Kurz und knapp: Das Wichtigste zum Thema „Privatinsolvenz vorzeitig ablösen“
- In der Regel dauert die Wohlverhaltensphase bei der Insolvenz sechs Jahre. Jedoch ist bei der Privatinsolvenz eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren möglich.
- Eine Verkürzung auf drei Jahre erfolgt, wenn in dieser Zeit sowohl die Kosten für das Verfahren als auch 35 Prozent der offenen Forderungen bezahlt wurden. Eine Restschuldbefreiung nach fünf Jahren ist möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten getilgt wurden.
- Es kommt nicht automatisch zu der Verkürzung der Insolvenz. Vielmehr muss die betreffende Person einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Mehr Informationen und Hintergründe zu dieser geplanten Gesetzesänderung finden Sie in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung.
Inhalt
Vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Ein privates Insolvenzverfahren folgt stets dem gleichen Ablauf. Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen. Erst wenn dieser nachweislich gescheitert ist, kann die Privatinsolvenz angemeldet werden. Im nächsten Schritt wird ein erneuter Einigungsversuch vom Gericht vorgenommen. Ist dieser erfolglos, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Es schließt sich die Wohlverhaltensphase an, welche mit der Restschuldbefreiung endet.
Im Normalfall beträgt die Dauer der Wohlverhaltensphase der Insolvenz sechs Jahre. Unter gewissen Umständen können Schuldner jedoch die Privatinsolvenz vorzeitig beenden – und zwar nach fünf oder sogar schon drei Jahren:
- Nach drei Jahren: Sie können die Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch Zahlung von 35 Prozent der offenen Forderungen sowie der gesamten Kosten für das Verfahren.
- Nach fünf Jahren: Es kommt zur Restschuldbefreiung, wenn zumindest die Kosten für das Insolvenzverfahren abbezahlt wurden.
Schuldner sollten jedoch beachten, dass es nicht automatisch zum Ende der Privatinsolvenz kommt, wenn vorzeitig die Schulden abbezahlt wurden. Die betreffende Person muss vielmehr einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, sobald die geforderten Summen abgeführt wurden. Eine vorzeitige Beantragung ist nicht möglich.
Weitere Option: Verkürzung durch einen Insolvenzvergleich
Schuldner können laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. September 2011 (AZ: IX ZB 219/10) jedoch auch unter anderen Umständen die Privatinsolvenz vorzeitig beenden. Hierzu müssen die Gläubiger einem Insolvenzvergleich zustimmen. Dieser beinhaltet in der Regel ein Teilzahlungsangebot.
Doch wie funktioniert ein solcher Vergleich im Insolvenzverfahren genau? Der Schuldner muss alle Gläubiger kontaktieren und ihnen einen Plan vorlegen, laut dem er wenigstens einen Teil der Schulden bezahlt. Das Geld dafür können etwa Familienangehörige oder andere Sponsoren zur Verfügung stellen.
Lassen sich alle Gläubiger darauf ein und erlöschen deren Ansprüche durch die Teilzahlung sowie den vereinbarten Erlass der restlichen Forderungen, lässt sich die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz vorzeitig beenden. Auch hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Hallo. Ich habe Schulden in Höhe von “nur” ca 20000 Euro. Die privatinsolvenz läuft seit 2 Jahren. Was ist, wenn ich die Möglichkeit habe die kompletten Schulden auf einmal zu begleichen? Ich bräuchte also gar nicht die restschuldbefreiung.
Lg