich soll rückwirkend bis 2014 GEZ-Gebühren bezahlen, ist dies nicht schon verjährt ?
    Bis wann muß ich den überhaupt rückwirkend zahlen ? Die Verjährung von drei Jahren nach BGB, okay, aber wie weit ab wann ?

    Gruß

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo André,

      es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die erst zum Ende des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch entstand. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  22. Staab

    Hallo liebes Team,
    heute kam ein Gerichtsvollzieher und überreichte mir eine Forderung der GEZ vom Januar 2013 bis Juni 2014. Ist diese Forderung nicht verjährt?
    Mit sonnigen Gruß
    M. Staab

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Staab,

      Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Unter gewissen Umständen kann diese Frist jedoch verlängert werden. Eine Hemmung der Verjährung tritt unter anderem ein, wenn ein Festsetzungsbescheid ausgestellt wurde.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  23. Horst L.

    Hallo. Frage: Ich habe alte Schulden beim Rundfunk Beitragsservice. Nun musste ich die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben, allerdings in einer anderen Sache. Ist die Schuld beim Beitragsservice trotzdem vollstreckbar durch Pfändung oder Kontopfändung ( P-Konto)?

    MfG
    H.L.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Horst,

      mit der Vermögensauskunft können sich Gläubiger darüber informieren, wie es um die finanzielle Situation des Schuldners bestellt ist. Ist pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden, kann ein Gläubiger pfänden lassen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  24. Levin M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin momentan in einer schulischen Ausbildung. Und keine wirklichen finanzielle mittel. Leider bekomme ich momentan weder Arbeitslosengeld noch BAföG.
    Gerne können Sie sich bei mir melden

    Mit freundlichen grüßen
    Levin M.

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo Levin,

      hier liegt ein Missverständnis vor. Wir sind ein Ratgeberportal und nicht der Beitragsservice. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den Beitragsservice.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

  25. Faller

    Ihr Artikel zur RF-Befreiung ist unvollständig. Bitte berichtigen. Er suggeriert das alle mit einem Schwerbehinderungsgrad von 80% vom RF-Beitrag befreit wären.
    Das stimmt nicht.
    Eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (früher vollständige Befreiung) können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Voraussetzungen erhalten.

    · Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde

    · Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF“

    · Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde

    · Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde

    Deswegen profitiert auch nur ein ganz geringer Teil der Behinderten von dieser Regelung. Dies geht in Ihrem Beitrag überhaupt nicht hervor.

    Ich bitte Sie, diese Antworten in einem weiteren Artikel zu berichtigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Faller

    1. schuldnerberatung.de

      Hallo,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Voraussetzungen in den Text aufgenommen.

      Ihr Team von schuldnerberatung.de

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