Kurz und knapp: Das Wichtigste zur Schuldnerberatung für Hartz-4-Empfänger
- Es gibt durchaus Jobcenter, die eine Schuldnerberatung anbieten. Oftmals ist jedoch eine gemeinnützige oder kommunale Stelle zuständig.
- Das Jobcenter kann die Kosten für die Beratung übernehmen, wenn dies dabei hilft, den Hartz-4-Empfänger in das Erwerbsleben einzugliedern.
- Hierzu sollten sich Hartz-4-Empfänger mit ihrem Sachbearbeiter in Verbindung setzen.
Inhalt
Ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner für überschuldete Hartz-4-Empfänger?
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes rutschten im Jahr 2018 rund 20 Prozent aller Betroffenen in die Überschuldung, weil sie ihren Job verloren hatten.
Das ist nicht verwunderlich: Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhalten Personen in vielen Fällen zunächst das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Läuft dieses aus, erhält der Betroffene dann das Arbeitslosengeld 2 – besser bekannt als Hartz 4.
Fällt das vorherige Einkommen weg und wird durch das niedrigere ALG 2 ersetzt, können viele Personen offene Rechnungen nicht mehr bezahlen und häufen Schulden an. Wer alleine keinen Ausweg aus der finanziellen Notlage findet, kann die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen.
Häufig übernehmen andere Einrichtungen die Schuldnerberatung
Eine Schuldnerberatung kann für Hartz-4-Empfänger, die Schulden angehäuft haben, eine wichtige Unterstützung sein. Nicht immer findet sich jedoch eine Stelle der Schuldnerberatung direkt im Jobcenter. Das Zweite Sozialgesetzbuch (SG II) sieht nämlich Folgendes vor:
Zur Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sollen die zuständigen Träger der Leistungen nach diesem Buch eigene Einrichtungen und Dienste nicht neu schaffen, soweit geeignete Einrichtungen und Dienste Dritter vorhanden sind, ausgebaut oder in Kürze geschaffen werden können.
§ 17 Abs. 1 SGB II
Sind also schon etablierte Schuldnerberatungsstellen vorhanden, so wird auf diese zurückgegriffen. Es kann durchaus sein, dass diese auch Büros im Jobcenter haben. Des Weiteren gibt es auch manche Jobcenter, die selber eine Beratung zum Thema „Schulden“ anbieten.
Kostenübernahme: Wird die Schuldnerberatung vom Jobcenter bezahlt?
Je nach Anbieter kann die Beratung bei einer geeigneten Stelle Kosten mit sich bringen. Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich in diesem Zusammenhang, ob sie einen Beratungsschein für die Schuldnerberatung vom Jobcenter erhalten können.
Häufig wird die Beratung von gemeinnützigen oder kommunalen Stellen angeboten. Diese arbeiten in der Regel kostenlos, weshalb gar keine Kosten anfallen. Für den Fall, dass doch Gebühren erhoben werden, werden Hartz-4-Empfänger jedoch nicht im Regen stehen gelassen.
Wird die Schuldnerberatung vom Jobcenter als nötig angesehen, damit der Betroffene wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden kann, so werden die entstehenden Kosten in der Regel übernommen. Gesetzliche Grundlage ist hierfür § 16 SGB II.
Alternative: Beantragen Sie einen Beratungshilfeschein
Bei den meisten gemeinnützigen bzw. kommunalen Beratungsstellen müssen Personen, die mit Schulden zu kämpfen haben, lange auf einen Termin warten. Wenn schnelle Hilfe benötigt wird, etwa, weil die Zwangsräumung der Wohnung droht, können Betroffene jedoch nicht so lange warten.
Schneller erhalten Schuldner einen Termin bei einem Anwalt oder einer kostenpflichtigen Beratungsstelle. Doch wer übernimmt die Kosten, die dafür anfallen, wenn die Schuldnerberatung nicht vom Jobcenter bezahlt wird?
Sehr geehrte Damen u Herren
Monatliches Einkommen 500€ beziehe Arbeitslosengeld
Kann leider nicht Schulden zahlen
MfG Heidi